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Mit der Wasserstoffversprödung hat der Prüfer wohl nicht Unrecht Normausgabe 2010 vs. 2020 .... Da hast du wohl einen I-Tüpfelchenreiter als Prüfer erwischt Was kann man machen: Mit Prüfer reden was er eigentlich will, vielleicht genügt ihm eine kleine Nachrechnung oder Bestätigung Statiker und Baufirmen-Bauleiter ins Boot holen Der Statiker wird wohl wenn mit den verbauten Schrauben (8.8 welche genau ?) die Statik Nachrechnen müssen (Was ist teuer Statik-Neu/Ergänzen vs. Schrauben austauschen) Ich denke bis auf irgendwelche kritischen Rahmenecken oder Biegesteife verformungsempfindliche Anschlüsse wird die 8.8 reichen (War ja zB früher nicht unüblich Gesamtkonstruktion mit "Rohbauschraube" (5.8 ?) herzustellen und nur biegesteife Ecken mit 10.9 zu machen) . PS: So aus Interesse: Welchen Grund hatte es dass der Statiker 10.9 geschrieben hat ? 8.8 ist in Deutschland nicht üblich... war es vielleicht ein ausländisches Unternehmen dass gebaut/montiert hat ? |
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Letzte Änderung: von cebudom.
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Moin,
das Problem mit der Versprödung ist schon alt und war auch schon zu Zeiten der DIN 18800-7 bekannt. Auch wenn zu DIN EN 1993-1-8 irgendwann der nationale Anhang von 2020 eingeführt wird, wird es Fachleute geben, die trotzdem auf eine Feuerverzinkung von 8.8er Schrauben bestehen. Argumente dafür und dagegen findest du in meinem Literaturtip in meiner ersten Antwort; hier noch mal: H. Schmidt: Ausführung von Stahlbauten – Kommentare zu DIN EN 1090-2 und DIN EN 1090-4, Beuth-Verlag. Grüße Christoff |
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Letzte Änderung: von qwertzuiop.
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Der Statiker hat 8.8 14399-3 reingeschrieben, also vorgespannte HR Schraube.
Baufirma hat 8.8 (DIN Norm warte ich noch drauf) nicht vorgespannt(optisch betrachtet). Baufirma behauptet dass diese Schrauben feuerverzinkt sind obwohl die äusserlich den galvanisch verzinkten ähneln, also chromoptik. Wenn die feuerverzinkt sind (ich warte auf das Datenblatt) dann muss der Statiker die Halle neuberechnen mit nicht vorgespannten Schrauben die jetzt eingebaut sind. Sind die galvanisch verzinkt, brauche ich den Nachweiss der Versprödung + Neuberechnung wie oben. Kein Nachweiss der Versprödung, dann alle Schrauben neu. |
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Hallo,
es braucht Zeit bis sich an den fvz. Schrauben "Patina" gebildet hat. Ansonsten nicht lange rum eiern sondern - falls galvanisch eingebaut-, austauschen lassen. Ob vorgespannt oder nicht - optisch lässt sich das nicht feststellen. Wo bleibt das Schraubenprotokoll? Müsste auch beim Prüfer vorliegen, wenn planmäßig vorgespannt. |
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Statiker hat sich endlich gemeldet und sagt die ganze Halle ist mit normalen 8.8er berechnet, also nicht HR/HV.
Warum er in der Schraubenberechnung die 14399-3 drin hatte, weiß er selber nicht. Er hat die Berechnung nochmal korrigiert. Morgen wenn ich die Datenblätter der Schrauben habe, klärt sich endgültig welche Verzinkung. Falls doch galvanisch, muss ich den Prüfer überzeugen die neue DIN Norm als Maßstab zu nehmen. Weiß jemand wie lange so eine Norm braucht um in die Bauvorschrift reinzukommen? 2020 ist ja schon 3 Jahre her. |
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Letzte Änderung: von alicio.
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Wenn der Prüfer von der unteren Bauaufsichtsbehörde bestellt ist, dann mit der Anfrage an die obere im Bundesland wenden. Die 2020er stellt den Stand der Technik da, daran ändert eine stiefmütterlich gepflegte Landesbauordnung/MVV TB nichts.
Diesen Fall hatte ich mal mit der alten DIN 4102 und den Eurocodes, da urteilte unser Ministerium, dass die aktuelle Vorschrift anzuwenden ist, auch wenn diese zu der Zeit noch nicht in die Liste der technischen Baubestimmungen eingeführt war. |
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