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Neufassung der BauO NRW 25 Jan 2017 14:39 #60293

Na das wäre ja noch schöner.....
Wenn die IK-Bau dann irgendwann darauf käme nur die "Beratenden Ingenieure" von der Prüfpflicht zu befreien,
wäre das ne Frechheit.
Was ist denn ein "Beratender Ingenieur"... frage ich mich? Der Unterschied zum "normalen" Ingenieur
besteht doch ausschließlich in der Höhe des Kammerbeitrages..... , und die höheren Beiträge bekommen
wir dann garantiert nicht vom Kunden wieder.

Ich frage mich, wie vermutlich alle hier, wozu ich die Kammer eigentlich brauche.
Eine Interessenvertretung ist es seid Jahren für meine Begriffe nicht mehr (war sie das je..?)

Es wäre so einfach, aber irgendwie scheint die Kammer kein Interesse daran zu haben die Normenflut zu glätten, oder die HOAI für uns verbindlich zu sichern.... dann dieser ganze Quatsch mit den Zusatzausbildungen zum Energiebrater, und Energieäffiziensexperten, son Quatsch..... wir sind staatlich anerkannte Sachverständige mit Fortbildungszwang, sind aber nicht genug ausgebildet einen KFW-Antrag zu stellen... das übernimmt dann der Dorfflorist der Kapazitäten frei hat, und sich eben einen teuren Wochenendkurs ENEV reinzieht, keine Gegenwehr der Kammer..... dann dieser ganze Quatsch mit dem europäischen EinheitsBachelorMasterunsinn..... (wirklich nichts gegen Europäisierung) aber der Begriff Diplomingenieur aus Deutschland hat mal was bedeutet.... und die eigene "Ingenieur"-Kammer lässt es ohne Kommentar zu, das der Begriff Ingenieur (den sie doch noch im Namen trägt) mit dieser Generation ausstirbt..., und nun gibt dann diese Kammer, die wir als Mitglieder finanzieren unserer Regierung mal eben den Hinweis, das es doch besser wäre, die Arbeit der Herren Ingenieure/Master durch Prüfstatiker abzusichern, weil ja sonst alles zusammenbricht ....

Das ist ein Armutszeugnis.


Mal ehrlich, ein von den Mitgliedern finanzierter Verein, kommuniziert nach außen, das die Mitglieder nicht in der Lage seien eine fehlerfrei Arbeit zu liefern, und belegt das noch mit Studien eines anderen Bundeslandes..... :blush:

Würde so ein Vorgehen von irgendeinem anderen Berufsstand kommentarlos gedultet...??

Was mich am meisten wundert ist nicht die Tatsache das sich diese Berufsdiplomaten und Lobbyisten (ein Schelm wär sich böses denkt wenn er den Beruf des Kammerpräsidenten NRW guugelt) an der Wirklichkeit vorbei reglementieren,
was ich nun wirklich gar nicht verstehe ist die Tatsache das wir Ingenieure uns mal wieder tatenlos auf den Rücken legen
und uns vergewaltigen lassen.....



Mal schauen was passiert..... bei mir ist es zumindest so, das ich die Kammer nur noch brauche, weil ich als Sachverständiger für Schall,- und Wärmeschutz von der Prüfpflicht beim Aufstellen von Schall,- und Wärmeschutznachweisen befreit bin.
Wenn ich nu hingehen muss, und meine 1-2familienhäuser prüfen lassen muss, werde ich mal ganz einfach den Schall und Wärmeschutznachweis auch beim Prüfer mit einreichen und von ihm prüfen lassen, und mit Pauken und Trompeten aus der Kammer austreten...... und hoffen das mir dann viele folgen werden.....
..

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Neufassung der BauO NRW 25 Jan 2017 14:59 #60294

Hier in Sachsen und anderswo trägt man sich in die Liste der qualifizierten Tragwerksplaner ein (Nachweis 3 Jahre Berufserfahrung + Geld in die Kasse der IK) und darf dann bis GK2 ohne Prüfer. Oder halt ohne Eintrag, dann prüfpflichtig. Wie das die Versicherung im Schadensfall sieht (wäre bei Prüfung aufgefallen, Verstoß gegen Schadensminderungspflicht...), steht noch auf einem ganz anderen Blatt.
Ich habe jahrelang bei einem PI gearbeitet und weiß, welches Elend gerade von Einsteigern zu Papier gebracht wird. Die Regelung hat schon ihren Zweck. Wer arbeitet denn gleich nach dem Studium als selbständiger Statiker?

Es ist inzwischen auch wieder ein Trend weg vom Bachelorquatsch zu verzeichnen.

Ansonsten nützt das Gejammer wenig. Wenn ihr euch von der IK verarscht fühlt, dann schreibt denen das und macht euch auf Versammlungen Luft.

Ich habe auch zunehmend den Eindruck, dass auf Seminaren viel gelacht wird, wenn es um neue Normen geht.
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Neufassung der BauO NRW 26 Jan 2017 11:43 #60296

Hallo Kollegen,

ich muss da doch mal was fragen. Wie ist das denn bei euch mit der Baustellenüberwachung in statischer Hinsicht?
Hier bei uns in Hessen muss zum Abschluss der Baumaßnahme (zur Rohbaufertigstellung) der Nachweisberechtigte (oder wie in Sachsen genannt der qualifizierte Tragwerksplaner oder wie sie uns sonst noch nennen) bescheinigen das die Baumaßnahme dem entspricht was in der "ungeprüften" statischen Berechnung steht. Da ich mal ein Angebot in Bayern gemacht hatte und auch da die Überwachung angeboten hatte und komisch angeschaut wurde (das brauchen wir hier nicht) frage ich mich ob in den sonstigen Bundesländern man nur die Statik dem Bauherren gibt und der (oder der Architekt) macht was er versteht und kein "qualifizierter" auf der Baustelle nochmals schaut.

Wenn das so ist, würde ich das System NRW bevorzugen, weil was bringt die die ganze Qualifikation (ein sehr schöne Wort ;) ) wenn auf der Baustelle anders qualifizierte rumlaufen.

Es wäre nett wenn aus jedem Bundesland das Handling mitgeteilt würde.

Gruß
Stefan

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Neufassung der BauO NRW 26 Jan 2017 12:00 #60297

In Niedersachsen und HH ist es dann wohl so wie in Bayern: Statik wird aufgestellt und es schaut keiner auf die korrekte Ausführung (Außer natürlich bei prüfpflichtigen Vorhaben)
In Schleswig Holstein muss der Aufsteller am Ende unterschreiben, dass alles so gebaut wurde wie gerechnet.

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Neufassung der BauO NRW 26 Jan 2017 13:22 #60298

Im Saarland muss der Statiker bescheinigen, dass nach Statik gebaut wurde

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Neufassung der BauO NRW 26 Jan 2017 13:25 #60299

Wie macht ihr das, wenn ihr die LPH8 und die BÜ nicht oder nur teilweise im Auftrag habt?

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