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Wieso ist denn luftseitig ein anderer Boden definiert als erdseitig? In meiner Vergleichsrechnung mit MB sind nämlich alle Nachweise eingehalten...
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Letzte Änderung: von saibot2107.
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Mein MB-Ausdruck. (ich habe "Grundbaunachweise führen" angeschaltet)
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Jetzt wird es aber sehr interessant.
Muss man die Grundbaunachweise führen? Die Logik sagt sicherlich ja, der L-Stein soll nicht weg gleiten und es soll auch zu keinen Grundbruch kommen. Was sagt ihr dazu? könnt ihr diesen Stein so nachweise? |
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Der Unterschied zu meinem Ausdruck ist wohl, dass die "Balastlast" des luftseitigen Sporn als veränderliche Last eigegeben wurde, wenn ich den Ausdruck richtig überblickt habe, während ich ihn als ständige Last berücksichtigt habe. In beiden Fälle wurde er als Kopflast und Kopfmoment berücksichtigt, da MB leider nicht die Möglichkeit bietet, flächige Spornlasten zu berücksichtigen. |
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Die luftseitige Last hatte ich gesehen, aber sie ergibt für mich keinen Sinn.
Ach daher die Kopflast.... sehe ich ohne eine herzögliche Erklärung dennoch nicht als ansetzbar an. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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