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Neufassung der BauO NRW 26 Jan 2017 15:26 #60306

das sagen ja nicht wir, sondern vor allem unsere "Meinungsvertreter" die Ingenieurkammern.

"Es kann doch nun wirklich nicht mehr war sein, das wir als Ingenieure öffentlich zugeben, das unsere Arbeit kontrolliert gehört...!!! "

genau das ist die Aussage der Ingenieurkammern und das ist der eigentliche Skandal!!!

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Neufassung der BauO NRW 26 Jan 2017 15:29 #60307

@ Andreas

...ich bin doch gerade dagegen, dass nun auch Ein- und Zweifamilienhäuser geprüft werden sollen....

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Neufassung der BauO NRW 26 Jan 2017 16:20 #60308

Hallo,

in Niedersachsen muß der Entwurfsverfasser im Bauantrag nur die Eintragungs-Nr. (irgend)eines Statikers angeben, der in der Tragwerksplanerliste der Ing.-Kammer steht. Unterschrift des Statikers ist gar nicht vorgesehen. Abgabe der Statik auch nicht. Das hat schon dazu geführt, daß der Statiker vom dem Bauvorhaben gar nichts wußte ...

Auf Nachfrage erklärt das Bauordnungsamt sinngemäß "Wir wissen, daß es sowas gibt, wir können dagegen aber gar nichts machen. Und wir sind nicht verpflichtet nachzufragen."

Andere (Bundes)Länder, andere Sitten.

Gruß
mmue

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Neufassung der BauO NRW 26 Jan 2017 17:04 #60309

Timmy75 schrieb: @ Andreas

...ich bin doch gerade dagegen, dass nun auch Ein- und Zweifamilienhäuser geprüft werden sollen....


und ich dafür. Gerade aktuell darf ich ein Angebot machen für ein EFH mit Deckenspannweiten von ca. 8x8m und Staffelgeschoss darauf. Fensterstürze hat man auch freundlichst weggelassen weil da ja die Rollädenkästen hin sollen. Die Planung ist auch ansonsten recht munter und optimistisch. Das Ding ist statisch gesehen wesentlich anspruchsvoller als so ein blöder Gewerbebau. (ich weiß bis jetzt noch nicht, ob ich wa wirklich ran will),

Das wäre schon gut und beruhigend, wenn da noch mal einer drüber schaut. Obwohl, man sollte nicht vergessen, der Prüfer prüft die Standsicherheit und nicht die Gebrauchstauglichkeit.

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Neufassung der BauO NRW 27 Jan 2017 07:34 #60310

DeO schrieb: [
Das wäre schon gut und beruhigend, wenn da noch mal einer drüber schaut. Obwohl, man sollte nicht vergessen, der Prüfer prüft die Standsicherheit und nicht die Gebrauchstauglichkeit.


Genau das ist es doch......
Geht es nur mir so....?? Vor 15-20 Jahren war es so, das im Grunde bei jedem Bauvorhaben das Bauvorhaben im Detail mit dem Prüfer besprochen wurde. Da wurde gefachsimpelt, gefeilscht und oft hart gestritten. Das hat Immens Spass gemacht, das machte den Beruf aus.
Das hörte dann irgendwann auf. Ich weiß noch, das mein damaliger Chef oft bei nem Prüfer angerufen hat, wenn der Scheiß ohne Kommentar und Eintragungen geprüft zurück kam. Dann war mein Chef ernsthaft sauer, und wir mussten uns rechtfertigen ob wir nicht zu sehr auf der "Sicheren Seite" gerechnet hatten...... Bis dann irgendwann klar wurde, das den Prüfern das einfach nur egal wurde, weil der Auftrag halt einfach nur die Standsicherheit wurde.... und es wenn man mal ehrlich ist, auch immer schwieriger wird, dem Prüfer ein Verschulden nachzuweisen. Er muss nur noch stichprobenhaft prüfen das macht es schwierig ihm groben Vorsatz nachzuweisen, und die Verantwortung bleibt doch beim Aufsteller.
Entsprechend arbeitet der Prüfer dann. Prüfbüros sind heute schon hoffnungslos überlastet, und sourcen auf freie Mitarbeiter aus, da habe ich schon Dinge erlebt... man man man.....
Sicher gibt es, wie schon gesagt, bei den Prüfern auch gute und schlechte. Allerdings ist es ja so, das man sich den Prüfer in der Regel nicht aussuchen kann, und somit ist es jedenfalls bei mir so, das es mich keinesfalls beruhigt, wenn ich mein Arbeiten zum Prüfer geben muss, weil in der Regel heute keine Rückmeldung kommt.....leider...!
Und wenn es dann so wird, das die Prüfer nun auch die "kleinen" Gebäude auf den Tisch bekommen, wird das sicherlich nicht besser.
Ich halte diese Entwicklung für falsch...!
..

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Neufassung der BauO NRW 27 Jan 2017 07:50 #60311

Der PI prüft das, was er im Auftrag hat. Das kann auch Gebrauchstauglichkeit und Wirtschaftlichkeit (!) sein.

Auch früher waren die PI schon haftungsmäßig draußen, das geht nur bei strafrechtlichen Belangen mit Personenschäden.

Es werden hier leider immer weniger Prüfer. Die Hürden für die Anerkennung sind saumäßig hoch. Und die "alten" sterben nach und nach weg.

Ich lasse kleinere Schnitzer in der Statik oder den Bewehrungsplänen gern drin, einfach um zu wissen, wie genau der Prüfer hinschaut.

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