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Sehe ich anders .. insbesondere da ja die Abstände eine Rolle spielen und außerdem ist der erf As / vorh As Faktor fest in der Gleichung verankert und berücksichtigt deinen Mechanismus längst. Daher ist meines Erachtens insbesondere unbedingt notwendig
den Wert für den großen Durchmesser zu wählen.. Ansonsten wäre die Gleichung / die Norm nicht mehr anwendbar! Ich hoffe, das war jetzt nicht unverständlich... |
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Letzte Änderung: von Badoo.
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Ich muss mich selbst insofern korrigieren, dass nicht automatisch der kleiner Durchmesser maßgebend wird.
Zitat aus Heft 600, zu 8.7.3, zu (1)
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Ja und dann wären wir bei der Normgleichung für jeden Stabdurchmesser. Möchte man das vermeiden , so setzt man erf As/ vorh As einfach gar nicht erst an und nimmt den dicken Stab als Grundlage. Dann gibt es kein Hickhack.
PS: Ein dickes Dankeschön an saibot für die betreffende Normenstelle. |
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Letzte Änderung: von Badoo.
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Wenn du mir das einprüftest, würde ich deinen Chef anrufen.
Auf welcher Grundlage willst du den Ansatz von erf As / vorh As unter den Tisch fallen lassen? Zumindest wenn man jeweils ein Eisen stößt, wird für das dicke Eisen immer ein kleinerer Wert als für das dünne Eisen rauskommen, weil das dicke Eisen bei gleicher Kraft eine größere Oberfläche hat.
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Völlig richtig. Wenn das größere Eisen noch maßgeblich wäre, dürfte es den kleineren Druchmesser an der Stelle nicht geben. Entsprechend kann nur der kleinere vollausgenutzt sein und sich die maximal mögliche Verankerungslänge aus ihm ergeben. Mehr geht nicht. Und erf./vorh. As gelten selbstverständlich. Kein Prüfer kann sich darüber hinwegsetzen.
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Hinsichtlich der Abminderung über die Bewehrung volle Zustimmung. Hinsichtlich der Übergreifungslänge ein kleiner Widerspruch mit Verweis auf Heft 600, zu 8.7.3 (1) (wonach die Übergreifungslänge für beide Stabdurchmesser zu überprüfen ist und der größere Wert maßgebend wird) und folgendes durchaus extremes Beispiel: Beton C25/30, gute Verbundbedingungen, erf. as = 7,54 cm²/m, Stoßanteil >33% Fall 1: ds = 12 mm, s = 15 cm => vorh. as = 7,54 cm²/m => a > 8*ds; c > 4*ds => l0 = 1,0*1,0*48 = 48 cm Fall 2: ds = 14 mm, s = 15 cm => vorh. as = 10,26 cm²/m => a > 8*ds; c > 4*ds => l0 = 1,0*1,0*57*7,54/10,26 = 41,9 cm Fall 3: ds = 16 mm, s = 15 cm => vorh. as = 13,40 cm²/m => a > 8*ds; c > 4*ds => l0 = 1,0*1,4*65*7,54/13,40 = 51,2 cm Fall 4: ds = 20 mm, s = 15 cm => vorh. as = 20,94 cm²/m => a < 8*ds; c < 4*ds => l0 = 1,0*2,0*81*7,54/20,94 = 58,3 cm Fall 5: ds = 25 mm, s = 15 cm => vorh. as = 32,72 cm²/m => a < 8*ds; c < 4*ds => l0 = 1,0*2,0*101*7,54/32,73 = 46,5 cm < 60,6 cm = l0,min Der kleinere Stabdurchmesser ist hier zu 100% ausgenutzt. Wenn ich jetzt keinen Denkfehler drin habe, wäre nach Heft 600 im Beispiel ab Fall 3 die Übergreifungslänge des größeren Stabdurchmessers maßgebend. Liegt wohl daran, dass ab Fall 3 die Abminderung über die Bewehrung die gestiegenen Beiwerte für alpha_6 nicht mehr kompensiert bzw. ab Fall 5 die Mindestübergreifungslänge maßgebend wird. Wobei ich zugeben muss, dass mir die Erläuterungen in Heft 600 bis dato auch nicht bekannt waren bzw. ich mir bisher noch keine genaueren Gedanken darüber gemacht habe und immer von der Übergreifungslänge des kleineren Stabes ausgegangen bin. |
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Letzte Änderung: von saibot2107. Grund: Ergänzung
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