Überwachungspflicht des Statikers
- Chak
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Überwachungspflicht des Statikers
05 Juni 2021 11:45
Hallo und guten Tag,
mich würde interessieren, ob der Statiker/ Tragwerksplaner eine Überwachungspflicht seiner Planung hat. Ist der Statiker dazu verpflichtet, seine Planung vor Ort zu überprüfen? Angenommen sind hier Gebäude bis GK2 (keine Prüfung durch Prüfingenieur erforderlich). Einen Architekten als Bauleiter gibt es ebenso nicht.
Danke für die Antworten.
Grüße
mich würde interessieren, ob der Statiker/ Tragwerksplaner eine Überwachungspflicht seiner Planung hat. Ist der Statiker dazu verpflichtet, seine Planung vor Ort zu überprüfen? Angenommen sind hier Gebäude bis GK2 (keine Prüfung durch Prüfingenieur erforderlich). Einen Architekten als Bauleiter gibt es ebenso nicht.
Danke für die Antworten.
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- Galapeter97
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Re: Überwachungspflicht des Statikers
05 Juni 2021 12:31
Hallo,
das ist in den Bauvorschriften der LÄNDER geregelt,
das sind im Allgemeinen die Landes-Bauordnungen, die
aber nicht in jedem Bundesland auch genauso genannt werden.
das ist in den Bauvorschriften der LÄNDER geregelt,
das sind im Allgemeinen die Landes-Bauordnungen, die
aber nicht in jedem Bundesland auch genauso genannt werden.
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- statiker99
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Re: Überwachungspflicht des Statikers
05 Juni 2021 14:00
"..ob der Statiker/ Tragwerksplaner eine Überwachungspflicht seiner Planung hat...."
Meines Wissens gibt es so was wie Vertragsfreiheit.
Wenn ich bis LPH 4 im Vertrag habe ist dann Schluß usw. ....
Die Forderungen der Landesbauordnungen hat der Bauherr einzuhalten, sollte hier ein "Statiker"
während der Ausführung überwachend gefordert wird muss sich der Bauherr einen besorgen.
Meines Wissens gibt es so was wie Vertragsfreiheit.
Wenn ich bis LPH 4 im Vertrag habe ist dann Schluß usw. ....
Die Forderungen der Landesbauordnungen hat der Bauherr einzuhalten, sollte hier ein "Statiker"
während der Ausführung überwachend gefordert wird muss sich der Bauherr einen besorgen.
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- Dan_Statik
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Re: Überwachungspflicht des Statikers
05 Juni 2021 18:07
Auszug aus der Landesbauordnung NRW:
(2) Die bautechnischen Nachweise müssen für1. Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen,2. freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude, auch mit Wohnteil, bis zu zwei Geschossen über der Geländeoberfläche, ausgenommen solche mit Anlagen für Jauche und Flüssigmist und3. eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis 200 m²nicht von staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 87 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 aufgestellt oder geprüft werden. In diesem Fall bescheinigt die qualifizierte Tragwerksplanerin oder der qualifizierte Tragwerksplaner nach § 54 Absatz 4 die Übereinstimmung des Standsicherheitsnachweises mit der Bauausführung anhand von persönlichen stichprobenhaften Kontrollen der Baustelle.
Hier scheint für mich ein Fall vorzuliegen, wo der Aufsteller der statischen Berechnung die Bauausführung stichprobenhaft zu kontrollieren hat, ob die Bauordnung NRW beim Bauvorhaben zu trifft ist natürlich eine andere Frage.
(2) Die bautechnischen Nachweise müssen für1. Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen,2. freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude, auch mit Wohnteil, bis zu zwei Geschossen über der Geländeoberfläche, ausgenommen solche mit Anlagen für Jauche und Flüssigmist und3. eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis 200 m²nicht von staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 87 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 aufgestellt oder geprüft werden. In diesem Fall bescheinigt die qualifizierte Tragwerksplanerin oder der qualifizierte Tragwerksplaner nach § 54 Absatz 4 die Übereinstimmung des Standsicherheitsnachweises mit der Bauausführung anhand von persönlichen stichprobenhaften Kontrollen der Baustelle.
Hier scheint für mich ein Fall vorzuliegen, wo der Aufsteller der statischen Berechnung die Bauausführung stichprobenhaft zu kontrollieren hat, ob die Bauordnung NRW beim Bauvorhaben zu trifft ist natürlich eine andere Frage.
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- statiker99
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Re: Überwachungspflicht des Statikers
05 Juni 2021 20:25
"...wo der Aufsteller der statischen Berechnung die Bauausführung stichprobenhaft zu kontrollieren hat,..."
woraus schließen Sie das?
Wenn der Auftseller zwischenzeitlich verstirbt oder länger erkrankt .....
woraus schließen Sie das?
Wenn der Auftseller zwischenzeitlich verstirbt oder länger erkrankt .....
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- Dan_Statik
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Re: Überwachungspflicht des Statikers
05 Juni 2021 20:42 - 05 Juni 2021 20:44
In der Landesbauordnung steht ausdrücklich "PERSÖNLICH" zu kontrollieren.
Wie es sich es in den von Statiker99 genannten Fällen gehand habt wird vermag ich nicht zu burteilen, wird aber sicher nicht den Regelfall darstellen.
Wie es sich es in den von Statiker99 genannten Fällen gehand habt wird vermag ich nicht zu burteilen, wird aber sicher nicht den Regelfall darstellen.
Letzte Änderung: 05 Juni 2021 20:44 von Dan_Statik.
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