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Nein, ich ziehe keine Massen. Der BU hat doch einen Lieferschein für die Abstandhalter, die darauf ausgewiesenen Massen kann er doch abrechnen. |
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Letzte Änderung: von Fantomas.
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Damit sind die Bewehrungspläne aber nicht mehr normgerecht und das kann im Ernstfall Haftungsansprüche nach sich ziehen. DIN EN ISO 3766: 2004-05: 4. Anforderungen an Bewehrungszeichnungen Folgende Merkmale der Bewehrungsstäbe (allgemeine und Lageinformationen) müssen in der Zeichnung angegeben werden: ... - Maßnahmen zur Lagesicherung der Betonstahlbewehrung und der Spannglieder (z. B. Art und Anordnung der Abstandhalter sowie Anordnung, Maße und Ausführung der Unterstützungen der oberen Betonstahlbewehrungslage und der Spannglieder);
Folgende Benutzer bedankten sich: statiker99, D.avid
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@IBSz
so kenne ich das auch. Ich kann mich nicht erinnern Bewehrungspläne ohne Planung der Abstandshalter erstellt zu haben, egal ob Decken oder Wände. Bei den Durchmessern rechnen wir den Nenndurchmesser + 5%. |
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Doch, die Bewehrungspläne sind normgerecht. Die Lage der Bewehrung ist angegeben (Betondeckung) und zwar an der Ober- und Unterseite. Das zur Sicherstellung der Lage Abstandhalter erforderlich sind, darauf habe ich explizit hingewiesen. Welche Art der Unterstützungen der Bauleiter wählt, ist ihm freigestellt. Das gilt im Übrigen auch für die Abstandhalter der unteren Lage. Sollte es da irgendwelche Anforderungen in Bezug auf Sichtbetonklassen geben und ihr gebt die falschen Abstandhalter an - dann habt ihr ein Haftungsproblem! Maßgeblich für das Ergebnis der Tragwerksplanung ist, das die Bewehrung an der vorgegebenen Stelle zu liegen kommt. Wie das umgesetzt wird ist Sache des Ausführenden. Das die Sache bei Spannstahl nicht so lapidar ist ist natürlich auch klar. |
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Das funktioniert aber nur, solange es sich a) um eine Bodenplatte/Deckenplatte mit gleicher Stärke über die Fläche handelt und b) solange nur Unterstützungen nach DBV-Merkblatt zum Einsatz kommen, mit anderen Worten bis ca. ds = 12 mm. Spätestens wenn Unterstützungen, die aus Stabstahl gebogen werden müssen zum Einsatz kommen müssen oder sobald die Unterstützungen in der Höhe variabel sein müssen (z. B. weil die Oberkannte geneigt ist), wäre dieses Vorgehen IMHO nicht mehr statthaft... |
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Warum nicht? |
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Letzte Änderung: von Fantomas.
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