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Linsenschrauben / geschnittene Gewinde 15 Jan 2024 08:34 #80768

Hier was zum Durchstanznachweis:
www.schweizer-fn.de/maschinenelemente/sc...g_ec3.php#durchstanz
"Bei konstruktiv sinnvollen Abmessungen im Stahlbau ist der Durchstanznachweis im Normalfall nicht maßgebend. Hält man zum Beispiel die unten genannte konstruktive Regel ein, wird immer der Zugnachweis gegenüber dem Durchstanznachweis maßgebend."

Für Senkschrauben gibt es diesbezüglich nix. Also ist es nicht geregelt -> ingenieurmäßigen Sachverstand einschalten !!
(Ich habe zwar eine Handnotiz in meinen Unterlagen, dass ein Durchstanzen für
Senkschrauben nicht zulässig ist. Kann aber nicht mehr sagen woher das kommt.)
Aber wenn man nach der Senkung das t,min einhält sollte es o.w.N. passen .

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Linsenschrauben / geschnittene Gewinde 15 Jan 2024 09:00 #80769

Vielen Dank!

Kann man denn jetzt z.B. Schrauben nach ISO 7380-2 im Stahlbau (Geländer etc.) einsetzen?
(Hier z.B. Fa. Würth: eshop.wuerth.de/Produktkategorien/ISO-73...1401.cgid/de/DE/EUR/ )

Wo würde ich fündig werden um mir mal eine Liste der verwendbaren Schrauben zusammen zu stellen?

Beste Grüße und vielen Dank!

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Linsenschrauben / geschnittene Gewinde 15 Jan 2024 09:48 #80771

Klar, man muss nur die Spielregeln für "besondere Verbindungsmittel" einhalten, da es keine Schraubengarnitur nach DIN EN 15048 ist.

Übrigens, wir verwenden diese nur in untergeordneten Bauteilen.


 

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Letzte Änderung: von StahlAffe.

Linsenschrauben / geschnittene Gewinde 15 Jan 2024 10:52 #80772

... Klar, man muss nur die Spielregeln für "besondere Verbindungsmittel" einhalten ...

die Fragestellung interessiert mich auch, heißt dass, das
"für den Einsatz besonderer Verbindungsmittel und Befestigungsverfahren grundsätzlich eine Verfahrensprüfung erforderlich ist " II/8.9/(2)/DIN EN 1090
oder, da "Analogie mit genormten Schraubengarnituren" vorliegt, bedarf es keiner Verfahrensprüfung - II/8.9/(3)/DIN EN 1090

ba
In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]

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Linsenschrauben / geschnittene Gewinde 15 Jan 2024 11:58 #80773

Aber wenn man nach der Senkung das t,min einhält sollte es o.w.N. passen .
 
Könnte man nicht auch den "Mittelwert" der Blechdicke ansetzen? t=7mm Senkung 7mm. Daraus würde rechnerisches Maß für den Nachweis mit 3,5mm folgen. Den rechnerischen Durchmesser der Schraube könnte man dann entsprechend an die "gleiche Stelle legen"

Geländer und solche Spielereien würde ich jetzt schon als untergeordnet ansehen - oder bestünden hier Bedenken, wenn das z.B. in einer Schule oder öffentlichem Gebäude ist?

Beste Grüße

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Linsenschrauben / geschnittene Gewinde 15 Jan 2024 12:15 #80774

Also grundsätzlich ist eine Verfahrensprüfung nicht erforderlich, es kommt wohl auch darauf an für was ein Verbindungsmittel verwendet werden soll.

Die hier beschriebene Schraube 7380-2 würde ich auf jedenfall bei II/8.9/(3) einordnen. Aber nicht voll ausnutzen.


Zu deiner Senkung kann ich nur sagen, dass nach der Senkung mind. 2mm vollmaterial stehen bleiben muss.
Das andere ist Ermessenssache, einfach die Ausnutzung nicht so groß werden lassen.


 

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Letzte Änderung: von StahlAffe.

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