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Gast
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Leider hat der Geologe/Hydrologie abgelehnt.
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Heute hat der 6 Fachplaner den Auftrag abgelehnt.Zumindest komm ich mit dem Entwässerungsgesuch nicht weiter.
Also werde ich doch erst den Tragwerksplaner beauftragen. |
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hi,
ich denke, das ist eine spannende aufgabe - wenn auch nicht für jeden fachidioten: der kühne blick über den tellerrand ist unumgänglich. hat der von dir o.g. sv auch abgelehnt? grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Hi Markus,
Ja das war ein großes Büro mit öbuv SV. Sie sind total überlastet.Deshalb haben sie abgelehnt. Auch weitere 4 Anfragen wurden abgelehnt. Gerade habe ich noch ein Büro angeschrieben. |
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Hi Makus,
also bis jetzt ist keine Antwort vom Sachverständiger gekommen. Wer ist hier eher die richtige Person. Fachplaner für Baugrund(Geologe,Hydrologe) oder ein Tragwerkplaner Momentan wurde von unserem Anwalt ein Schreiben aufgesetzt,das der gerichtl.Sachverständiger eine genaue Skizze erstellt wo seine Drainage liegen soll. Als Laie würde ich jetzt ein Tragwerkplaner damit beauftragen. Der das ganze mal nachrechnet und prüft. Folgende Punkte stehen fest. Wir haben hier folgende Unterlagen,von dennen es Abweichungen gibt. Baugrundgutachten mit einer Gründung EFH 305,4 Tatsächlich gegründet wurde auf EFH 303,8 Wir haben eine 16 cm dicke Bodenplatte die auf 90 cm Schotterpolster steht. Geplant war eine DST Gründung laut Baugrundgutachten.Erstellt wurde eine Plattengründung. Wir haben eine lastabtragende Bodenplatte.Ohne Streifenfundament. Abweichungen von dem vereinbarten und in den in den statischen Berechnung angegebenen Werte und Material. Statt C25/30 wurde durch eine falsche Ausschreibung vom Architekt,in den Werkpläne ein C20/25 als Betongüte angegeben.Der Rohbauer hat daraufhin natürlich den falschen Beton eingebaut. In den statischen Berechnungen gibt der Tragwerkplaner eine 5cm starke Sauberkeitsschicht an. Da diese in den Werkpläne nicht erwähnt war,hat er auch keine eingebaut. Dadurch ist die Bodenplatte nun unterschiedlich dick. Auf der einen Seite vom Gebäude 20cm und auf der anderen Seite nur 13cm. In den statischen Berechnung wird ein 16 cm angegeben. Da wir kein Keller haben,soll nun eine Drainage in einer tiefe von 50cm verlegt werden. Also soll der Statiker einmal nachrechnen ob es statisch hinhaut mit so einer dünnen Bodenplatten und zum anderen das ausschachten und wieder verdichten prüfen auf Machbarkeit. Wie schon geschrieben wurde von 3 Unternehmen ubsere Anfrage abgelehnt. Sie waren raus,als sie gehört haben,das der gerichtl.SV ein abschnittsweise ausschachten unter der Bodenplatten vorgeschlagen hat und einen Grundbruch zu verhindern. Auch Fachplaner für Baugrund haben unsere Anfrage abgelehnt. Und sie verfolgen unseren Rechtstreit schon eine weile.Würden sie den Fall als Tragwerkplaner annehmen ? Also anhand der statischen Berechnungen,Werkpläne und Baugrundgutachten prüfen ob die Bodenplatte mit 16 cm trotzdem ok ist und ob man das Vorhaben(Sanierung mit der Drainage) durchführen kann. Der gerichtl.Geologe wird nun wohl eine Skizze vorlegen.Und wie er sich das vorstellt. |
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wenn der Anwalt das getan hat, hat er keine Ahnung von seinem Fach. Der Sachverständige plant nicht. Er bewertet nur den Ist-Zustand. alles weitere wurde hier schon behandelt. |
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