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Ich habe einfach mal die Eingabe von IB Herzogenaurach übernommen, ohne sie zu hinterfragen. In #74398 redet er aber von luftseitigem Ballast aus Magerbeton, warum auch immer. |
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Weil der Nachweis nicht funktionierte hatte ich mir gedacht den Bereich über den Talsporn zu betonieren (ich weis wer soll das bezahlen?).
darf das dann im Erdreich dann bleiben? Aber hat auch nicht ausgereicht für einen erfolgreichen Nachweis. |
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Der Winkel ist einer von der Stange, richtig?
Dann wäre sicherzustellen, dass er die Lasten (Momente..) aufnehmen und abtragen kann. Muss der Hersteller bestätigen. Wie "wichtig" ist die Böschung? Es wurde mit aktivem Erddruck gerechnet. Dieser stellt sich nach einer Bewegung des Körpers ein. Kann man erwarten, soweit gut. Als Dauerbauwerk wird sich der Boden aber wieder verdichten, Ruhedruck baut sich auf und dann geht das wieder los. Der Winkel bewegt sich, Erdruck entspannt sich zu aktiv und baut sich wieder neu zum Ruhedruck auf. Die Geschichte könnte also irgendwann mal auffällig werden Gleiten. auch deshalb. Eine Auflast hilft zwar rechnerisch, aber als Fertigteil würde ich erwarten, dass es unten doof glatt ist. Das wäre mir zu unsympatisch. Irgendeine Einbindung und wenn es nur 30cm sind, sollte m.E. schon sein. So aus dem Auge heraus wäre es mir ansonsten zu unhemlich. Wenn bauseits alle stur sind, raushalten und den Gala-Bauer machen lassen. |
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Hallo,
Die FT-Winkel, mit denen ich mal gelegentlich zu tun hatte, gingen soweit ich erinnere alle von erdseitig ebenem Gelände aus. Vielleicht ist das schon der KO für die Winkel, weil die Bewehrung nicht für Erddruck aus ansteigendem Gelände ausgelegt wurde. Außerdem, wenn das FT-Werk die Dinger verkaufen will, warum machen die denn nicht die statischen Nachweise? Gruß mmue |
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Es ist für ein Baugrube der L-Stein.
Bodengutachter sagt 45 Grad Böschung ist erlaubt aber Grunstück ist so klein das es fast 48 Grad Böschung sind. Diese Böschung ist nicht nachweisbar. Jetzt will ein Amt ein statischen Nachweis, ich habe gesagt das ich diese Nachweis nicht führen kann. Aber ich frage mich ob ich das nicht kann weil ich keine Ahnung habe oder weil es wirklich nicht geht? |
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Bei Böschungsneigungen >Phi ist im ersten Anlauf Schluss. Das auch nur ohne Auflast oben.
Wenn es steiler wird brauchste schon mehr Ahnung (ich hätte sie nicht). Auch wären dann weitere Nachweise wie Böschungsbruch zu führen. Gutachter können das üblicherweise, wenn sie denn wollen. |
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