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Solche Arbeitsfugen werden immer nachgewiesen, - entweder in der Statik: o.w.N. oder - "im Kopf" ...... Das ganze kommt mir eher so vor: www.amazon.de/Bodo-Bach-h%C3%A4tt-gern-Problem/dp/B000J3OSJ2
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Letzte Änderung: von statiker99.
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Wie sich die Last in der Wand verdoppeln kann ist mir ein Rätsel. Ich empfehle ein Grundstudium des DBV-Merkblattes "Rückbiegen von ..." und DIN EN 1992-1-1 6.2.5 und Heft 600 DAfStb und Betonkalender 2016 und lies mal in der Norm nach was da zu Fugen in Biegebauteilen steht... Ich mein man kann hier auch kein Studium nachholen, insbesondere wenn du außer Text nicht viel lieferst. |
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"in der Regel" - nein. Die Rückbiegeanschlüsse haben hier herstellerseitig völlig verschiedene Rauigkeitsprofile. Das geht von "glatt" bis "verzahnt". Wenn du dir bei den Nachweisen unsicher bist. "Betomax" hat hier für den "Comax" eine Software. Wenn du also auf den 5-Zeiligen Nachweis verzichten möchtest, kann man hier ganz gut Papier produzieren. www.betomax.com/service/BETOMAX-Bemessungssoftware Ansosnten hat MB noch Nachweise für Rückbiegeanschlüsse im Program. Beste Grüße |
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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Die Verdopplung geschieht durch die Lasteinwirkung von BEIDEN Seiten der Fuge unter 45 Grad (fugenabstand doppelte wandhöhe nicht unüblich). Warum sollte das falsch sein ? Selbstverständlich kann es auch weniger als die doppelte Last werden, wenn die fugenabstände geringer sind etc. Ich will ja nur eine grenzbetrachtung anstellen, um zu prüfen, ob und wann solche fugen nachzuweisen sind.
Und rau steht doch bei HBT und COMAX parallel zur Fuge in dem technischen Merkblatt. Aber darum soll es ja nicht unbedingt gehen. Es geht mir nur darum, warum der NW scheinbar immer im Kopf geführt wird. Streckmetall ist auch rau und dann kann ich immer arbeitsfugen abstellen ohne händischen NW ? Scheint offensichtlich ja immer konsequenzenlos (ohne Fugenzulagebewehrung) zu sein. |
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Letzte Änderung: von Alfredo.
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Dachte immer die Fugenkräfte müssen im Gleichgewicht sein, aber hier lernt man täglich dazu... |
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Stimmt, danke dir ! Das heißt also tatsächlich dann, dass 100% Wandlast [kN/m] die maximale Fugenbeanspruchung darstellt ? Und das dann von beiden Seiten der Fuge in gegensätzliche Schubflussrichtung...
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Letzte Änderung: von Alfredo.
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