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Ohne dem Mentor zu nahe zu treten noch folgende Hinweise: - nach meiner Erinnerung unterscheiden sich die Norm DIN 1045 von 1988 und 1972 bezüglich Stützenbemessung mit geringen Schlankheiten (Innenstützne lambda <= 45) nicht - ein Vergleich der Bewehrungen ist nicht immer Zielführend. cebudom hats beschrieben, wichtig ist die Stützentragfähigkeit (Beton + Stahl). Es kann z.B. sein das zwar 10% Bewehrungsdefizit errechnet werden, die Stützentragfähigkeit aber nur um 4% überschritten ist. - Also würde ich erst mal EXCEL bemühen, Stützentragfähigkeiten errechnen und Stützenlasten Alt - neu gegenüberstellen - dann als Kontrolle für ein bis 2 Stützen Frilo anwerfen, einmal nach alter Norm 1988 und zum Vergleich nach EC2 Beim Nachweis nach EC2 nach besser nach TH. II Ordnung rechnen. - wenn das alles geschafft ist bleibt das Thema Brandschutz, gibt es hier Anforderungen?
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Wie gesagt, ich würde da im ersten Schritt nicht zuviel rumdocktorn.
Eine einfache Pendelstütze ist mit FriLo derart kurz durchrechenbar, da macht es keinen Sinn, zuviel Energie in theoretische Denkansätze zu investieren. Die o.g. 2000kN Maxiamllasteintrag erscheinen mir richtig und kann ich so auch nachvollziehen. Als zusätzlichen Dankansatz könnte man für eine Neubemessung der Stütze noch eine Nachverfestigung des Betons über 50Jahre Standzeit einbringen. Oder tatsächlich die Betondruckfestigekit beproben lassen, wenn die Bemessung in Gänze eng wird. Bei einem Ansatz als C25/30 käme man schon in Richtung 2200 kN aufnehmbare Last. Bin mal konservativ von den innerhalb der Altstatik benannten 1870 kN (2/3G + 1/3Q) ausgegangen und habe den Eigenlastanteil schrittweise erhöht, bis der vorhandenen Bewehrungsgrad ereicht war.
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Zum Vergleich mit DIN 1045 muss strenggenommen gar nichts gerechnet werden, denn maßgebend ist die Bemessung nach EC2, außer man möchte nachvollziehen, was sich der Statiker damals gedacht hat hinsichtlich Lasten und Systemannahmen. An einer grundlegenden Neubearbeitung der Statik, angefangen von den Systemannahmen bis zu den Lasten, führt kein Weg vorbei.
Nach Th. II. Ordnung muss nach EC2 ohnehin gerechnet werden, da, lambda > 25, auch wenn da nicht viel anderes als nach Th. I. Ordnung rauskommen dürfte. Ein Problem bekommt man spätestens im Stützenprogramm bei der Eingabe der Stahlgüte, denn der Bst. 420/500 ist nicht mehr genormt und die meisten Programme dürften die Eingabe dieser Stahlgüte gar nicht ermöglichen. M.E. könnte man die Bewehrung mit dem Faktor 50/42 näherungsweise umrechnen und liegt damit noch auf der sicheren Seite, was aber im Detail nachgewiesen werden müsste, was gleichbedeutend ist mit, den Fehler in.der Näherung wegdiskutieren. Wenn man die Dehnungswerte hat, ließe sich damit was machen. Oder man muss sich halt die Zeit nehmen und mit dem Verfahren der Nennkrümmungen zu Fuß rechnen. (mit einem summarischen Lastfaktor von 1,4 kommt man mit Programm in die Nähe der errechneten Bewehrung, womit man leben könnte, wenn man die Statik nicht abgeben müsste) Mit Materialprüfung wäre ich vorsichtig. Das bringt nur Ärger und zusätzlichen Aufwand. Außerdem, wie will man denn prüfen? Kugelschlagprüfungen werden mit gutem Grund nicht anerkannt und die Entnahme von Bohrkernen bei einer Stütze ist m.E. problematisch. PS. Kreisquerschnitt? Ob es dafür Nomogramme gibt, um eine Handrechnung durchzuführen, weiß ich im Moment nicht. |
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Letzte Änderung: von Megapond.
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Hinweis zu Insitubeprobung: Gibt ein aktuelles Merkblatt vom DBV - also so abwegig ist das nicht.
Bohrkerne zieht man mit 50-75mm da könnte man schon zwischen der vertikalen Bewehrung durchkommen. Für Kreisquerschnitte gibt es für 1045:1988 Nomogramme Im Heft 220 DAfStb (1979). Aktuelle z.B. in den SBT. Beste Grüße Ps: Die Überfestigkeiten sind meinen Erfahrungen nach wahrscheinlich vorhanden. Aber ohne Beprobung ansetzen würde ich das nicht. Pps: Vielleicht kommt ja bei der Nachrechnung nach EC sogar eine größere Tragfähigkeit raus ?! =) |
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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Hab noch mal in Schneider-Bautabellen geschaut. Nomogramme für Kreisquerschnitte nach dem Verfahren mit Nennkrümmungen sind vorhanden, aber eben nur für Bst. 500.
Alte Diagramme sind wegen der Teilsicherheitsfsktoren nicht brauchbar. Da passt nichts zusammen. |
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Hallo Kollegen,
bei den Prüfingenieuren in Hessen gab es letztens einen interessanten Vortrag dazu. Auch da ging es um die Bewertung der Betongüte und -stähle und das benutzen für die heute gültige Norm. Auch der DAfStB hat da zwei Hefte raus gebracht. Vortrag "Altes Bauwerk - Neue Informationen" Gruß Stefan
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