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Elastisch gebetteter Balken 09 Feb 2022 08:05 #73460

  • Badoo
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Wann soll denn der Magerbeton in den Boden ? Und was habe ich dadurch gewonnen ?

20er Eisen halte ich für solch eine Wand für absolut passabel.. und mich zwingt ja keiner den Bauzustand nachzuweisen. Man kann das machen, wenn man dem Bauherren Geld einsparen will. Das ist kein Muss.

Warum kommen noch immer alternative Lösungsvorschläge? Ich habe noch nichts gehört (außer Kosten für EVENTUELLER Muffen), was gegen die Rahmenlösung spricht. Und gegen Schotten spricht ja offensichtlich der Architekt. Es gibt in dem Grundriss keine Möglichkeit für Querwände. Sagt ihr den Auftrag dann ab oder was ? 

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Letzte Änderung: von Badoo.

Elastisch gebetteter Balken 09 Feb 2022 10:32 #73461

"Warum kommen noch immer alternative Lösungsvorschläge?
Ich habe noch nichts gehört (außer Kosten für EVENTUELLER Muffen), was gegen die Rahmenlösung spricht."

Ihr Rahmesystem wird eher schwierig/nicht funktionieren ohne Ansatz der Bettung.
Lassen Sie sich vom BG die entsprechenden Angaben geben wenn Sie die Bettung ansetzen (Bodenkennwerte / Art der Hinteffüllung).

Dann können Sie Ihr Rahmensystem mit Bettung rechnen, dabei aber nicht den Bauablauf (Ausführbarkeit)
aus den Augen verlieren.

Außerdem Verformungen und Ableitung der H - Lasten beachten.

Dann wird man sehen.
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Elastisch gebetteter Balken 09 Feb 2022 11:29 #73463

Hallo,

Bei einer Höhe von 3 m ergibt sich eine Horizontallast 550 KNm / 3m = 180 KN/m.
Diese Last ist in der Deckenscheibe rückzuverankeren und z.B. mittels Wandscheiben
in die Gründungsebene zu leiten um hier einen H-Lastausgleich zu erreichen.

So ein Nachweis ist schon eine herausfordernde Aufgabe. Ohne Stb-Wandscheiben geht das nicht. Damit steht und fällt schon der Versuch, die Grenzwandlast über eine wie auch immer geartete Rahmenkonstruktion abzuleiten.

20er Eisen halte ich für solch eine Wand für absolut passabel.. und mich zwingt ja keiner den Bauzustand nachzuweisen.

Oh doch, ggf. wird der PI auf solche Ideen kommen und dann solltest du eine Antwort parat haben.

Und wenn die Kellerwand dicker wird, sodass D14 möglich ist, kann man ja diese Stäbe auch nach dem Verdichten im Nachhinein umbiegen (keine Winkeleisen)?

D14 auf der Baustelle umbiegen? Vergiss es. Da biegst du gar nicht mehr.

Warum kommen noch immer alternative Lösungsvorschläge?

Werter Kollege, vielleicht liegt es daran, weil du auf diverse Probleme bisher keine zufriedenstellende Antwort geben konntest. Wie sieht's denn aus mit
- der Verformung des ganzen Systems
- der Verankerung von 20er Eisen einschl. nachweisbarer Ausbildung der diversen Rahmenecken
- den m.E. unvermeidbaren Nachweisen von Bauzuständen?

Was für mich immer noch nicht beantwortet wurde:
Handelt es sich um eine Grenzwand? Wenn ja, was macht die ggf. vorhandene Nachbarbebauung? Sind da auch Nachweise für den Bauzustand erforderlich?

Ich weiß nicht ob es bei Ihnen oft vorkommt, aber ich habe in der LP3 alles gerechnet und in der Schublade gehabt. Allerdings hat der Architekt da tatsächlich in der 4 nahezu alles komplett geändert. Das hatte kaum mehr was vom alten Bauvorhaben. Klar, kann man jetzt Nachträge verlangen (wie genau?), aber ich habe leider kaum Auftraggeber.

Deinen Mehraufwand, der z.B. aus der erneuten Abarbeitung der Lp 2 und 3 herrührt, kannst du als Mehraufwand reklamieren. Wenn nur Teile der v.g. Leistungsphasen erneut bearbeitet werden, kann ein entspr. Teilhonorar gefordert werden. Hier helfen dann Tabellen, die die einzelnen Leistungsphasen nach Teilleistungen aufdröseln (z.B. Steinfort-Tabellen u.ä.). Was sich nicht über die Systematik der HOAI abrechnen lässt, kann im Stundennachweis berechnet werden. Das gilt natürlich auch, wenn du kein Angebot nach HOAI abgegeben hast.

