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Neufassung der BauO NRW 25 Okt 2018 16:17 #63909

Noch mal Brandenburg.
So, wie der Kollege oben schon sagte.
Wir hatten also bis vor kurzem den Prüfing. für die EFH.
Jedoch für kleinere Bauten bis 150 m2 ohne Feuerstätte und so war prüffrei.

In den 90er Jahren hatten wir auch schon mal die Prüfbefreiung. Die hat nur ein paar Jahre gehalten. Dann waren wohl ein paar Schadensfälle und dann kam wieder die Prüfpflicht.

2016 wurde unsere Bauordnung ja auch erstmal an die Musterbauordnung angeglichen. Erst jetzt haben wir Gebäudeklassen.

Ich bin qualifizierter Tragwerksplaner seit langem in Sachsen und bezahle dort den Beitrag für den Listeneintrag. Der ist jetzt auch ordentlich gestiegen.

Die Kammer in Brandenburg wollte natürlich auch, dass ich dort in ihre neue Liste gehe. Aber es werden alle Listen der anderen Kammern anerkannt. Ich hätte ansonsten in Brandenburg nochmal bezahlt.

In Brandenburg sind EFH generell prüfbefreit. In Sachsen muss ich immer den Kriterienkatalog ankreuzten. Heißt also, dass ich in Sachsen die Weiße Wanne ( das ganze EFH natürlich) prüfen lassen muss und in Brandenburg nicht.
Es ist sehr schwierig, in Sachsen noch einen Prüfing. für so kleine Sachen zu bekommen. Da haben die keinen Bock mehr drauf. Das letzte EFH mit Keller hat in Sachsen beim Prüfing. 4300 Euro gekostet. Da geb ich mal seit dem keine Schätzung mehr vorab beim Bauherrn ab.

Beim letzten Tragwerksplanertag der IK hat der Vorsitzende Prüfing. ordentlich Werbung gemacht, dass die Jugend sich zum Prüfing. qualifizieren soll, weil demnächst wieder viele in Rente gehen. Die wegfallenden EFH sind also nicht so schlimm.

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Neufassung der BauO NRW 26 Okt 2018 05:49 #63912

IBStreit schrieb: Beim letzten Tragwerksplanertag der IK hat der Vorsitzende Prüfing. ordentlich Werbung gemacht, dass die Jugend sich zum Prüfing. qualifizieren soll, weil demnächst wieder viele in Rente gehen.

Das Problem ist seit Jahren bekannt. An der Bezahlung liegt es nicht, an der Auftragslage auch nicht. Wenn man sich aber das Zulassungsverfahren und die Durchfallquote anschaut, wird schnell klar, warum das so ist.
Und der nächste Ansatz wäre, die PI mehr dazu anzuregen, Leute einzustellen und entsprechend auch in Hinsicht Büronachfolge großzuziehen. Denn zum Prüfing. qualifiziert man sich auch durch Erfahrung und die sammelt man am besten als Angestellter beim PI.
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Neufassung der BauO NRW 26 Okt 2018 06:13 #63913

KaiF schrieb: Und der nächste Ansatz wäre, die PI mehr dazu anzuregen, Leute einzustellen und entsprechend auch in Hinsicht Büronachfolge großzuziehen. Denn zum Prüfing. qualifiziert man sich auch durch Erfahrung und die sammelt man am besten als Angestellter beim PI.


Meistens passiert das wohl auch. Ohne den Rückenwind eines bestehenden Büros wird es deutlich schwieriger, da diese nicht unbedingt an zusätzlichen Mitbewerbern interessiert sind. Wer in ein bestehendes Büro einsteigen möchte, muss jedoch freundlich bei der Bank vorsprechen. Das steigert die Motivation auch nicht unbedingt.

Und ganz ehrlich ... prüfen??? - Das ist nicht jedermanns Sache. Ich habe das ca. 10-15 Jahre gemacht. Bin ganz froh, dass ich da raus bin und kann jeden verstehen, der sich das nicht antun möchte.

