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Welche Last für Stützwand zu öffentlichen Weg. 06 Dez 2021 10:03 #72826

70 Grad Böschung dicht an öffentlichen Weg ist auch eine tolle Idee. Man kann nur hoffen, dass der Weg dann gesperrt ist.

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Welche Last für Stützwand zu öffentlichen Weg. 06 Dez 2021 10:58 #72827

Die ursprüngliche Fragestellung zu den Lasten ist eigentlich geklärt.

Es wurden ein paar zusätzliche Fragen nun aufgeworfen, bezüglich der Bauzustände und wer eigentlich dazu die Objektplanung macht oder machen sollte oder erforderlich ist....

Zu den Bauzuständen habe ich es so verstanden (Herzogenaurach kann mich gerne noch ergänzen)
Zustand 1 => Irgendeine Böschung mit oben Gehweg und anschließend einer Straße
Zustand 2 => ca. 2,90 m ausbuddeln, entweder mit Böschung (und Wiederherstellung Gehweg) oder mit temporären Verbau?
Zustand 3 => wie in ursprünglicher Fragestellung dargestellt. mit Gehweg und anschließender Straße.

Zu 1 & 2 kann zur Zeit nicht viel gesagt werden.

Zustand 3 => Lasten wie bereits beschrieben. Mit den kleinen Hinweis, dass sich die Fahrstreifenlasten bzw. Lastmodelle für Hinterfüllungen sich um "Oberflächenlasten" handelt. Bei entsprechendem horizontalen Abstand können diese Lasten in Längs- und Querrichtung auf eine größere Fläche wieder verteilt werden. Meistens ergeben sich daraus wieder Lasten die der EAB mit den 10 kN/m² entsprechen.
                







 
Folgende Benutzer bedankten sich: saibot2107

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Welche Last für Stützwand zu öffentlichen Weg. 06 Dez 2021 11:48 #72828

70 Grad Böschung dicht an öffentlichen Weg ist auch eine tolle Idee. Man kann nur hoffen, dass der Weg dann gesperrt ist.
Warum?
Nennt sich  übersteile Böschung (S. 8) . Sofern die Böschung entsprechend gesichert ist (wovon ich bei einem Bestand mal ausgehe), ist das überhaupt kein Problem. Habe ich sogar schon bei Böschungen von (befahrenen) Bahndämmen (Böschungssicherung durch Verbundpflaster) gesehen. 

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Welche Last für Stützwand zu öffentlichen Weg. 06 Dez 2021 11:52 #72829

Nein der Bauort ist nicht die Herzobase.

Der Gehweg 1,5 - 2 m breit ist schon gebaut.
Ab den Gehweg ist die Öffentliche Straße im Stadtgebiet, also erlaubt sind 50 km/h. (ebenfalls schon gebaut).

Genau das Grundstück liegt tiefer und oben am "Berg" ist die öffentliche Straße.


 
zul. Geschwindigkeit spielt keine Rolle. Öffentlich befahrbare Straße, also entsprechende Lastannahmen, ohne Wenn und Aber.
 
Ganz kleiner Widerspruch: Bei der Ermittlung der (ggfs. erforderlichen) außergewöhnlichen Anpralllasten gem. DIN EN 1991-1-7 Tabelle NA.2-4.1 spielt die zulässige Geschwindigkeit, die auf der angrenzenden Straße gefahren werden darf, schon eine Rolle...
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