Geländerberechnung für Balkonanlage
- statiker99
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Re: Geländerberechnung für Balkonanlage
10 Okt. 2013 10:29 - 10 Okt. 2013 10:30
Hallo Bommel,
„Daraufhin habe ich den Gutachter beim Ortstermin angesprochen, jetzt im Gutachten kommt er zu dem Schluß, das eine Berechnung el.-pl. nicht in Frage kommt, da das T-Profil örtlich ausbeulen könnte und es der Belastungsgruppe 3 zugeordnet würde.“
Tja, wenn der Gutachter das meint .....
Es hat ja hier genug Tip`s gegeben, scheinbar nutzt es nichts.
Vielleicht hilft es ja, wenn wir abstimmen ob’s hält oder nicht.
Es hat hier genug Vorschläge / Hinweise gegeben:
- Entweder gescheiten Statiker (nicht nur Zahlen zusammenschreiben sondern auch einen vernünftigen textlichen Teil) beauftragen
- Oder Belastungsversuch (sollte aber auch von einem vernünftigen Statiker begleitet werden)
Wenn Sie das alles nicht wollen, dann bleibt nur bezahlen.
Eine Abstimmung im Forum oder Meinungsäußerungen werden Ihnen vor Gericht nicht weiter helfen.
Trotzdem noch viel Erfolg.
Noch ein Hinweis.
Mit jeder „halbgaren“ Stellungnahme / Statik die man vorlegt wird man unglaubwürdiger.
Der nächste Schuß sollte also sitzen (sonst wird man wirklich „gegrillt“).
„Daraufhin habe ich den Gutachter beim Ortstermin angesprochen, jetzt im Gutachten kommt er zu dem Schluß, das eine Berechnung el.-pl. nicht in Frage kommt, da das T-Profil örtlich ausbeulen könnte und es der Belastungsgruppe 3 zugeordnet würde.“
Tja, wenn der Gutachter das meint .....
Es hat ja hier genug Tip`s gegeben, scheinbar nutzt es nichts.
Vielleicht hilft es ja, wenn wir abstimmen ob’s hält oder nicht.
Es hat hier genug Vorschläge / Hinweise gegeben:
- Entweder gescheiten Statiker (nicht nur Zahlen zusammenschreiben sondern auch einen vernünftigen textlichen Teil) beauftragen
- Oder Belastungsversuch (sollte aber auch von einem vernünftigen Statiker begleitet werden)
Wenn Sie das alles nicht wollen, dann bleibt nur bezahlen.
Eine Abstimmung im Forum oder Meinungsäußerungen werden Ihnen vor Gericht nicht weiter helfen.
Trotzdem noch viel Erfolg.
Noch ein Hinweis.
Mit jeder „halbgaren“ Stellungnahme / Statik die man vorlegt wird man unglaubwürdiger.
Der nächste Schuß sollte also sitzen (sonst wird man wirklich „gegrillt“).
Letzte Änderung: 10 Okt. 2013 10:30 von statiker99.
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- Bommel
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Re: Geländerberechnung für Balkonanlage
10 Okt. 2013 11:35
Hallo,
da bin ich wohl falsch rübergekommen, ich will hier keine Abstimmung oder bloß rumheulen.
Durch die Diskussion hier habe ich schon viel Hilfe erfahren.
@Gustav: Das mit den Löchern stand doch bis jetzt nicht zur Debatte, das weiß ich auch, das das ein zusätzl. Problem jetzt ist.
Ich versuche doch nur alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Ich stelle gleich mal das Gutachten und die Berechnung, die ich habe, ein.
Auf das Gutachten muß ich bis nächsten Do. was reagieren. Da die Zeit knapp ist, kann ich erst mal nur argumentieren, das es auf falschen Normen basiert, nicht auf der Din Stand 2005.
Das schafft dann etwas mehr Zeit und dann werde ich SELBSTVERSTÄNDLICH mit dem Statiker das Problem angehen hinsichtlich Gesamtsystem.
Kann ich eigentlich so ein T-Profil an einer Uni oder Prüflabor nachweisen lassen mit Praxistest??? Wird das anerkannt? Das wäre doch dann eindeutig,oder?
PS: Die Berechnung ist von einem Statikbüro mit Stempel, Unterschrift usw.
Also ich unternehme schon alles parallel zu dem Forum hier!!!
Bommel
da bin ich wohl falsch rübergekommen, ich will hier keine Abstimmung oder bloß rumheulen.
Durch die Diskussion hier habe ich schon viel Hilfe erfahren.
