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Neufassung der BauO NRW 26 Okt 2018 12:33 #63919

Scrubs schrieb: Problematisch ist nur, dass es die (Industrie-)kunden überhaupt nicht gewohnt sind mit HOAI.

In der Praxis sieht es nunmal so aus, dass die Industrie keine HOAI Angebote haben möchte.
Das geht soweit, dass die Kunden ja nichtmal wissen ob die Baumaßnahme 1 Mio oder 2 Mio kostet, geschweige denn irgendwelche Kostengruppen angeben kann.


Hängt sicher von dem Kundenkreis ab. Die interessiert doch nur der Preis und nicht wie der zustande gekommen ist.
Kann ja gerne die HOAI als Grundlage dahinterstecken. Insofern lässt sich damit noch umgehen.

Ein anderes Problem ist das defacto Arbeitsverbot für ausländische Statiker - oder können die einfach Kammermitglied werden und sich als qualifizierter Tragswerksplaner eintragen lassen ?


Das ist doch kein Problem, es ist eher ein Vorteil. Allerdings hat sich zumindest in meinem Kreis die Heranziehung von Statikern aus dem Ausland nicht bewährt. Sieht preislich erstmal gut aus, geht aber in der Praxis nach hinten los.

Und was passiert wenn jemand in NRW einen Statiker beauftragt der nicht qualifizierter Tragswerkplaner ist - prüft das Bauamt das nach ? Oder der Prüfer?


Ist doch egal. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Der Bauherr muss allerdings eine davon zahlen. Wenn er aufgrund von Einsparungen und schlechter Beratung in sowas reinrasselt, ist das doch seine Sache. Auch da existiert kein Problem.

Ärgerlicher sind z.B. diese Kriterienkataloge, über Aufgaben des Bauamtes auf den Statiker umgelagert werden.

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Neufassung der BauO NRW 26 Okt 2018 12:56 #63920

Dieselben Kunden fragen auch ihren Zahnarzt oder ihren Anwalt nach individuellen Honoraren?
Das Problem was wir mit der HOAI haben, ist erstens dass sich nicht jeder dran hält und zweitens keiner die Verstöße sanktioniert. Grad die Industrie! Frag deinen Autohändler mal, ob er dir die nächste Kiste auch für die Hälfte gibt, weil du für deine Arbeit ja auch nur die Hälfte verlangst.

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Neufassung der BauO NRW 26 Okt 2018 14:22 #63921

Hallo,

In der Praxis sieht es nunmal so aus, dass die Industrie keine HOAI Angebote haben möchte.

Macht ja nichts. Wenn du mit dem Begriff 'HOAI' gleich Reflexe auslöst, dann läßt du das Wort eben weg. Das heißt ja nicht, daß man für zu wenig Geld arbeiten muß, gerade in heutiger Zeit.

Das geht soweit, dass die Kunden ja nichtmal wissen ob die Baumaßnahme 1 Mio oder 2 Mio kostet, geschweige denn irgendwelche Kostengruppen angeben kann.

Das wissen sie schon, wollen es aber wahrscheinlich nicht sagen. Und der Objektplaner darf auch nichts sagen, damit keine (HOAI)-Begehrlichkeiten geweckt werden. Also sollst du immer schön billig anbieten. Bei vollem Leistungsprogramm selbstverständlich, da kennt man sich ja aus ....

Gruß
mmue

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Neufassung der BauO NRW 26 Okt 2018 15:07 #63922

Und nochmal Brandenburg:
Zur Überwachung/ Kontrolle der tragenden Bauteile:
Wie der Kollege schon sagte, ich verhandle den Aufwand auch individuell. Soll heißen, ich biete per Stundensatz und geschätzter Zeit für die Baukontrolle Bodenplatte/Decke/Ringanker usw. mit Teilabnahmeprotokoll die Leistung zusätzlich an. In irgendwelchen Formularen (Baubeginnanzeige/ Tragwerksplanererklärung) steht in Brandenburg nichts drin.

Einige Bauherrn, meist öffentlich, wollen, dass ich zum Schluß eine Fertigstellungserklärung mache, dass alles gut ist. Das mache ich nicht. Ich kann nur für das unterschreiben, was ich gesehen habe. Beim Prüfing. gab es ja so einen Endbericht. Wenn der Bauherr so was will, soll er einen Prüfing. für den Bau bestellen, der kriegt dafür richtig Geld. Außerdem hat der Objektplaner die Bauüberwachung. Aber der kann wahrscheinlich nur Fliesen und Maler überwachen, sobald da ein Loch in der Wand ist, was da nicht hingehört, ruft der bei mir an.

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Neufassung der BauO NRW 26 Okt 2018 16:26 #63923

hi,
fertigstellungserklärung ist beim twp falsch adressiert.
bewehrungsabnahmen etc. sind natürlich leistungen mit zeitabrechnung - was sonst?
der kriterienkatalog in NRW ist neu, in bayern gibts den schon lange und es gibt auch "kollegen" mit stark suizidalen tendenzen: was die im KK gesundbeten wollen, um so eine böse prüfung zu vermeiden .. abenteuerlich.
grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Neufassung der BauO NRW 21 Dez 2018 14:29 #64254

Hallo,

bzgl. der qualifizierten Tragwerksplaner, versteh ich das richtig?

Man darf OHNE den Listeneintrag weiterhin Statiken rechnen (für alle Gebäudeklassen),
ABER
für Gebäudeklassen 1-2 braucht es dann einen Prüfstatiker (für Gebäudeklasse 3-5 sowieso)?

Oder darf man tatsächlich keine Statiken mehr aufstellen, egal für welche Gebäudeklasse?

Grüße
Joe

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Letzte Änderung: von Joe2521.

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