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Nein das: www.1d5920f4b44b27a802bd77c4f0536f5a-gdprlock/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&...AMDPyQD&opi=89978449 Habe auch gerade noch das hier gefunden,aber noch nicht gelesen. Die Baustoffzuordnungen sind hier aber wie in der "Nachrechnungsrichtlinie" bzw. im DBV Merkblatt. www.irbnet.de/daten/rswb/12109001060.pdf
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Bitte die "Nachrechnungsrichtlinie" (NRR) nicht auf diese Materialzuordungen reduzieren. Das ist wirklich nur ein minimaler Teil der NRR, die ausschließlich für den Brückenbau gilt. Ich sage das, weil ich AG-seitig "täglich" damit umgehen/arbeiten darf. Für den Hochbau sind andere Quellen/Bücher/Schriften relevanter, z.B.:
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Letzte Änderung: von Alsheimer.
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Eine Richtlinie ersetzt keinen Verstand, und wer den nicht hat, der sollte sich nicht an solche Aufgaben heranwagen.
Wie überhaupt, mir solche Formaldiskussionen gewaltig auf den Tender gehen. Wie schwer müssen die Statiker es früher gehabt haben, als man die Normen noch auswendig dahersagen konnte. Wahrscheinlich hatten sie mehr Verstand. Was ist eigentlich so schlimm daran, wenn jemand Teile der Richtlinie aus dem Brückenbau auf den Hochbau anwendet? Schlimm wäre es, wenn es umgekehrt wäre. Mal so nebenbei.
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Letzte Änderung: von Megapond.
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Ja, die ultimative Formal(schein)diskussion...
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