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Ich habe eine Stützwand zur Grundstücksgrenze.
Ab der Grenze gibt es einen ca. 1,5m-2m breiten Gehweg und dann ist eine Öffentliche Straße im Stadtgebiet. Welche Last sollte man hier als Verkehrslast annehmen. 5,0 kN/m ist natürlich zu wenig, das kann man im Innenhof annehmen wenn da keine größeren Fahrzeuge fahren sollen. Müsste man hier 16,7 kN/m² für einen SLW30 annehmen? wo steht was man annehmen muss? Leider ist diese Winkelstützmauer ohne Bergsporn nur schwer nachzuweisen im Sinne von der Wirtschaftlichkeit. Ich sehe ich brauche einen riesenlangen Talsporn wenn kein Bergsporn vorhanden ist. Und ich bekomme Probleme beim Nachweis gegen verschieben wenn ich ein große Verkehrslast ansetze. Anhänge: |
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Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.
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Nach Sichtung meines Schneiders, 20. Auflage sind q=5,00kN/m² bei Straßenbrücken für Geh- und Radwege auskömmlich. Da würde ich schon gleichlautend ansetzen. Gehsteige sind eben nicht zum Befahren gedacht. Ggfs. eben die höhere Verkehrslast im Fahrbahnbereich, d.h. abgerückt von der WSW, berücksichtigen, sofern dies noch bemessungsrelevant ist.
Ohne Bergsporn ist natürlich immer kritisch. Möglich ist eine Überschüttung auf der Talseite oder massivere Bauteile, um Last zu aktivieren. Gegen Verschieben hilft der Ansatz des passiven Erddrucks, sowie in diesem Zusammenhang auch eine Schubknagge an Talspornunterseite. |
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Letzte Änderung: von rootpickel.
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Ja, die 5 kN/m² sind erst einmal ok. Ein Parkdeck hat ja auch nur 3.5 kN/m².
Erdseitig sollte schon ein Sporn angesetzt werden. Der kommt aber eh, wg. Herstellung. Eine Baugrube gibt es ja auch. Luftseitig existieren Themen wie Überschüttung, Frostsicherheit, Gleiten. |
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q = 5,0 kN/m² im Gehwegbereich würde ich auch ansetzen. Danach dann aber entweder nach EAB 10 kN/m² als großflächige ständige Last oder aber die TS+UDL Lasten gem. DIN EN 1991-2, 4.9 In einem außergewöhnlichen Lastfall außerdem noch die "abirrende Radlast" gem. DIN EN 1991-2, 4.7.3.1 unmittelbar vor der Stützwand. Ggfs. könnte auch die anpralllasten auf Schrammborde gem. DIN EN 1991-2, 4.7.3.2 interessant sein. Und nicht zu vergessen, wenn die eingestellt Skizze mit dem Überstand der Wand korrekt ist, Anpralllasten auf die Stützwand gem. DIN EN 1991-1-7, Tabelle NA.2-4.1
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Davon ab, weil Du schon enorme Sorgen mit der Gleitsicherheit hast. Die Wand soll mit Halbfertigteilen gebaut werden, vermutlich um eine 1a Sichtfläche zu haben. Warum nicht die hintere Wandschale weglassen, also quasi nur Filigrandecken hinstellen, und den gesamten Arbeitsraum gegen das Erdreich ausbetonieren?
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Vermutlich steht die WSW direkt an der Grundstücksgrenze und alles dahinter ist öffentlicher Raum. Un zusätzlich muss der Boden auf der BErgseite erstmal über 2,60m senkrecht stehen bleiben. Da muss ohnehin über eine gescheide Baugrubensicherung nachgedacht werden.
Aber der Hinweis zu der Halbfertiteilwand ist trotz allem richtig -> die Einspannung am Wandende muss durch die Konstruktion aufnehmbar sein. Angenommen 30cm Wanddicke, 2x6cm Schalen, macht 18cm Betonkern. Macht für die Bewehrung höchstens 18cm Hebel. Ist zu berücksichtigen. |
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