Geländerberechnung für Balkonanlage
- kkornrad
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Re: Geländerberechnung für Balkonanlage
09 Okt. 2013 11:32
Hallo,
wenn ich bei solchen Dingen nicht mehr weiter komme, mache ich einen Versuch. Dies geht auch zerstörungsfrei im eingebauten Zustand. Nachdem nun alle Klugen gerechnet haben, würde ich also von einem zugelassenen Prüflabor eine Prüflast (Sicherheitsniveau vorher vereinbaren) auf das Geländer aufbringen lassen. Es ist dann sichergestellt, daß alle Einflüsse berücksichtigt sind, eine Verformung ist meßbar und das Ergebnis ist anschaulich. Also können auch die Laien klar erkennen, ob es hält oder nicht.
Die Kosten liegen, je nach Anreisekosten etc. um die 1000, - 1500,- €.
Wie gesagt, manchmal macht Versuch kluch.
MfG
kkornrad
wenn ich bei solchen Dingen nicht mehr weiter komme, mache ich einen Versuch. Dies geht auch zerstörungsfrei im eingebauten Zustand. Nachdem nun alle Klugen gerechnet haben, würde ich also von einem zugelassenen Prüflabor eine Prüflast (Sicherheitsniveau vorher vereinbaren) auf das Geländer aufbringen lassen. Es ist dann sichergestellt, daß alle Einflüsse berücksichtigt sind, eine Verformung ist meßbar und das Ergebnis ist anschaulich. Also können auch die Laien klar erkennen, ob es hält oder nicht.
Die Kosten liegen, je nach Anreisekosten etc. um die 1000, - 1500,- €.
Wie gesagt, manchmal macht Versuch kluch.
MfG
kkornrad
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- Bommel
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Re: Geländerberechnung für Balkonanlage
09 Okt. 2013 11:42
Hier was zu den Lochabzügen aus DIN 18800. Ich komme da auf den Wert 1,2. Allerdings kommt nach der 2 noch eine 1
. Das wäre ne Überschreitung von 1%.
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- Bommel
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Re: Geländerberechnung für Balkonanlage
09 Okt. 2013 11:46
@ kkonrad: Ich habe die Verformung schon gerechnet, sie beträgt 0,9cm bei den geforderten 50 kg. Erlaubt sind 3cm.
Habe darauf auch den Gerichtsgutachter vor Ort angesprochen und er meinte nur:
" Das wäre egal, man kann auch ein gebrauchstaugliches Geländer haben und trotzdem werden Spannungen überschritten...".
Gruß Bommel
Habe darauf auch den Gerichtsgutachter vor Ort angesprochen und er meinte nur:
" Das wäre egal, man kann auch ein gebrauchstaugliches Geländer haben und trotzdem werden Spannungen überschritten...".
Gruß Bommel
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- GustavGans
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Re: Geländerberechnung für Balkonanlage
09 Okt. 2013 11:46
:laugh:
Schuster, bleib bei deinen Leisten.
Ich hab vorhin geschrieben, dass deine Meinungen zur 18800 nicht maßgebend sind. Du bist Handwerker, dir fehlen die Hintergründe und die Ausbildung zur Auslegung der 18800.
Gruß Gustav
Schuster, bleib bei deinen Leisten.
Ich hab vorhin geschrieben, dass deine Meinungen zur 18800 nicht maßgebend sind. Du bist Handwerker, dir fehlen die Hintergründe und die Ausbildung zur Auslegung der 18800.
Gruß Gustav
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- markus
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Re: Geländerberechnung für Balkonanlage
09 Okt. 2013 15:10
hi,
wenn ich die skizze richtig interpretiere, könnte die mittige
stütze (?) aus QR100 nutzbringend zu hilfe gerufen werden
ob die den ruf hört .. kommt drauf an und hätte vor beginn
eines gerichtsverfahrens höhere chancen auf erfolg.
das nicht erst jetzt erforderliche procedere wurde bereits
beschrieben und damit, @bommel, meine ich nicht irgendwelche
versuche, normeninhalte zu erraten.
grüsse, markus
wenn ich die skizze richtig interpretiere, könnte die mittige
stütze (?) aus QR100 nutzbringend zu hilfe gerufen werden
ob die den ruf hört .. kommt drauf an und hätte vor beginn
eines gerichtsverfahrens höhere chancen auf erfolg.
das nicht erst jetzt erforderliche procedere wurde bereits
beschrieben und damit, @bommel, meine ich nicht irgendwelche
versuche, normeninhalte zu erraten.
grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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- Bommel
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Re: Geländerberechnung für Balkonanlage
09 Okt. 2013 15:24
@Markus: Ja, an diese Stütze könnte man das Geländer anschließen, genau wie an den Seiten auch. Das hat aber noch keiner der Gegenseite begriffen, das wollen die ja auch nicht.
DENN: wer verliert, der zahlt alles. Da geht man keine Kompromisse ein und will auch keine Lösungen...
Gruß Bommel
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