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Neufassung der BauO NRW 19 Jan 2017 23:09 #60239

...ich glaube eher nicht, dass man die Billigstatiker mit der Maßnahme vom Markt bekommt.....

Was die windigen Unternehmer betrifft, sehe ich das ähnlich.

Allerdings würde man diese auch mit verpflichtenden Kontrollen auf den Baustellen, meinetwegen durch das Bauamt, auch vom Markt bekommen....

Diesen Weg halte ich für sinnvoller und kostenoptimierter.....

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Neufassung der BauO NRW 20 Jan 2017 06:30 #60240

Wer soll den die verpflichtenden Kontrollen auf den Baustellen machen? Der Billigstatiker, welcher womöglich noch vom Bauunternehmer beauftragt wurde weil diesem in der Ausschreibung die Statik umgehängt wurde?
Manchmal halte ich die deutsche Gründlichkeit für übertrieben, aber das Prüfwesen vermisse ich bei uns in Österreich. Bei uns stürzt zwar auch nicht mehr ein als in Deutschland denke ich, aber vieles bleibt stehen weil das Material oft schlauer als der Errichter bzw. Konstrukteur ist, stelle ich mal so hin.
Und wenn ich viele unserer EFH so ansehe, wo nach erstem Entwurf alle tragenden Elemente des EG nur aus Skyframeverglasung bestehen muss mir einer erklären, warum ein 4-Geschoßer mit 4 m Deckenspannweite und regelmäßgem Grund- und Aufriss geprüft wird und das filigrane EFH im Erdbebengebiet nicht...

Schönen Arbeitstag
Sebastian
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Neufassung der BauO NRW 20 Jan 2017 06:56 #60241

dahoizi schrieb: Und wenn ich viele unserer EFH so ansehe, wo nach erstem Entwurf alle tragenden Elemente des EG nur aus Skyframeverglasung bestehen muss mir einer erklären, warum ein 4-Geschoßer mit 4 m Deckenspannweite und regelmäßgem Grund- und Aufriss geprüft wird und das filigrane EFH im Erdbebengebiet nicht...



.... genau so ist es.
Sehr gut dahoizi !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

KM

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Neufassung der BauO NRW 20 Jan 2017 10:06 #60245

Sehe ich das richtig, dass NRW das letzte Bundesland war/ist, wo es die Regelung "qualifizierter Tragwerksplaner" noch nicht gab/gibt und das quasi jetzt eingeführt werden soll?

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Neufassung der BauO NRW 20 Jan 2017 12:58 #60249

Hallo ich bin gerade etwas geschockt, die Entwicklung ist tats. an mir vorbeigegangen....

verstehe ich das dann richtig, das auch die Statiken von "qualifizierten" in der Ingenieurkammer gelisteten
Statikern ab dann alle geprüft werden müssen...??? Das ist zum Beispiel in Niedersachsen noch nicht so. Bei Listung in der Kammer kann man EFH nach wie vor ungeprüft aufstellen.....

1. Wie soll denn das funktionieren....? Die Prüfbüros kommen doch heute schon kaum nach, und wer macht die Kontrollen...?
Das Mitarbeiter vom Bauamt, wie vor 20 Jahren?
2. Was ist der Grund für dieses vorgehen? Hier im Forum schrieb jemand, es sollen die Billigheimer verdrängt werden..
Genau das Gegenteil könnte doch dann der Fall sein..... wenn es eh geprüft wird, werden sich wieder die Hobbystatiker
ohne Haftpflichtversicherung abends an den Wohnzimmertisch setzen....
..

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Neufassung der BauO NRW 20 Jan 2017 15:46 #60250

Ich sehe es so, dass es keine Fachliste qualifizierter Tragwerksplaner in NRW geben wird, welche von einer Prüfbefreiung bei 1- und 2-FH profitieren würden - diese Liste gäbe es im Vergleich zu den anderen Bundesländern eigentlich auch schon in NRW, das sind nämlich die Beratenden Ingenieure.
Aber ohne neue Liste können die Kammern ja keine horrende Eintragungsgebühr erheben......

Eigentlich wollte die IK Bau NRW diese Berufsgruppe stärken, ist aber nicht zu sehen.
Es wird nur für BI einfach weiter mehr Beitrag eingefordert.

Anstelle dessen wird es wohl eine grundsätzliche Prüfpflicht geben.

Soll jeder selber denken, was er will............

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