@Gustav: Das mit den Löchern stand doch bis jetzt nicht zur Debatte, das weiß ich auch, das das ein zusätzl. Problem jetzt ist.
Ich versuche doch nur alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Ich stelle gleich mal das Gutachten und die Berechnung, die ich habe, ein.
Auf das Gutachten muß ich bis nächsten Do. was reagieren. Da die Zeit knapp ist, kann ich erst mal nur argumentieren, das es auf falschen Normen basiert, nicht auf der Din Stand 2005.
Das schafft dann etwas mehr Zeit und dann werde ich SELBSTVERSTÄNDLICH mit dem Statiker das Problem angehen hinsichtlich Gesamtsystem.
Kann ich eigentlich so ein T-Profil an einer Uni oder Prüflabor nachweisen lassen mit Praxistest??? Wird das anerkannt? Das wäre doch dann eindeutig,oder?
PS: Die Berechnung ist von einem Statikbüro mit Stempel, Unterschrift usw.
Also ich unternehme schon alles parallel zu dem Forum hier!!!
Bommel
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- GustavGans
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Re: Geländerberechnung für Balkonanlage
10 Okt. 2013 11:45
:lol:
Zitat von dem Statikern aus den von Bommel angehängten Berechnungen:
"....im nachfolgenden erfolgt die Berechnung des Profils "elastastisch-plastisch", eine Berechnung "plastisch-plastisch" wird wegen der dauerhaften Verformungen nicht durchgeführt..."
LLLL OOOOO LLLLL
Was ist das für ein Quatsch????
Plastisch-Plastisch ist ein Berechnungsverfahren, welches Systemreserven aus z. B. Durchlaufsystem aktiviert. Bei dem hier vorliegenden Kragarm geht das natürlich nicht. LOOOOL
Tja, Bommel....
Sowohl dein Statiker, als auch der Gutachter, der Bauher, der Architekt und natürlich der Richter und die Anwälte haben wohl keine Ahnung. Wie das wohl ausgeht?
Zitat von dem Statikern aus den von Bommel angehängten Berechnungen:
"....im nachfolgenden erfolgt die Berechnung des Profils "elastastisch-plastisch", eine Berechnung "plastisch-plastisch" wird wegen der dauerhaften Verformungen nicht durchgeführt..."
LLLL OOOOO LLLLL
Was ist das für ein Quatsch????
Plastisch-Plastisch ist ein Berechnungsverfahren, welches Systemreserven aus z. B. Durchlaufsystem aktiviert. Bei dem hier vorliegenden Kragarm geht das natürlich nicht. LOOOOL
Tja, Bommel....
Sowohl dein Statiker, als auch der Gutachter, der Bauher, der Architekt und natürlich der Richter und die Anwälte haben wohl keine Ahnung. Wie das wohl ausgeht?
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- Bommel
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Re: Geländerberechnung für Balkonanlage
10 Okt. 2013 11:54
GUSTAV....Danke für`s Mutmachen 
Das bringt mich weiter...
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- GustavGans
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Re: Geländerberechnung für Balkonanlage
10 Okt. 2013 11:56
Ich stell mir das grad so vor..... der Gutachter und der Statiker unhalten sich über plastisch und elastisch und so..... das ist dann in etwa so, als ob sich 2 Nonnen übers v.... unterhalten :lol:
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- cebudom
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Re: Geländerberechnung für Balkonanlage
10 Okt. 2013 11:57
Gustav hat (für dich leider) recht!
Davon mal abgesehen: Es gibt KEIN Sigma_Rd_pl ! Plastische Nachweise führt man auf Querschnittsebene durch!
Gustav, mach mal nen Thread auf wegen dem Plastischen Nachweis und dem VPI-Text
Diese Formulierung ist falsch, entweder schlecht formuliert, oder jemand weiß nicht was er schreibt.....im nachfolgenden erfolgt die Berechnung des Profils "elastastisch-plastisch", eine Berechnung "plastisch-plastisch" wird wegen der dauerhaften Verformungen nicht durchgeführt..
Davon mal abgesehen: Es gibt KEIN Sigma_Rd_pl ! Plastische Nachweise führt man auf Querschnittsebene durch!
Da bin ich auch Gansl's Meinung.Die Bemerkung zu der Zulässigkeit von Plastischen Berechnungen von Kragarmen (hier Geländerpfosten) entsprechen nur zum Teil der Wahrheit.
Gustav, mach mal nen Thread auf wegen dem Plastischen Nachweis und dem VPI-Text
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