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Schrauben in nicht vorgespannten Verbindungen 21 Sep 2015 14:57 #56574

GustavGans schrieb: ... Erst der voll amagnetische war eine teure Sonderentwicklung.

Klugscheissermodus aus


Mag schon sein, wise guy, aber der war seit den 80er Jahren (Schwimmhalle in Uster, 1985) das "übliche" - und unter Kollegen gilt das "Amagnetische" immer noch als Erkennungsmerkmal bei der Bauüberwachung...

Klugscheissermodus 2x aus

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Letzte Änderung: von Alsheimer.

Schrauben in nicht vorgespannten Verbindungen 22 Sep 2015 09:24 #56576

zeemann schrieb: Ist es richtig, daß man in Stahlbau Verbindungen ausschließlich die feuerverzinkten nehmen darf ?


Hallo Zeemann,

ich möchte deine Eingangsfrage noch einmal aufgreifen, auch wenn wir dieses Thema in grauer Vorzeit hier schon mal diskutiert haben.
Ich habe damals bereits aus den Unterlagen von Prof. Dr. P. Knödel von 2010 zitiert (und tue dies hier noch einmal, da sich m.W. hieran nichts geändert hat):

Regelungen in DIN 18800-1:2008 Elm 407 für verzinkte Schrauben:
- Es sind nur komplette Garnituren (Schrauben, Muttern und Scheiben) eines Herstellers zu verwenden.
- Feuerverzinkte Schrauben der Festigkeitsklassen 8.8 und 10.9 sowie zugehörige Muttern und Scheiben dürfen nur verwendet werden, wenn sie vom Schraubenhersteller im Eigenbetrieb oder unter seiner Verantwortung im Fremdbetrieb verzinkt wurden.
(Hintergrund: Feuerverzinkte Gewinde werden mit anderen Gewindemaßen geschnitten, um den Zinkauftrag zu berücksichtigen; das muss zwischen Schraube, Mutter und dem Verzinkungsprozess abgestimmt sein.)
- Galvanisch verzinkte Schrauben der Festigkeitsklassen 8.8 und 10.9 dürfen nicht verwendet werden.
(Hintergrund: Wasserstoffversprödung, wasserstoffinduzierte Rissbildung, hydrogen embrittlement kann durch das Eindringen von Wasserstoff in das Kristallgitter ausgelöst werden; diesbezüglich sind höherfeste Werkstoffe besonders empfindlich.)

Im Eurocode 3 ist eine derartige Regelung nicht enthalten, weder in Teil 1 noch in Teil 8.
Allerdings wird man in den Produktnormen nur auf feuerverzinkte Schrauben verwiesen, der Begriff „galvanisch verzinkt“ taucht dort nicht auf.

In der Produktnorm für planmäßig vorgespannte Schrauben ist angegeben:
- DIN EN 14399-1 Abs. 4.2.3:
Bei dem Herstellverfahren für Schrauben der Festigkeitsklasse 10.9 ist sorgfältig auf die Gefahr einer Wasserstoffversprödung zu achten.
- DIN EN 14399-1 Abs. 4.2.4:
Das Feuerverzinken der einzelnen Komponenten muss unter der Aufsicht des Herstellers der Garnituren erfolgen.
- DIN EN 14399-4 Tabelle 3:
Überzüge aus Cadmium oder Cadmiumlegierungen sind nicht zulässig.

In der Produktnorm für nicht planmäßig vorspannbare Schrauben ist angegeben:
- DIN 15048-1 Abs. 4.2.4:
Bei dem Herstellverfahren für Schrauben der Festigkeitsklasse 10.9 ist die Gefahr einer Wasserstoffversprödung zu berücksichtigen.
- DIN 15048-1 Abs. 4.2.5:
Überzüge aus Cadmium oder Cadmiumlegierungen sind nicht zulässig.
- DIN 15048-1 Abs. 4.2.5:
Das Feuerverzinken der einzelnen Komponenten muss unter der Aufsicht des Herstellers der Garnituren erfolgen.

Es ist also weder im EC3 noch in den genannten Produktnormen ein Verbot bezüglich des galvanisch Verzinkens ausgesprochen. Man kann daraus schließen, dass der Einsatz galvanisch verzinkter Schrauben erlaubt ist, wenn man (nachweislich) die Gefahr der Wasserstoffversprödung ausschließen kann.

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Schrauben in nicht vorgespannten Verbindungen 22 Sep 2015 10:14 #56577

GustavGans schrieb: ... die Vorspannung dient ja nicht der Tragfähigkeit, sondern der Gebrauchstauglichkeit. Also Längenänderung, Verschiebung etc.


... auch dem großen Gustav unterlaufen mal "kleinere Fehler":
In DIN EN 1993-1-8 gibt's (u.a.) neben der Bemessungskategorie B "Scherverbindungen mit gleitfester Verbindung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit" auch die Bemessungskategorie C "Scherverbindungen mit gleitfester Verbindung im Grenzzustand der Tragfähigkeit"...

... über Sinn, Unsinn, "Normalität" im Stahlbaualltag lässt sich sicher trefflich streiten (aber ohne mich)...

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Schrauben in nicht vorgespannten Verbindungen 25 Sep 2015 07:32 #56593

Alsheimer schrieb:

GustavGans schrieb: ... die Vorspannung dient ja nicht der Tragfähigkeit, sondern der Gebrauchstauglichkeit. Also Längenänderung, Verschiebung etc.


... auch dem großen Gustav unterlaufen mal "kleinere Fehler":
In DIN EN 1993-1-8 gibt's (u.a.) neben der Bemessungskategorie B "Scherverbindungen mit gleitfester Verbindung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit" auch die Bemessungskategorie C "Scherverbindungen mit gleitfester Verbindung im Grenzzustand der Tragfähigkeit"...



Ahhhh, Alsheimer suchts Streit :laugh:

Ich muss das aber auch immer nachlesen....
Kategorie C: Sind das nicht die Leute mit der 3. Halbzeit und so? :whistle:
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Schrauben in nicht vorgespannten Verbindungen 27 Sep 2015 16:13 #56600

GustavGans schrieb: ... Ahhhh, Alsheimer suchts Streit :laugh: ...


Nöö, habe in der Regel keine Stahlkonstruktionen, bei denen ich GV oder GVP-Verbindungen im GZG oder GZT oder dergleichen benötige...

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Schrauben in nicht vorgespannten Verbindungen 28 Sep 2015 09:42 #56602

Alsheimer schrieb: .....Es ist also weder im EC3 noch in den genannten Produktnormen ein Verbot bezüglich des galvanisch Verzinkens ausgesprochen. Man kann daraus schließen, dass der Einsatz galvanisch verzinkter Schrauben erlaubt ist, wenn man (nachweislich) die Gefahr der Wasserstoffversprödung ausschließen kann.


Man kann daher davon ausgehen, wenn sich die "SB" - Kennung auf der (galvanisch verzinkten) Schraube befindet, daß dieser Nachweis vom Hersteller geführt wurde, da er mit der SB-Kennung ja erklärt, daß die Schraube geeignet ist.
Das gilt dann für alle NICHT VORGESPANNTE Schrauben von 4.6 bis 10.9.
Wobei man in nicht vorgespannten Verbindungen wohl in der Regel max 8.8 einsetzen wird.

Das Leben kann doch so einfach sein :) SB: gut - Kein SB: nix gut !

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