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Aw: Schneelast vernachlässigen 13 Dez 2012 17:55 #43862

siehan schrieb:

Deine Frage ist sicherlich nur rhetorischer Natur. Hat jedenfalls nichts mit der Problematik "Schneehöhe messen" zu tun.


sie hat damit zu tun, dass keiner einen Einfluss darauf hat, dass die An- und Vorgaben, die man in der Statik gemacht hat, später auch eingehalten werden.

Schneehöhe messen alleine ist irreführend und kann nicht als Beurteilungsmaßstab für die Schneelast herangezogen werden. Im Schadensfall wird der Eigentümer sich auf die tolle Schneehöhen-Meßanlage beziehen.


Ob er das machen wird wissen weder Du noch ich. Außerdem erarbeitet er das Konzept mit weil er die Vorgaben für die innerbetriebliche Organisation übernimmt. Es ist seine Aufgabe, seine Verpflichtung darauf zu achten dass diese eingehalten werden. So wie er auch darauf zu achten hat, dass die Lastvorgaben (die ja auch im Industruebereich oft von ihm selbt kommen) nicht überschritten werden.

Diese komische Apparatur macht keinen Sinn, schon gar nicht im Sinne der "Wirtschaftlichkeit". Das Geld dafür ist zum Fenster rausgeworfen. Aber nervt bestimmt die Nachbarn weil es so schön reflektiert oder blinkt?


Das ist nun lustig. Du weißt gar nicht um was es sich handelt, meinst aber dennoch es bewerten zu können. Ich hoffe, dass Du in Deinem Job umsichtiger und nicht so voreilig bist.

Es sind Stängel auf dem Dach an dem die kritische Höhe markiert ist. Ganz einfach, keine Aparatur, nichts. Es wurden übrigens 20cm als Grenze angesetzt.

Und falls mal wieder ein schöner weißer Winter kommt und Du tatsächlich in der Statik tätig sein solltest, dann kannst Du Dich ja schon mal auf die Frage vorbereiten, ab welcher Schneehöhe denn Dächer zu räumen sind.

War es vor zwei oder drei Jahren? - Da hatten wir munteren Schnee und die Eigentümer verschiedener Discounter kamen bei mir an und stellten genau diese Frage. Ich hatte die NP-Binder der Dächer nicht gerechnet, gar nicht, aber die Fragestellung war der Leute schon berechtigt und sorgfältig und als Statiker sollte man schon eine sachliche Antwort haben und eventuell hat die Schneelast ja doch etwas mit der Schneehöhe zu tun. Könnte ja sein dass da eine Beziehung existiert....

Was antwortest Du?

(es könnte ja sein, dass auch mal ein alter Bauherr von Dir diese Frage stellt.)

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Aw: Schneelast vernachlässigen 13 Dez 2012 18:06 #43864

Deine Frage ist wieder irreführend. Wenn Du dem Bauherrn in Schneehöhe anwortest, dann kannst Du das in Zukunft auch gleich in die Statik reinschreiben. Oder bekommt man die Auskunft dann nur mündlich von Dir?

DU KANNST DIE SCHNEELAST NICHT NACH DER SCHNEEHÖHE ALLEINE BESTIMMEN.

Es mag bei frischen Schneefällen ein Anhaltspunkt sein, Du hast vorhin selbst den Link eingefügt mit der Stellungnahme aus Bayern im Bezug auf die unterschiedlichen Dichten je nach Alter und Konsistenz, was soll also die Diskussion?

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Letzte Änderung: von siehan.

Aw: Schneelast vernachlässigen 13 Dez 2012 18:22 #43865

siehan schrieb:

Deine Frage ist wieder irreführend. Wenn Du dem Bauherrn in Schneehöhe anwortest, dann kannst Du das in Zukunft auch gleich in die Statik reinschreiben. Oder bekommt man die Auskunft dann nur mündlich von Dir?


Die Frage ist nicht irreführend sondern eine ganz praktische und berechtigte.

DU KANNST DIE SCHNEELAST NICHT NACH DER SCHNEEHÖHE ALLEINE BESTIMMEN.


