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zumindest sollte man das davon ausgehen. Die Frage ist eher ob er das möchte im Sinne des Verzichtes auf eine Frostschürze. Eine Frostschürze hat ja zusätzlich den Charme einer lastverteilenden Wirkung. Auch gründet man damit nicht in der hoffentlich richtig verdichteten Sandlage, sondern ziemlich auf gewachsenem Boden. Aber heutezutage ist die Panik vor Rissen einer standsicherheitsmäßig robusten Bauweise übergeordnet. |
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Der Bodengutachter muss doch gar nicht festlegen, ob eine Frostschürze gebaut wird oder nicht.
Er klassifiziert den anstehenden Boden (also das, was Du als "gewachsen" bezeichnest). Du hast ja nun eine Vorlage - Einordnung der Bodenklassen in die Tabelle nach ZTVE - anhand derer Du feststellen kannst, ob der anstehende Boden F1, F2 oder F3 ist. Bei F2 solltest Du, bei F3 musst Du eine "Frostschürze" (also Bodenaustausch im Randbereich oder das fälschlicher Weise als "Frostschürze" bezeichnete Streifenfundament) oder einen Frostschirm einplanen. Bei F1 kannst Du darauf verzichten. Es ist doch ganz einfach: Steht bis in frostgefährdete Tiefe F1-Boden an, dann elastisch gebettete Bodenplatte ohne weitere Maßnahmen, ansonsten Austausch des anstehenden Bodens im kritischen Randbereich gegen F1- Boden, Frostschirm oder eben Streifenfundament. |
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Letzte Änderung: von Fantomas.
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ok, also hier bei uns (südl. HH) haben wir verschiedene Baugründe. Von rieseligem Heidesand über glazialem Geschiebkram jeglicher Art bis hin zu quasi Moor mit Tiefgründung. Es sind auch deutlich versickerungsfähige Böden dabei. Die einzigen, die ohne Frostschürze bauen, sind die bekannten und großen Massenhausbauer. Alle anderen planen und bauen mit Frostschürze, immer. Wenn einer ohne daher kommt, fängt er sich direkt einen Rüffel vom Prüfer bzw. Bedenken von der Firma ein. Das wird hier als quasi Planungsfehler gesehen.
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Ist doch auch nichts degegen einzuwenden, wenn man für sich beschließt, stets Streifenfundamente anzuordnen.
Da das Einschalten eines Bodengutachters bei kleineren Bauvorhaben ohnehin Seltenheitswert hat, kann man ja eh nicht elastisch gebettet rechnen (ich kann die dafür erforderlichen bodenmechanischen Parameter jedenfalls nicht selbst ermitteln). Da bleibt dann eben nur die Gründung mit Streifenfundamenten. Man sollte sie nur eben beim Namen nennen und sie nicht umtaufen. |
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Letzte Änderung: von Fantomas.
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jetzt mal Butter bei die Fische rechen kann man bei kleienen BV schon als Extremwertbetrachtung (z.b. 5MN/m³ und 25MN/m³) natürlich als modifiziertes Bettungsmodulverfahren die erf. Bewehrung ist nicht so unterschiedlich die Annahmen vermerkt man ggf. als beim Aushub zu prüfen meist kennt man doch die Bodenverhältnisse der Gegend dem Grunde nach (bzw. man kennt die gefährlichen Stellen mit Mudde, Torf etc. -> hierfür gilt das gesagte natürlich nicht) ba. In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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Aha.
Jetzt mal Butter bei die Fische.: Wer prüft die Annahmen zum mod. Bettungszifferverfahren beim Aushub? Der Baggerfahrer? |
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