Ggf. erhöhen sich die Baukosten, also die Bemessungsgrundlage für dein Honorar auch noch. Bei besonderen Leistungen (z.B. Bauzustände beim geplanten Bauvorhaben bzw. für die Nachbarbebauung u.ä.) lohnt ein Blick in Heft Nr. 3 der AHO-Schriftenreihe. Das Heft ist echt sein Geld wert.

Das mit den wenigen Auftraggebern ist ggf. ein Problem. Aber denk dran, falls du jetzt versuchst mit diversen Klimmzügen eine Lösung zu präsentieren, mit der du glaubst, den Architekten und sein Budjet zu schonen, dann muss die ganze Sache auch bis zu Ende durchgedacht sein (auch mögliche Verformungen, erforderliche Verdichtungen, Bewehrungsführung, Bauzustände etc.). Wenn du dann auf die Baustelle zitierst wirst, z.B. weil keiner 14er Eisen per Hand umbiegen kann, dann stehst du mit deinem Problem und ggf. zusätzl. Kosten (Stillstandszeiten etc.) ganz allein da.

Neuer Alternativvorschlag, falls es keine Nachbarbebauung gibt:
Neue Stützenreihe ca. 0,50 m von der Grenze entfernt mit entspr. ca. 1.00 m breitem Fundament in Höhe Kellersohle, kurze überkragende Kellerdecke, auf der dann die besagten 350 kN/m abgesetzt werden.

Fazit:
M.E. ist eine klare Kommunikation mit dem AG erforderlich, dass der jetzige Entwurf mit den vorliegenden Lp 2 und 3 nicht mehr viel gemein hat und daraus zusätzl. Baukonstruktionen und statische Nachweise resultieren, die vergütet werden müssten. Daraus folgen ggf. auch Terminverschiebungen. Das ist alles erstmal das Problem des Bauhern und seines Architekten, denn die beiden haben die Änderungen zu verantworten. Und dann sind klare und nachweisbare Konstruktionen erforderlich, die später auch ausführbar sind.

Wenn du dich heute, so sieht es aus, um manche Antworten drückst (s.o.), nur um den Architekten zu schonen, dann stehst du später allein da mit deinem kurzen Hemd, denn ein versierter PI haut dir die angeblichen 'Lösungen' um die Ohren. Heute geht's nur um das Geld des Bauherrn, aber dann und vor allem bei Problemen während der Bauausführung geht's an deine Brieftasche (Terminverzögerungen und daraus folgender Ausgleich von ungedeckten Geschäftskosten, Stillstandszeiten für Geräte und Gerüste, etc.). Das gilt es zu vermeiden.

Mit kollegialem Gruß
mmue
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Elastisch gebetteter Balken 09 Feb 2022 13:20 #73465

Ich stimme da den Ausführungen mmue zu.

Noch folgende Ergänzung zur Frage:

"Sagt ihr den Auftrag dann ab oder was ?"

Wenn es hart auf hart kommt:  ja

Aber so weit muß es nicht kommen, für mich kommt zuerst die technische Lösung.
Das Thema "Zusatzaufwand" ergibt sich dann daraus und muß benannt und verhandelt werden.

Mein Weg:
- technische Probleme bedingt durch Umplanung erkennen
- Lösungsvorschläge erarbeiten und auf die verschiedenen Randbedingungen hinweisen (hier ist man wieder in der LPH 2/3)
- Mehrkosten Planung für die Anpassungen der LPH 2/3/4 benennen und verhandeln, ggf. Abschätzung nach Zeitaufwand
- Abarbeiten

Ob Sie überhaupt die Planungsmehrkosten gelten machen hängt vom Umfeld ab, eventuell ist das Ursprungshonorar 
so üppig das wir über die paar € nicht reden brauchen.
Ein großer Teil Ihres Zeitaufwandes liegt sicherlich in fachlichen Defiziten begründet die Problematik überhaupt
einschätzen zu können (siehe Ihre Ausgangsfrage), das können Sie dem BH nicht anlasten, das nennt man Lehrgeld.
Folgende Benutzer bedankten sich: mmue

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Letzte Änderung: von statiker99.

Elastisch gebetteter Balken 09 Feb 2022 13:31 #73466

  • Badoo
  • Badoos Avatar Autor
Ich habe auf jede einzelne Frage doch die Lösung bereits geliefert. Aber womöglich ist das noch nicht so richtig durchgedrungen bei einigen. Das ist bestimmt mein Fehler. Da fehlen Skizzen, Berechnungen etc. Das kann ich leider alles nicht hochladen. In dem Sinne. Thread closed for me, danke nochmal 

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