Du erzählst nichts neues,

Es mag bei frischen Schneefällen ein Anhaltspunkt sein, Du hast vorhin selbst den Link eingefügt mit der Stellungnahme aus Bayern im Bezug auf die unterschiedlichen Dichten je nach Alter und Konsistenz, was soll also die Diskussion?


Duie ist notwendigt weil Du nicht verstanden hast.
Niemand hat danach gefragt wieviel x cm Schnee genau wiegen, die Frage wurde nie gestellt.

Du solltest mal darüber nachdenken, ob es nicht evtl. darum gehen könnte einen Anhaltswert zu haben ab dem die Möglichkeit besteht dass eine bestimmte Last erreicht sein könnte. WOhlgemerkt "Anhaltswert", "Möglichkeit", "könnte". Es geht nicht um die exakte Findung einer Höhe von x cm bei der die 0,75 oder 0,68 kN/m2 erreicht sind. Das war nie die Frage.

und noch einmal die Frage an Dich: Was machst Du wenn ein Bauherr auf Dich zukommt und sagt "es hat ja nun kräftig geschneit. Ab wann muss ich was tun?". Schickst Du in mit einer Schneeprobe an die nächste physikalische Uni oder wie?

(ich finde es immer wieder interessant wenn Leute wissen wie etwas nicht geht, aber nicht wissen wie es geht oder wie es besser geht :woohoo: )

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Letzte Änderung: von DeO.

Aw: Schneelast vernachlässigen 13 Dez 2012 18:58 #43866

hi,

wann und wie man schneelasten ermittelt, ist sicher ein abendfüllendes
und sehr unterhaltsames thema, aber das prozedere, WIE die
schneelast bei einem neubau geringer als nach ardt festgelegt werden
kann, soll hier mal hinter dem baurechtlichen handling zurücktreten ;)


DeO schrieb:

mmue schrieb:

Sorry, mir wär die Sache zu blöd, jedenfalls die mit der Schneemessung. Wenn's hart auf hart kommt, dann bist du immer mit im Boot.


Das ist selbstvertändlich so nicht richtig, weil wenn baurechtliche Betriebsvorgaben nicht eingehalten werden ist man raus.

und noch einmal die Frage: Wie sichert ihr euch ab wenn euch Lastvorgaben gemacht werden? - Das ist letztlich nichts anderes.


baurechtliche betriebsvorschriften klingt erstmal gut.

jede (mir bekannte) lbo bezieht sich auf bauregeliste und damit auf
die eingeführten normen.
dem darf man folgen, weil so bekommt man auch etwas vom
strahlenden schein der "ardt-anscheinsvermutung" ab.
das gilt sogar, wenn man -im geregelten rahmen, mit dem bauherren lasten "vereinbart".

wo in der lbo ist die (untere?) genehmigungsbehörde mit der
kompetenz ausgestattet, von lbo-anforderungen (schneelastnormen gehören
dazu) abzuweichen oder einer abweichung zuzustimmen?
oder:
diskutierst du das mit deiner obersten baubehörde?
werden diese abweichungen über eine ZiE geregelt?

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Letzte Änderung: von markus.

Aw: Schneelast vernachlässigen 13 Dez 2012 20:06 #43868

markus schrieb:

diskutierst du das mit deiner obersten baubehörde?
werden diese abweichungen über eine ZiE geregelt?


ja, es war die oberste Baubehörde von HH (weil bei denen geht eh all sowas über den Tisch und ja, die erdreisten sich sogar andere Sachen vorzugeben).

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Aw: Schneelast vernachlässigen 14 Dez 2012 06:49 #43878

DeO, gib einmal Butter bei die Fische:

Was steht konkret in dem genehmigten "Schneeräumkonzept" drin:

Räumung des Daches bei Erreichen einer bestimmten Schneehöhe (welche)?
Oder Räumung des Daches bei Erreichen einer bestimmten Dach-Schneelast (welche)? Oder sind beide Anforderungen verknüpft?

Mich würde das konkrete Konzept sehr interessieren, ist doch vermutlich in Schriftform (ohne Räumplan) nicht mehr als eine Seite, ist das Geheim oder kannst Du das anonymisiert hier einstellen.

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