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Aus dieser Antwort auf diese Anfrage aus der Frsktion DIE LINKE im Stadtrat ergibt sich zum einen, dass die Zustandsnote 3,0 war und zum anderen, dass die maßgebenden Schäden für die Einstufung eher die Dauerhaftigkeit betroffen haben. Zum Rest: Schon klar, dass es diese Handlungsanweisung gibt, auch wenn ichbmicj noch nicht eingehender damit befasst habe. Bei einem statisch bestimmten System stelle ich mir aber ein Kriterium "Riss vor Bruch" aber etwas schwierig vor. Wohin sollen sich die Schnittgrößen nach einem Riss den umlagern? Oder übersehe ich was?
Folgende Benutzer bedankten sich: KaiF
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Ähm, wie bemisst du dann die Biegetragfähigkeit von Stahl- und Spannbetonbauteilen? Das übliche Verfahren ist doch "elastisch-plastisch", d.h. Schnittgrößen elastisch (beim Einfeldträger reichen die Gleichgewichtsbedingungen) und Materialverhalten plastisch (Parabel-Rechteckdiagramm) mit gerissener Zugzone. P.S.: Die 3,4 ist - wenn ich mich recht erinnere - im Interview mit der zuständigen Straßen- und Tiefbauamtsleiterin (oder so) von Dresden gefallen. Ebenso hat sie auf die halbjährigen Sonderprüfungen hingewiesen. (Es kann aber auch von Curbach oder Marx im Interview genannt worden sein) |
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Letzte Änderung: von Alsheimer.
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Ich verweisen auf Kapitel 6.4.3 der Handlungsanweisung...
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Wenn schon halbjährliche Sonderprüfungen notwendig waren, dann möchte ich den sehen, der sich aus dem Fenster hängen und die Wahrscheinlichkeit beziffern kann, dass im nächsten halben Jahr nichts passieren wird. Insofern war die Handlungsweise grobe Fahrlässigkeit und billigende Inkaufnahme. Mit Gruß es |
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Da steht u.a.: "... Der Nachweis eines ausreichenden Ankündigungsverhaltens bezieht sich in diesem Fall nicht auf einen Querschnitt, sondern auf das Gesamtsystem des Tragwerks. Der als Warnsignal zu detektierende Riss kann an einer beliebigen Stelle innerhalb eines vorab zu definierenden Detektionbereiches auftreten. Als Detektionsbereich sind jene Querschnittsbereiche anzusehen, die in der Berechnung gemäß Kapitel 6 ein ausreichendes Ankündigungsverhalten nachweisen konnten und in denen eine visuelle oder faseroptische Risskontrolle möglich ist...." |
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Letzte Änderung: von Alsheimer.
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Einigen wir uns darauf: Es gibt Brücken, bei denen eine Vorankündigung (Riss vor Bruch) nicht nachgewiesen werden kann. Die Handlungsanweisung sagt für den Fall auch, was zu tun ist.
Ob entsprechende Nachweise bei der Carolabrückw geführt wurden, wissen wir nicht mit Sicherheit. Fest steht, dass eine Sanierung für nächstes Jahr vorgesehen war. Fest steht aber auch, dass der eingestürzte Teil als statisch bestimmtes System, zumindest nach Meinung der Proffesoren Curbach und Marx, TU Dresden, über keine Redundanzen verfügt hat, die im Falle eine plötzlichen Versagens der Vorspannung einen sofortigen Einsturz verhindert hätte. Prof. Curbach wird in diesem Interview derart zitiert, dass sich auf Grund der Ausbildung eines Gerberträgers ein mögliches Versagen noch nicht einmal über Verformungen angekündigt hat, weshalb wohl auch die vorhandenen Monitoringsysteme nicht gewarnt haben. |
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