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Erläuterung der Bezeichnungen/Bemaßungen in der Statik 14 Jun 2021 08:11 #71537

Sie bauen in Eigenleistung einen Anbau.
 


Nicht ganz. Baggerarbeiten, Streifenfundamente und Bodenplatte macht ein Unternehmen.

Für die Ausführungen habe ich einen selbstständigen Maurermeister, der bei wichtigen Schritten hinzukommt,
mich berät, und diverse Maschinen etc. stellt.

Als Grundlage haben Sie eine statische Berechnung, die Sie nicht verstehen, und keine Ausführungspläne.
 


Ich verstehe es schon . Es gab nur diese eine Ungereimtheit für mich.
Und doch, ich habe Pläne.

Der Tragwerksplaner ist nicht zu erreichen.
Au Backe!
 


Der Tragwerksplaner wurde von meinem Architekten beauftragt. Prinzipiell laufen Abstimmungen über meinen
Architekten.

Vielleicht ist der Tragwerksplaner mit Absicht nicht zu erreichen, weil er nicht in die Situation kommen will, dass Sie bei einem Schaden sagen, Sie hätten alles so gemacht, wie er gesagt hat. 


Vielleicht.... Möglich wäre natürlich Alles.

Grüße

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Letzte Änderung: von Burn. Grund: Ergänzung

Erläuterung der Bezeichnungen/Bemaßungen in der Statik 15 Jun 2021 12:02 #71547

 

Vielleicht ist der Tragwerksplaner mit Absicht nicht zu erreichen, weil er nicht in die Situation kommen will, dass Sie bei einem Schaden sagen, Sie hätten alles so gemacht, wie er gesagt hat.

oder dem "kollegen" ist alles wurscht, vielleicht ist er nicht einmal versichert ... gibt´s alles. und?
augen auf bei der architekten/tragwerksplanerwahl.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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Erläuterung der Bezeichnungen/Bemaßungen in der Statik 15 Jun 2021 12:23 #71548

 

Vielleicht ist der Tragwerksplaner mit Absicht nicht zu erreichen, weil er nicht in die Situation kommen will, dass Sie bei einem Schaden sagen, Sie hätten alles so gemacht, wie er gesagt hat.

oder dem "kollegen" ist alles wurscht, vielleicht ist er nicht einmal versichert ... gibt´s alles. und?
augen auf bei der architekten/tragwerksplanerwahl.
 


Da gebe ich Ihnen recht. Aber so ein Bauvorhaben hat man ja nicht alle Tage, und meistens ist das Kind dann schon in den Brunnen gefallen, bis man es bemerkt.


Ich muss mir schon viel Input selbst einholen.

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Erläuterung der Bezeichnungen/Bemaßungen in der Statik 15 Jun 2021 15:26 #71549

Ich glaube gar nicht dass dem "Kollegen" alles wurscht ist, und eine fehlende Haftpflicht würde ich Ihm auch nicht gleich unterstellen wollen, das Problem liegt ganz wo anders:

Es ist ein EFH-Anbau großteils in Eigenleistung, dh wir reden hier von ein paar 10.K Euro Baukosten, für die zugehörige Planung wurde wahrscheinlich nicht mehr als paar 1.K Euro ausgegeben, ein Bruchteil davon bekommt der Statiker ...  Was soll der Statiker mit dem Budget sonst groß machen ausser ein paar Lastannahmen auf der sicheren Seite und grob bemessene Einfeltträger. Das Honorar was so ein Statiker bei so einem kleinen BVH bekommt ist wahrscheinlich nicht viel mehr als die Putzkolone die nach dem Umbau die Baustelle aufräumt.

@Bauherr Burn:
Soll jetzt kein Vorwurf an dich sein. Aus deiner Warte hast du alles richtig gemacht. Du hast einen Architekten beauftragt der dir Bewilligungspläne erstellt, und bist damit gegenüber den Bauämtern im Reinen. Mit der Baugrube und Fundamenten über die Baufirma hast du irgendwo offiziell eine Rechnung und sogar wahrscheinlich eine offizielle Baubeginnsanzeige. Der Rest in Eigenregie mit der Hilfe eines Mauerermeisters der auf der Baustelle bisschen berät und unterstützt damit die ganz groben Baufehler nicht passieren.

Ich würde diese Vorgehensweise genauso einem Do-It-Yourself-Häuslbauer empfehlen... nur ist so Baustelle für einen Statiker nichts womit er Geld verdienen kann (mit viel Glück hat man gerade die Kosten gedeckt wenn überhaupt)

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Erläuterung der Bezeichnungen/Bemaßungen in der Statik 16 Jun 2021 06:37 #71552

Habe das auch nicht als Vorwurf aufgenommen.

Bin für sachliche Diskussionen immer zu haben.

Und ja, Unterlagen sind alle eingereicht, Bewillingungen sind alle da. Baubeginnsanzeige ist Alles gemacht.

Und es ist schon richtig, dass der Tragwerksplaner keine riesen Summen erhält. Aber irgendwo muss der normal Bundesbürger ja auch die Chance haben, z.B. wie hier, seinen Anbau zu verwirklichen.

Desweiteren habe ich auch nie zu meinem Architekten gesagt, mach es so billig wie möglich oder ähnliches. Er hat angeboten, sich
drum zu kümmern, also habe ich es in Anspruch genommen.

Im großen und ganzen, hat der Planer, nach meinem empfinden, das ganze durch eine bekannte Software gejagt. Wie groß der Aufwand
da ist, kann ich natürlich nicht einschätzen.

Er hat mir eine Rechnung geschickt, und die wurde umgehend bezahlt. Wäre sie höher gewesen, wäre sie genauso umgehend bezahlt worden.

Und klar, vom Baggerunternehmen bekomme ich eine Rechnung. Aber brauche würde ich die nicht. Oder doch?

 

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Erläuterung der Bezeichnungen/Bemaßungen in der Statik 16 Jun 2021 07:24 #71553

Und es ist schon richtig, dass der Tragwerksplaner keine riesen Summen erhält. Aber irgendwo muss der normal Bundesbürger ja auch die Chance haben, z.B. wie hier, seinen Anbau zu verwirklichen.

 

Man erhält was man bezahlt. Das gilt und ist auch richtig so.

Die Frage ist nur ob vorab hinreichend kommuniziert wurde welchen Tiefgang die Statik haben soll. Man kann eine Statik "schlank" aber immer noch im Rahmen der erforderlichen Sorgfalt halten. Man kann sie auch mit zusätzlichen Details und Beschreibungen deutlich aufplüschen. Das ist natürlich Mehraufwand.

Ohne entsprechende Hinweise gehe ich davon aus, dass die Baumaßnahme vollständig von echten Fachleuten ausgeführt wird. So steht es auch im Vorwort zur Statik. Fachleute können eine hinreichend Statik lesen, bzw. der Architekt wird die Angaben der Statik in seine Ausführungsplanung übernehmen. Wenn der Bauherr diese Ausführungsplanung nicht beauftragt hat, muss er selber klarkommen. Er kann/sollte nicht davon ausgehen, dass er sie von anderen geschenkt bekommt.

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