Hallo an alle hier im Forum.
Als erstes, ich bin kein Statiker sondern Metallbaumeister. Aber ich habe da ein Problemchen und hoffe, das mir hier jemand einen Tip geben kann. Falls nicht, würde ich das auch verstehen, aber ich versuch es halt mal:
Ich habe 2004 eine 3-stöckige Balkonanlage erstellt, die der befreundete Architekt des Bauherren geplant hat. Diese war wegen örtlicher Gegebenheiten jedoch so nicht baubar und ich mußte ein paar Details modifizieren. So mußte ich die hinteren Stützen z.B. 500mm von der Wand abrücken.
Dadurch hat sich die Statik natürlich ein wenig verändert. Auch meine Wandverankerungen hat der Bauherr bemängelt, nicht gezahlt....und so kam es zum Rechtsstreit, der bis heute andauert.
Kurz und gut, in erster Instanz habe ich gewonnen, da die ständig angeführten und wechselnden Mängel vom Richter, der selbst bei einem Ortstermin die Balkone besichtigte, nicht anerkannt wurden.
Der Bauherr ging in die 2. Instanz, es wurden 2 Gutachter vom Gericht bestellt, der erste war ein Totalausfall, hat nur kassiert und nichts geklärt. Der 2. kam mir sofort sehr kompetent vor, hatte sogar für die bemängelte Wandbefestigung gleich eine Lösung dabei und zum 2. Termin sagte er aus, das er die Befestigung gerechnet hat und so in Ordnung sei und nichts geändert werden müsse.
Der Bauherr reitete ständig auf der veränderten Statik herum und man beschloß, das er eine neue Statik beauftragt und daraufhin der 2. Gutachter eine endgültige Aussage macht.
Jetzt habe ich die neue Statik vom Anwalt bekommen, und der Statiker(hat auch die ursprüngliche Statik gemacht) hat so ziemlich jede Schraube der Anlage berechnet(man mußte ja was finden...) hat jetzt 3 Dinge bemängelt.
Für mich das Gravierendste sind die Geländerstützen, ich habe T50 verbaut und er hat T60 errechnet. Das Moment an den Stützen ist zu groß, so daß der Wx-Wert des T50 überschritten wird(23%). Theoretisch gebe ich ihm Recht, aber der Handlauf ist beidseitig an den Balkonstützen verschraubt, so daß niemals die 50kg/m auf die Stützen mit 1m Hebel wirken können. Wie kann ich vor Gericht argumentieren, gibt es Praxisfälle oder dergleichen???
Das 2. Problem sind 7% Überschreitung der Belastung an den Seitenrandträgern wegen der eingerückten hinteren Säulen( Kragarm-Wirkung). Dies könnte ich aber wahrscheinlich durch Verstärkungsplatten im Innenbereich des UNP 100 leicht lösen.
Hier geht es meiner Meinung nach nur um Geld. Der Verlierer zahlt die mittlerweile 3-4k € Gutachterkosten, die ich mittlerweile seit Jahren vorfinanziere und die restlichen Anwaltskosten etc.
Für jeden Tip hier oder Lösungen wäre ich euch echt dankbar!
Gruß Bommel