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Überwachungspflicht des Statikers 06 Jun 2021 19:51 #71452

Wenn man die Regeln zur Qualifikation wörtlich nimmt, kann es auch keinen Nachwuchs geben, weil niemand Nachweise aufstellen darf, der nicht auf der Liste der qTWP steht,..

Der Chef unterschreibt links und der Bearbeiter rechts und er bestätigt damit, dass die Statik oder die Bauabnahme in Ordnung ist, und dass er sie genauso durchgeführt hätte wie der Bearbeiter.
Im Rechtsstreit ist der Chef dran und nicht der Bearbeiter. 
Ich glaube, den Verfassern der Vorschrift ging es darum, einen sachkundigen Verantwortlichen festzulegen.

Egal wie man es nimmt, der Dumme ist man sowieso, wenn was passiert. Diese Art der Prüfung entspricht nicht dem Vier-Augen-Prinzip und verursacht nur Stress, da man seine eigene Arbeit überprüfen muss.

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Überwachungspflicht des Statikers 07 Jun 2021 06:45 #71453

Kommt auf das Bundesland an. NRW ist da eine Ausnahme, glaube ich.... 
dann ist rlp auch ausnahme!
>> erklaerung ueber aufstellung des standsicherheitsnachweises (siehe anhang)

hermann 
Bauingenieur, Dipl.-Ing. (FH)
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Letzte Änderung: von khorngsarang.

Überwachungspflicht des Statikers 07 Jun 2021 09:24 #71454

Oh Mann!
Da wird also in RLP ein anständiger Teil der Bauleitungsaufgaben an der Tragwerksplaner abgegeben.
Das liest sich ja so, als wäre es die Schuld des TWP, wenn Fall 1. eintritt....
In NRW ist es klar so, dass der Bauleiter nach LBO dafür sorgen muss, dass alle Unterlagen vollständig sind.

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Überwachungspflicht des Statikers 07 Jun 2021 09:51 #71455

Hallo Chak,

Folende Szenarien sind meiner Meinung möglich: Deshalb auch der Grund dieses Themas...

1. Statiker übergibt Planung dem Bauherrn. Lässt ihn eine Info unterschreiben, dass er den Statiker rechtzeitig vor Ausführung informieren soll. Länge nichts gehört, Statiker fragt nach Stand und bekommt gesagt "aja, Beton ist schon hart, morgen kommt das Dach, habe vergessen Sie zu informieren"... Ergo, stichprobenartige Kontrolle nicht mehr möglich.

2. Wie oben, nur ist die ausführende Firma der" bessere Statiker" und baut wie sie will bzw. nicht nach meiner Planung. Bauherr stimmt dem zu weil AN ihm gesagt hat wäre so viel billiger. Ausführung entspricht nicht meiner Planung >> Kontrolle wird nicht duchgeführt.

Das kann vorkommen, wird die Bauaufsicht aber vermutlich nicht interessieren. Wichtig ist für die Verwaltung, dass sie selbst von Gesetzes wegen schon fein raus ist und keinerlei Verantwortung trägt.

Was mich interessieren würde:
Muss der Statiker im Rahmen des Bauantrags in NRW (oder RLP) irgendwas unterschreiben, dass er a) die Statik erstellt hat und b) die stichprobenhafte Überwachung durchführt?

In NDS z.B. reicht es, wenn der Planer/Bauherr die Tragwerksplanernummer irgendeines Statikers im Bauantrag angibt. Nix mit unterschreiben. Das führt gelegentlich dazu, dass der Statiker von dem 'Auftrag' gar nichts weiß, die Baugenehmigung aber logischerweise trotzdem erteilt wird. Das ist insbesondere bei der nachträglichen Genehmigung illegal erstellter An- und Umbauten sehr beliebt, weil kostensparend.

Gruß
mmue
 

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Überwachungspflicht des Statikers 07 Jun 2021 12:13 #71456

...
Was mich interessieren würde:
Muss der Statiker im Rahmen des Bauantrags in NRW (oder RLP) irgendwas unterschreiben, dass er a) die Statik erstellt hat und b) die stichprobenhafte Überwachung durchführt?
...

 
in rlp gehoert das formular aus #71453 zur baugenehmigung bzw. zu den objektbezogenen nebenbestimmungen und ist spaetestens vor baugeginn einzureichen. (aehnlich der baubeginnsanzeige und baufertigstellung)
(das formular aus #71453 ist eigentlich fuer bauvorhaben ohne pruefer gedacht.)

die eigentliche ueberwachung ist dann nochmal zu bestaetigen. da gibt es dann wieder ein eigenes formular. (erklaerung ueber die bauausfuehrung nach §78)

hermann
Bauingenieur, Dipl.-Ing. (FH)

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Letzte Änderung: von khorngsarang.

Überwachungspflicht des Statikers 07 Jun 2021 12:25 #71458

die eigentliche ueberwachung ist dann nochmal zu bestaetigen. da gibt es dann wieder ein eigenes formular. (erklaerung ueber die bauausfuehrung nach §78)
 

Hatten (haben?) wir in Niedersachsen auch, allerdings in Bezug auf die Kontrollen derAusführung der Wärmedämmung.
Da nicht einmal Architekten üblicherweise die ganze Baugenehmigung lesen, der Bauherr eh nicht, kam hinterher gerne mal großes Zähneklappern und Gejaul auf, wenn die Behörde nach Fertigstellung die Bestätigung einforderte und natürlich nie jemand dafür beauftragt wurde.
Sehr häufig erwartete man, dass sich der Statiker überzeugen lassen müsse, dieses blöde Formular zu unterschreiben. Natürlich nicht!

 

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