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Wenn man die Regeln zur Qualifikation wörtlich nimmt, kann es auch keinen Nachwuchs geben, weil niemand Nachweise aufstellen darf, der nicht auf der Liste der qTWP steht,..
Der Chef unterschreibt links und der Bearbeiter rechts und er bestätigt damit, dass die Statik oder die Bauabnahme in Ordnung ist, und dass er sie genauso durchgeführt hätte wie der Bearbeiter. Im Rechtsstreit ist der Chef dran und nicht der Bearbeiter. Ich glaube, den Verfassern der Vorschrift ging es darum, einen sachkundigen Verantwortlichen festzulegen. Egal wie man es nimmt, der Dumme ist man sowieso, wenn was passiert. Diese Art der Prüfung entspricht nicht dem Vier-Augen-Prinzip und verursacht nur Stress, da man seine eigene Arbeit überprüfen muss. |
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dann ist rlp auch ausnahme! >> erklaerung ueber aufstellung des standsicherheitsnachweises (siehe anhang) hermann Bauingenieur, Dipl.-Ing. (FH)
Folgende Benutzer bedankten sich: markus, mmue
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Letzte Änderung: von khorngsarang.
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Hallo Chak,
Das kann vorkommen, wird die Bauaufsicht aber vermutlich nicht interessieren. Wichtig ist für die Verwaltung, dass sie selbst von Gesetzes wegen schon fein raus ist und keinerlei Verantwortung trägt. Was mich interessieren würde: Muss der Statiker im Rahmen des Bauantrags in NRW (oder RLP) irgendwas unterschreiben, dass er a) die Statik erstellt hat und b) die stichprobenhafte Überwachung durchführt? In NDS z.B. reicht es, wenn der Planer/Bauherr die Tragwerksplanernummer irgendeines Statikers im Bauantrag angibt. Nix mit unterschreiben. Das führt gelegentlich dazu, dass der Statiker von dem 'Auftrag' gar nichts weiß, die Baugenehmigung aber logischerweise trotzdem erteilt wird. Das ist insbesondere bei der nachträglichen Genehmigung illegal erstellter An- und Umbauten sehr beliebt, weil kostensparend. Gruß mmue |
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in rlp gehoert das formular aus #71453 zur baugenehmigung bzw. zu den objektbezogenen nebenbestimmungen und ist spaetestens vor baugeginn einzureichen. (aehnlich der baubeginnsanzeige und baufertigstellung) (das formular aus #71453 ist eigentlich fuer bauvorhaben ohne pruefer gedacht.) die eigentliche ueberwachung ist dann nochmal zu bestaetigen. da gibt es dann wieder ein eigenes formular. (erklaerung ueber die bauausfuehrung nach §78) hermann Bauingenieur, Dipl.-Ing. (FH)
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Letzte Änderung: von khorngsarang.
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Hatten (haben?) wir in Niedersachsen auch, allerdings in Bezug auf die Kontrollen derAusführung der Wärmedämmung. Da nicht einmal Architekten üblicherweise die ganze Baugenehmigung lesen, der Bauherr eh nicht, kam hinterher gerne mal großes Zähneklappern und Gejaul auf, wenn die Behörde nach Fertigstellung die Bestätigung einforderte und natürlich nie jemand dafür beauftragt wurde. Sehr häufig erwartete man, dass sich der Statiker überzeugen lassen müsse, dieses blöde Formular zu unterschreiben. Natürlich nicht! |
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