Überwachungspflicht des Statikers
- markus
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Re: Überwachungspflicht des Statikers
10 Juni 2021 11:44
www.bayika.de/bayika-wAssets/docs/beratu...n_bauherren_0007.pdf
Verfahrensfrei sind z. B. Gebäude mit einem Brut-
to-Rauminhalt bis zu 75 m³, außer im Außenbe-
reich, Terrassenüberdachungen mit einer Fläche
bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m, Mauern
einschließlich Stützmauern und Einfriedungen mit
einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich.
und
Für alle nicht verfahrensfreien Bauvorhaben sind
bautechnische Nachweise zu erstellen. Es kann
aber auch für verfahrensfreie Bauvorhaben erfor-
derlich sein, bautechnische Nachweise zu erstel-
len, wenn z. B. die Standsicherheit auf andere
Weise nicht sichergestellt werden kann.
Verfahrensfrei sind z. B. Gebäude mit einem Brut-
to-Rauminhalt bis zu 75 m³, außer im Außenbe-
reich, Terrassenüberdachungen mit einer Fläche
bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m, Mauern
einschließlich Stützmauern und Einfriedungen mit
einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich.
und
Für alle nicht verfahrensfreien Bauvorhaben sind
bautechnische Nachweise zu erstellen. Es kann
aber auch für verfahrensfreie Bauvorhaben erfor-
derlich sein, bautechnische Nachweise zu erstel-
len, wenn z. B. die Standsicherheit auf andere
Weise nicht sichergestellt werden kann.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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- HerrLehmann
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Re: Überwachungspflicht des Statikers
10 Juni 2021 12:03
Ist schon klar wie das gemeint ist. Ist nur etwas ungeschickt formuliert im "Wegweiser für Bauherren"
Bauherren sind auch häufig der Meinung, dass verfahrensfreie Bv. einfach gebaut werden können ohne das Baurecht einhalten zu müssen.
(Ich meine jetzt kleine Gebäude, Garagen , Überdachungen usw.)
Schönes WE
Bauherren sind auch häufig der Meinung, dass verfahrensfreie Bv. einfach gebaut werden können ohne das Baurecht einhalten zu müssen.
(Ich meine jetzt kleine Gebäude, Garagen , Überdachungen usw.)
Schönes WE
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- mmue
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Re: Überwachungspflicht des Statikers
10 Juni 2021 12:49
Hallo,
Mal im Ernst:
Niemand stemmt da irgendwas auf. Im Zweifelsfall sind sich Bauherr und Baufirma einig, dass sie rechtzeitig beim Statiker im Büro angerufen haben, der dann aber einfach nicht erschienen ist. Keine Ahnung, was da beim Statiker schief gelaufen ist. Probleme? Alle beim Statiker, denn der soll ja die Bescheinigung beim Bauamt einreichen.
Gruß
mmue
Na klar, da lässt man als Statiker, den weder Bauherr noch Baufirma auf der Baustelle haben wollten, einfach Decken oder Sohlplatten aufstemmen, um mal eben die Bewehrung nachträglich abzunehmen. Das möcht ich sehen. Wer hat darin Erfahrung? Nur zu. Würde mich interessieren."Ist wegen fortgeschrittener Bauausführung eine unmittelbare Inaugenscheinnahme wesentlicher Bauteile nicht mehr möglich, sind die für die Ausstellung einer unbeschränkten Bescheinigung erforderlichen Maßnahmen von den Prüfsachverständigen oder Nachweisberechtigten zu veranlassen, auch wenn dies mit Eingriffen in die Substanz verbunden ist.
Mal im Ernst:
Niemand stemmt da irgendwas auf. Im Zweifelsfall sind sich Bauherr und Baufirma einig, dass sie rechtzeitig beim Statiker im Büro angerufen haben, der dann aber einfach nicht erschienen ist. Keine Ahnung, was da beim Statiker schief gelaufen ist. Probleme? Alle beim Statiker, denn der soll ja die Bescheinigung beim Bauamt einreichen.
Gruß
mmue
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- DeO
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Re: Überwachungspflicht des Statikers
10 Juni 2021 13:16Niemand stemmt da irgendwas auf. Im Zweifelsfall sind sich Bauherr und Baufirma einig, dass sie rechtzeitig beim Statiker im Büro angerufen haben, der dann aber einfach nicht erschienen ist. Keine Ahnung, was da beim Statiker schief gelaufen ist. Probleme? Alle beim Statiker, denn der soll ja die Bescheinigung beim Bauamt einreichen.
wohl kaum. Wenn die Fa. ohne Freigabe des Statiker betoniert haben sollte, fliegt der erlogene Hammer voll gegen sie zurück.
Desweiteren müssten sie die Kontaktaufnahme beweisen. Nein, eher werden sich Firma und Bauherr schriftlich darauf einigen, dass die Firma die Korrektheit der Ausführung nachhaltig bestätigt. So handhabt es der PI auch, wenn mal vergessen wurde abnehmen zu lassen.
Zerstört wird sicherlich nichts, weil das stünde nicht im Verhältnis zur Sachlage.
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