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siehan schrieb:
sie hat damit zu tun, dass keiner einen Einfluss darauf hat, dass die An- und Vorgaben, die man in der Statik gemacht hat, später auch eingehalten werden.
Ob er das machen wird wissen weder Du noch ich. Außerdem erarbeitet er das Konzept mit weil er die Vorgaben für die innerbetriebliche Organisation übernimmt. Es ist seine Aufgabe, seine Verpflichtung darauf zu achten dass diese eingehalten werden. So wie er auch darauf zu achten hat, dass die Lastvorgaben (die ja auch im Industruebereich oft von ihm selbt kommen) nicht überschritten werden.
Das ist nun lustig. Du weißt gar nicht um was es sich handelt, meinst aber dennoch es bewerten zu können. Ich hoffe, dass Du in Deinem Job umsichtiger und nicht so voreilig bist. Es sind Stängel auf dem Dach an dem die kritische Höhe markiert ist. Ganz einfach, keine Aparatur, nichts. Es wurden übrigens 20cm als Grenze angesetzt. Und falls mal wieder ein schöner weißer Winter kommt und Du tatsächlich in der Statik tätig sein solltest, dann kannst Du Dich ja schon mal auf die Frage vorbereiten, ab welcher Schneehöhe denn Dächer zu räumen sind. War es vor zwei oder drei Jahren? - Da hatten wir munteren Schnee und die Eigentümer verschiedener Discounter kamen bei mir an und stellten genau diese Frage. Ich hatte die NP-Binder der Dächer nicht gerechnet, gar nicht, aber die Fragestellung war der Leute schon berechtigt und sorgfältig und als Statiker sollte man schon eine sachliche Antwort haben und eventuell hat die Schneelast ja doch etwas mit der Schneehöhe zu tun. Könnte ja sein dass da eine Beziehung existiert.... Was antwortest Du? (es könnte ja sein, dass auch mal ein alter Bauherr von Dir diese Frage stellt.) |
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Deine Frage ist wieder irreführend. Wenn Du dem Bauherrn in Schneehöhe anwortest, dann kannst Du das in Zukunft auch gleich in die Statik reinschreiben. Oder bekommt man die Auskunft dann nur mündlich von Dir?
DU KANNST DIE SCHNEELAST NICHT NACH DER SCHNEEHÖHE ALLEINE BESTIMMEN. Es mag bei frischen Schneefällen ein Anhaltspunkt sein, Du hast vorhin selbst den Link eingefügt mit der Stellungnahme aus Bayern im Bezug auf die unterschiedlichen Dichten je nach Alter und Konsistenz, was soll also die Diskussion? |
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Letzte Änderung: von siehan.
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siehan schrieb:
Die Frage ist nicht irreführend sondern eine ganz praktische und berechtigte.
Du erzählst nichts neues,
Duie ist notwendigt weil Du nicht verstanden hast. Niemand hat danach gefragt wieviel x cm Schnee genau wiegen, die Frage wurde nie gestellt. Du solltest mal darüber nachdenken, ob es nicht evtl. darum gehen könnte einen Anhaltswert zu haben ab dem die Möglichkeit besteht dass eine bestimmte Last erreicht sein könnte. WOhlgemerkt "Anhaltswert", "Möglichkeit", "könnte". Es geht nicht um die exakte Findung einer Höhe von x cm bei der die 0,75 oder 0,68 kN/m2 erreicht sind. Das war nie die Frage. und noch einmal die Frage an Dich: Was machst Du wenn ein Bauherr auf Dich zukommt und sagt "es hat ja nun kräftig geschneit. Ab wann muss ich was tun?". Schickst Du in mit einer Schneeprobe an die nächste physikalische Uni oder wie? (ich finde es immer wieder interessant wenn Leute wissen wie etwas nicht geht, aber nicht wissen wie es geht oder wie es besser geht ![]() |
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Letzte Änderung: von DeO.
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hi,
wann und wie man schneelasten ermittelt, ist sicher ein abendfüllendes und sehr unterhaltsames thema, aber das prozedere, WIE die schneelast bei einem neubau geringer als nach ardt festgelegt werden kann, soll hier mal hinter dem baurechtlichen handling zurücktreten ![]() DeO schrieb:
baurechtliche betriebsvorschriften klingt erstmal gut. jede (mir bekannte) lbo bezieht sich auf bauregeliste und damit auf die eingeführten normen. dem darf man folgen, weil so bekommt man auch etwas vom strahlenden schein der "ardt-anscheinsvermutung" ab. das gilt sogar, wenn man -im geregelten rahmen, mit dem bauherren lasten "vereinbart". wo in der lbo ist die (untere?) genehmigungsbehörde mit der kompetenz ausgestattet, von lbo-anforderungen (schneelastnormen gehören dazu) abzuweichen oder einer abweichung zuzustimmen? oder: diskutierst du das mit deiner obersten baubehörde? werden diese abweichungen über eine ZiE geregelt? grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Letzte Änderung: von markus.
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markus schrieb:
ja, es war die oberste Baubehörde von HH (weil bei denen geht eh all sowas über den Tisch und ja, die erdreisten sich sogar andere Sachen vorzugeben). |
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DeO, gib einmal Butter bei die Fische:
Was steht konkret in dem genehmigten "Schneeräumkonzept" drin: Räumung des Daches bei Erreichen einer bestimmten Schneehöhe (welche)? Oder Räumung des Daches bei Erreichen einer bestimmten Dach-Schneelast (welche)? Oder sind beide Anforderungen verknüpft? Mich würde das konkrete Konzept sehr interessieren, ist doch vermutlich in Schriftform (ohne Räumplan) nicht mehr als eine Seite, ist das Geheim oder kannst Du das anonymisiert hier einstellen. |
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