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70 Grad Böschung dicht an öffentlichen Weg ist auch eine tolle Idee. Man kann nur hoffen, dass der Weg dann gesperrt ist.
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Die ursprüngliche Fragestellung zu den Lasten ist eigentlich geklärt.
Es wurden ein paar zusätzliche Fragen nun aufgeworfen, bezüglich der Bauzustände und wer eigentlich dazu die Objektplanung macht oder machen sollte oder erforderlich ist.... Zu den Bauzuständen habe ich es so verstanden (Herzogenaurach kann mich gerne noch ergänzen) Zustand 1 => Irgendeine Böschung mit oben Gehweg und anschließend einer Straße Zustand 2 => ca. 2,90 m ausbuddeln, entweder mit Böschung (und Wiederherstellung Gehweg) oder mit temporären Verbau? Zustand 3 => wie in ursprünglicher Fragestellung dargestellt. mit Gehweg und anschließender Straße. Zu 1 & 2 kann zur Zeit nicht viel gesagt werden. Zustand 3 => Lasten wie bereits beschrieben. Mit den kleinen Hinweis, dass sich die Fahrstreifenlasten bzw. Lastmodelle für Hinterfüllungen sich um "Oberflächenlasten" handelt. Bei entsprechendem horizontalen Abstand können diese Lasten in Längs- und Querrichtung auf eine größere Fläche wieder verteilt werden. Meistens ergeben sich daraus wieder Lasten die der EAB mit den 10 kN/m² entsprechen.
Folgende Benutzer bedankten sich: saibot2107
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Warum? Nennt sich übersteile Böschung (S. 8) . Sofern die Böschung entsprechend gesichert ist (wovon ich bei einem Bestand mal ausgehe), ist das überhaupt kein Problem. Habe ich sogar schon bei Böschungen von (befahrenen) Bahndämmen (Böschungssicherung durch Verbundpflaster) gesehen. |
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Ganz kleiner Widerspruch: Bei der Ermittlung der (ggfs. erforderlichen) außergewöhnlichen Anpralllasten gem. DIN EN 1991-1-7 Tabelle NA.2-4.1 spielt die zulässige Geschwindigkeit, die auf der angrenzenden Straße gefahren werden darf, schon eine Rolle...
Folgende Benutzer bedankten sich: DeO
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