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Neufassung der BauO NRW 26 Okt 2018 07:05 #63914

DeO schrieb: Und ganz ehrlich ... prüfen??? - Das ist nicht jedermanns Sache. Ich habe das ca. 10-15 Jahre gemacht. Bin ganz froh, dass ich da raus bin und kann jeden verstehen, der sich das nicht antun möchte.

Ich auch B)
Es ist in gewisser Weise nicht schlecht, grad für die Einsteiger, weil man sich auch viel abgucken kann. In guter wie auch schlechter Hinsicht. So für die letzten 10 Jahre vor der Rente wäre das durchaus vorstellbar.
Und die PI haben schon ein ganz brauchbares Verhältnis zwischen Aufwand und Erlös. Da muss man bei weitem keine 8 Stunden am Tag nur prüfen, um über die Runden zu kommen. Und als Alleinstatiker? Da rechnest du bestenfalls die 8 Stunden durch und dann machst du die übrige Büroarbeit...

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Neufassung der BauO NRW 26 Okt 2018 07:53 #63916

KaiF schrieb: Ich auch B)
Es ist in gewisser Weise nicht schlecht, grad für die Einsteiger, weil man sich auch viel abgucken kann. In guter wie auch schlechter Hinsicht. So für die letzten 10 Jahre vor der Rente wäre das durchaus vorstellbar.


auf jeden Fall. "Früher" mussten die Jungingenieure wohl erst mal kräftig "ans Brett". Als ich 1990 fertig war, ging es in die Prüfung mit kräftigen Durchsprachen. Man sieht gute und shclechte Statiken, welche man lesen kann und welche nicht und das schult sehr. Irgendwann aber sollte man sich aus dem Geschäft lösen, sonst wird es schwierig.

Und die PI haben schon ein ganz brauchbares Verhältnis zwischen Aufwand und Erlös. Da muss man bei weitem keine 8 Stunden am Tag nur prüfen, um über die Runden zu kommen. Und als Alleinstatiker? Da rechnest du bestenfalls die 8 Stunden durch und dann machst du die übrige Büroarbeit...


Das Einkommen der PI ist zumindest sicherer. Die zeitlichen Zwänge sind aber auch nicht ohne. Ok, es gibt gewisse Möglichkeiten sich Zeiten zu verschaffen, aber auch der Bogen ist mal überspannt und wenn man einen schlechten Ruf hat (hatten wir nicht), wird es auch nicht leichter. PI sind auf jeden Fall nicht allmächtig.

So als Einzelkämpfer (seit knapp 20 Jahren) geht es mir besser. An sich gute Kunden und Projekte, zeitlich alles im grünen Bereich. Null Arbeitsweg... Ich möchte nicht mehr tauschen.

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Neufassung der BauO NRW 26 Okt 2018 10:11 #63918

DeO schrieb: Ist doch prima. Der Beitrag ist üblicherweise überschaubar. Wenn durch solche Maßnahmen die Billigstatiker ausgegrenzt werden, ist das doch nur zu begrüßen. Was also ist Dein persönlicher Nachteil dadurch?


Hallo :-)

Na ich sehe da jetzt erstmal auch keinen großen Nachteil.

Problematisch ist nur, dass es die (Industrie-)kunden überhaupt nicht gewohnt sind mit HOAI.

In der Praxis sieht es nunmal so aus, dass die Industrie keine HOAI Angebote haben möchte.
Das geht soweit, dass die Kunden ja nichtmal wissen ob die Baumaßnahme 1 Mio oder 2 Mio kostet, geschweige denn irgendwelche Kostengruppen angeben kann.

Ein anderes Problem ist das defacto Arbeitsverbot für ausländische Statiker - oder können die einfach Kammermitglied werden und sich als qualifizierter Tragswerksplaner eintragen lassen ?
Wenn nicht, dann wird sowas durch die EU ja sowieso irgendwann gekippt.

Und was passiert wenn jemand in NRW einen Statiker beauftragt der nicht qualifizierter Tragswerkplaner ist - prüft das Bauamt das nach ? Oder der Prüfer?

Ich hasse diese ungeplanten Übergange - nichts geregelt :-)

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