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Gast
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Ein privater Bauherr möchte sein Dach (aus Membrane) sanieren lassen. Auf den rechnerischen Ansatz der Schneelast will er verzichten. Er argumentiert, dass im Falle von Schnee das Dach geräumt wird bzw. das Areal abgesperrt ist, also niemand zu Schaden kommen kann.
Ist das Ganze juristisch tragbar? Kann ein privater Bauherr auf einen Ansatz der Schneelast verzichten? Verhalte ich mich als Statiker grob fahrlässig? Wo kann man das nachschlagen? |
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Hallo
![]() ich würde nicht auf grob fahrlässig tippen. Ich sag mal VORSATZ. Wer soll denn die Räumung kontrollieren? Das Bauamt stichprobenartig immer wenns Schnee gibt? ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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..........bei uns in der gegend wäre der lf mann zum räumen höher als die schneelast.........und wie soll der mann die schneeflocken räumen....sofort mit einem föhn schmelzen..........oder doch einen teil schnee erlauben.............
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Letzte Änderung: von HoBau.
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Ich hab sowas auch schon mehrfach in geprüften Statiken gelesen.
....Schneeanhäufungen sind zu Räumen... etc. Unglaublich! Auch noch vom Prüfing abgesegnet. Unglaublich schlecht und mit vollen Vorsatz. Meine Meinung: Auch den Prüfing gleich mit verknacken! ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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Hallo Lüdi!
Die DIN EN 13814 "Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks" schreibt zum Thema Schnee (u.a.):
Ein Ansatz könnte(!!! Konjunktiv!) der markierte Passus sein. Schwer (bis m.E. unmöglich) wird es nur, die oben genannte Konstruktion als "Fliegender Bau" zu verkaufen, damit man sich auf diese Norm berufen kann. Gruß taw |
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GustavGans schrieb:
Unter bestimmten Voraussetzungen geht das schon. Es gibt z.B. in HH die Option des sog. "Schneeräumkonzeptes". Darin ist schriftlich vorzugeben ab welcher Schneehöhe wie genau zu räumen ist (Räumwege und Abfolge der Flächen). Die Schneehöhen werden anhand fest auf dem Dach installierter Höhenindikatoren erkannt. Vorgabe wo die anzubringen sind und wie die aussehen müssen (reflekierend...). Es ist innerbetrieblich festzuhalten wer wann Kontroll- und Räumdienst hat und so weiter, auch an Feiertagen. Eine komplexe und eigenartig anmutende Szenerie, aber mit verständlichem und sinnvollem Hintergund: Wir haben es in der Stadt sehr häufig mit Lückenbebauung und Erweiterungen bestehender Hallen zu tun. Die Bestandshalle wurde für glatte Schneedeckung gerechnet, einen Schneesack aus einer höheren Nachbarhalle kennt sie nicht. Nachweisen lässt sich das auch nicht (weil die ach so intelligenten Stahlbauer natürlich wieder nur wirtschaftlich rechnen und kein Stück weiterdenken ![]() Es bleibt also nur Bauverbot (Superidee, wir verbieten alles und damit sind wir dann ganz sicher das nichts passiert) oder man überlegt sich diesen Schachzug halt. Die Prüfingenieure gehen da selbstverständlich mit weil sie sind verlängerter Arm der Behörde, sozusagen Subunternehmer und arbeiten auf Anweisung der Behörden. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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