Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:

THEMA:

Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 22 Feb 2013 17:29 #45585

Also der Statiker hat doch eindeutig eine falsche Statik geliefert.
Erstens darf er nicht zwischen DIN 18800 (maßgebend) und Eurocode hin- und herspringen. Zweitens hat er den Rundstahl 12mm eindeutig falsch gerechnet. Er soll Dir gefälligst eine vernünftige Statik liefern und dabei natürlich die Aussteifung "über Eck" mit berücksichtigen.
Sonst kannst Du ihm den Streit verkünden, dann stehst Du nicht mehr alleine im Kreuzfeuer. Da musst Du mal Klartext mit dem reden und nicht nur schlucken!

Wie kommt der Statiker eigentlich auf die Idee, dass der Bauherr den angeblich nicht eingehaltenen Verformungen zustimmen muss und andernfalls weitere Verstärkungen erforderlich wären? Nach DIN 18800 sind keine einzuhaltenden Verformungswerte vorgegeben. Derartige Grenzwerte hätte der Bauherr sonst vorgeben müssen.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von siehan.

Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 22 Feb 2013 17:50 #45588

Hallo siehan,
aber läuft mir das mit dem 12mm Rundstahl dann nicht selber gegen das Bein? Das wäre doch dann zu schwach, oder?
Wobei ich sagen muß, das bei allen Geländern, die man so sieht, immer 12mm verbaut sind. Auch die geprüften Fertigteile und Systemgeländer sind nicht stärker...
An welcher Stelle ist er zwischen den verschiedenen Normen gesprungen? Der Anwalt muß das doch irgendwie formulieren in der Stellungnahme zu der Statik.

Bommel

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 22 Feb 2013 17:51 #45589

extrabrut schrieb:

Der Schwachpunkt ist Pos. 16.2! Ein Rundstahl 12mm hat nur ein Wx = 0,17cm³ nicht 1,36cm³ (Du.24mm).
Da hat der Aufsteller jetzt wohl ein Problem...


Hallo,

wobei mir scheint, dass der Hebelarm zwischen Handlaufachse
und OK Pfosten nicht 50 mm sondern ca. 70 mm ausmacht.

galapeter97

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 23 Feb 2013 11:08 #45608

Was wurden in der (von Dir modifizierten) Ursprungsstatik für Querschnitte nachgewiesen und wie wurde konkret abgewichen von dieser Berechnung? War das der selbe Aufsteller (Statiker)? Wie ist der Kontakt zu dem Statiker? Auf die Frage von prostab hast Du nicht geantwortet, in welcher Region (ungefähr) spielt sich das ab?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 23 Feb 2013 11:43 #45611

Hallo Bommel,
Bisher wird nur privat gestritten? Gibt es für das Objekt eine Baugenehmigung, und damit verbunden die genaue Frage, wie hoch über Gelände liegt der oberste Fußboden (ab 7,0 m über OKG besteht Prüfpflicht durch einen Prüfstatiker des Bauordnungsamtes)? Die Fragen der Sicherheit sind meiner Meinung nach öffentlich rechtlicher Natur und nicht durch Gutachter sondern Prüfstatiker zu beurteilen. Wenn die Baugenehmigung erteilt wurde und die öffentlich rechtlichen Belange mit Abnahme geklärt sind, ist doch schon mal ein Schritt in die richtige Richtung gegangen worden. Die statischen Berechnungen sind aufgrund der geringen Kräfte und Dimensionen sehr feinfühlig. Die 12-er Rundeisen sind fast lastfrei, wenn der Handlauf selbst ausreichend trägt. Bei dem skizzierten Modell kann man sich in Berechnungen und Rechenfehlern leicht vertun. Wo die Berechnung nicht mehr schlüssig dem Gericht plausibel gemacht werden kann, ist ja auch noch ein Nachweis durch Versuche am gebauten Objekt möglich und zulässig. Zum Beispiel die MPA Braunschweig kann solche mechanischen Vor Ort Besuche realisieren und bringt direkt die Holmlast zwischen zwei Pfosten am Handlauf auf. Die seitliche Verformung ist meßbar und damit wäre anschaulich gezeigt, daß es hält. Dabei muß dem Gericht nicht viel von den Anstrengungen in der statischen Berechnung dargestellt werden.
Wenn ich an einem Geländer rüttele findet sich auch Bewegung trotzdem ist der rechnerische Nachweis erbracht.
MfG

kkornrad

Anhang SCAN_1.pdf wurde nicht gefunden.

Anhänge:

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 23 Feb 2013 14:06 #45615

Hallo,
war vormittag in der Werkstatt. Deswegen jetzt erst Antwort. Hoffe ich vergesse nichts.
Der Balkon steht in Westsachsen(Glauchau).
Grundfläche ist 5,8m x 2m. Hinten nur Eckstützen, daher hinterer Querträger UNP 200. Rest umlaufend UNP 100(war alles so vorgegeben).
Baugenehmigung war vorhanden, Nachprüfung denk ich mal nicht.
Untere Plattform ist ca. 1m vom Boden, somit könnte das Ganze über 7m sein, müßte gemessen werden von mir.
Ursprünglich ging es die ganze Zeit um meine Wandverankerung, andere Mängel wurden alle ausgeräumt oder wurden vom Bauherr fallengelassen(war meis nur an den Haaren herbeigezogen).
In der 2. Instanz hat der Gerichtsgutachter, der den ich kompetent einschätze, dann nachgerechnet und verkündet, das die Wandverankerung so gut ist. Das wäre mein Sieg gewesen, jedoch reitete der Bauherr auf der veränderten Statik herum und das er eine gültige Statik braucht.
Es wurde dann zum letzten Termin vor einem Jahr vom Gericht festgelegt, das der Bauherr vorerst auf seine Kosten eine neue Statik einholt(wo er will) und dann der Gerichtsgutachter anhand dieser Statik ein letztes "Machtwort" hat.
Architekt, Bauherr und Statiker sind persönlich bekannt, ich bin sozusagen der "Störfaktor".
In der neuen Statik wurde somit JEDE einzelne Schraubverbindung an den Stützen, Plattformen, Eckverbindungen und Geländern gerechnet. Alles paßt soweit. Aber man mußte ja was finden, somit jetzt die Geländerstützen.
Habe aber in der für mich maßgebenden Geländerrichtlinie Metall eine einfache Formel gefunden.
Ich stell die Seite mal hier ein. Wenn das jemand rechnen könnte??? Mir fehlen die Unterlagen für die stat. Werte E und I.
Pfostenabstand ist 1,3m
Stützenlänge 1m
Stütze T50 St. 37

Hoffe, habe nichts vergessen.

Bommel

PS: Seite folgt gleich, ist wiedermal zu groß....

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten