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Überwachungspflicht des Statikers

Re: Überwachungspflicht des Statikers

09 Juni 2021 12:21
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Wichtig ist, dass der Bauherr und der AN im Vorfeld die Info unterschreiben, dass der Statiker vor Ausführung zu informieren ist.
 

Hier in Niedersachsen und Hamburg steht in der Baugenehmigung unter "Auflagen und Bedingungen" (oder wie das heißt), dass der Prüfingenieur XY mit der Abnahme beauftragt wurde und entsprechend jeweils rechtzeitig zu infomieren sei. Möglich, dass so ein Spruch auch enthalten ist mit Zielrichtung Statiker. Wäre ja konsequent.



 

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Re: Überwachungspflicht des Statikers

10 Juni 2021 07:37
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Hallo Kollegen,

in Hessen muss, wie anscheinend in allen Bundesländern, zur Baubeginnsanzeige ein Formular abgegeben werden, welches die Einhaltung des Kriterienkatalogs und die Beauftragung zur Überwachung enthält. Und wenn man sich mal die Mühe gemacht hat und in der Handlungsempfehlung zur Hessischen Bauordnung den Punkt zur Überwachung sucht, findet man auch folgendes:

... "Ist wegen fortgeschrittener Bauausführung eine unmittelbare Inaugenscheinnahme wesentlicher Bauteile nicht mehr möglich, sind die für die Ausstellung einer unbeschränkten Bescheinigung erforderlichen Maßnahmen von den Prüfsachverständigen oder Nachweisberechtigten zu veranlassen, auch wenn dies mit Eingriffen in die Substanz verbunden ist. Eine rechtzeitige Terminabstimmung entsprechend dem Baufortschritt wird dringend empfohlen."

Da sieht man wie das Amt das regelt, es lässt euch schön im Regen stehen und wünscht euch viel Spaß auf der Baustelle.

Gruß
Stefan
 
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Re: Überwachungspflicht des Statikers

10 Juni 2021 07:41
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Danke für den Beitrag.

Ist ja witzig. Dann lässt der Statiker halt veranlassen, dass die harte Bodenplatte im gesamten aufgestemmt wird sodass der Statiker die Bewehrung sich angucken kann und dann wird halt nochmal Betoniert.
Der Bauherr wird sich freuen :D

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Re: Überwachungspflicht des Statikers

10 Juni 2021 08:34
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Hier für Bayern:
www.bayika.de/bayika-wAssets/docs/beratu...hische_nachweise.pdf
So ganz schlau werde ich aber daraus nicht.

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Re: Überwachungspflicht des Statikers

10 Juni 2021 09:33
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was irritiert dich?

 
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Re: Überwachungspflicht des Statikers

10 Juni 2021 11:09
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In der Broschüre steht: 
"Für alle nicht verfahrensfreien Bauvorhaben sind bautechnische Nachweise zu erstellen."
Was heißt das für verfahrensfreie Baumaßnahmen ? 

 

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