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Statiksoftware für neues Büro 05 Okt 2015 11:11 #56686

Aber mal ernst, ''gibt es nicht'' ist zu lesen ''landen nicht am Tisch'' ... warum? Ganz einfach solche EFH's werden (zu recht) ganz einfach nicht an den Statiker geleitet, sondern direkt von ausführender Baufirma (zb mit Baumeisterbefugnis) bzw vom Zimmermeister mit geliefert


Für so ein Haus habe ich vor Jahren mal mit meinem damaligen Chef ein Gutachten gemacht: über 100.000,00€ Schaden beim Neubau - na Mahlzeit.

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Statiksoftware für neues Büro 05 Okt 2015 11:15 #56687

Alsheimer schrieb: [aber so ein EFH kam bei mir schon seit mindestens 20 Jahren nicht mehr auf'n Tisch.


Doch doch, kommt vor. Die Dinger tauchen immer mal auf wenn ein Baugebiet ausgeschrieben wird. Das meiste landet bei irgendwelchen Bauträgern und ist somit völlig uninteressant. Da herrscht der Preiskampf den man wirklich nicht möchte. Einzelne Häuser aber gehen dann vom privaten Bauherren via Architekten an "seinen" Statiker. Wenn es etwas schlechter läuft dann geht es über die Fa. zum Statiker, was sich finanziell schon bemerkbar macht, aber eben noch nicht so weit unten ist wie bei den Bauträgern.
Ich bediene Kunden die nicht über die Bauträger / Investoren kommen sehr gerne, weil ich den Weg fördern möchte.

@legiaub

Es fällt schwer Deinen Beiträgen zu folgen da Du die vorhandene Zitatfunktion ignorierst. Ist die wirklich so schwierig zu bedienen?

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Letzte Änderung: von DeO.

Statiksoftware für neues Büro 05 Okt 2015 11:34 #56688

legiaub schrieb: Aber mal ernst, ''gibt es nicht'' ist zu lesen ''landen nicht am Tisch'' ... warum? Ganz einfach solche EFH's werden (zu recht) ganz einfach nicht an den Statiker geleitet, sondern direkt von ausführender Baufirma (zb mit Baumeisterbefugnis) bzw vom Zimmermeister mit geliefert


Für so ein Haus habe ich vor Jahren mal mit meinem damaligen Chef ein Gutachten gemacht: über 100.000,00€ Schaden beim Neubau - na Mahlzeit.


Bei uns ist es so, dass im Bauantrag ein Statiker benannt werden muss. Damit die Statik nicht geprüft wird muss der Statiker in der Kammer als prüfbefreit eingetragen sein. Früher mussten wir das auf einem gesonderten Zettel bestätigen, heute ist es im Bauantrag drin.

Wenn diese Namensnennung nicht erfolgt wird das Bauamt aktiv. Die alten Zimmermeister haben daher schon gewollt keine Chance mehr die Prüfbefreiung zu erlangen. Nur den ganz alten wollte man nicht den Boden unter den Füßen wegziehen und hatten Sonderechte, aber inzwischen dürften diese Situationen sehr selten geworden sein. Das heißt, für jedes Haus muss es eine Statik geben. Diese wird vom Bauamt allerdings nicht mehr angefordert und eingesehen.

und ja, es gibt Schäden an Bauwerken die auf eine mangelhafte Planung zurückführbar sind Das gibt es aber auch im Highend-Sektor. Es ist eben nicht so das hohe Preise Problemfreiheit garantieren und niedrige Preise Problemhaltigkeit. Es muss nicht jeder gezwungen sein einen Mercedes zu fahren!

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Statiksoftware für neues Büro 05 Okt 2015 12:09 #56689

Lass Gut sein DEO

so eine Diskussion kann man in diesem Forum nicht führen.
Die Hälfte der Leute liest die Threats nicht richtig, und schreibt irgendeinen Senf.
Die Leute haben es auch nicht verstanden, das es gar nicht darum ging, ob so ein Haus heute noch irgendwo gebaut wird, sondern es ging ausschließlich darum, eine einfache Grundlage zu haben, bei der man das Honorar vergleichen kann.
Mir ein Rätsel, warum das so schwer ist. Ist doch klar.... wenn so ein Haus größer und schwieriger wird, muss sogar ich länger drüber nachdenken, und mein Honorar steigt an. Aber das ist für die meisten hier leider sehr schwer nachzuvollziehen.

Wenn man hier im Forum die Frage nach der Dicke und Bewehrung der Decke einer freistehenden Garage
Stützweite 6x8m WZ2, SLZ 1, Belag nur Abklebung´, stellt bekommt man 12 verschiedene Antworten.
Und irgendein Honk schreibt dann... "bei iuns im fränkischen gibt es keine freistehenden Garagen...!!!!" :sick:
..

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Statiksoftware für neues Büro 05 Okt 2015 13:57 #56691

Andreas schrieb: Lass Gut sein DEO

so eine Diskussion kann man in diesem Forum nicht führen.
Die Hälfte der Leute liest die Threats nicht richtig, und schreibt irgendeinen Senf.
Die Leute haben es auch nicht verstanden, das es gar nicht darum ging, ob so ein Haus heute noch irgendwo gebaut wird, sondern es ging ausschließlich darum, eine einfache Grundlage zu haben, bei der man das Honorar vergleichen kann.
Mir ein Rätsel, warum das so schwer ist. Ist doch klar.... wenn so ein Haus größer und schwieriger wird, muss sogar ich länger drüber nachdenken, und mein Honorar steigt an. Aber das ist für die meisten hier leider sehr schwer nachzuvollziehen.


ok Asche auf mein Haupt, ich hatte wirklich nicht alles gelesen.

hier nochmal ein vergleichbares Objekt:
Vergleichsobjekt aus Baukosten BKI 2015 S.309
Land Sachsen, Kreis Hohenstein-Ernstthal
EFH, nicht unterkellert, einfacher Standard
139m² Wohnfläche
Mauerwerksbau

193.300,- EUR Baukosten brutto
162.400,- EUR Baukosten netto

Ergibt knapp 74.700,- anrechenbare Kosten TWP

Honorar Lph4, HZ II, Mindestsatz:
2.370,- EUR netto

Die Leistungsphase 4 kann laut HOAI Kommentar nicht teilbeauftragt werden, da die Leistungen aufeinander aufbauen.
Es ist also immer das ganze Honorar für Lph4 fällig.

Ich würde sagen, dass die HOAI damit eine einfache Grundlage darstellt, die Preise zu vergleichen, da sie auf den Baukosten beruht. Die Baukosten wiederum sind nach BKI mit Regionalfaktoren behaftet.
In Sachsen z.B. gehen die Kosten deshalb mit ca. 0,9 ein, in BaWü mit ca. 1,05.
Das heißt das gleiche Haus kostet in BaWü 15% mehr. Ensprechend höher ist dort auch das Honorar.

Ich rechne mir immer das HOAI Mindest-Honorar aus. Weit darunter darf man eigentlich nicht gehen - laut Gesetz.
Ich habe neulich in einer Fachzeitschrift gelesen, dass das Finanzamt bei einigen Büros das fiktive HOAI Mindesthonorar bei den Umsätzen angesetzt und dann danach die USt und EkSt berechnet hat. Wenn man nur das halbe Honorar verlangt hat - selber Schuld. Da FA will trotzdem die vollen Steuern. Das Büro hat zwar dagegen geklagt, aber verloren.
Wenn sich das bei den Ämtern herumspricht, dann können sich die Billigheimer aber frisch machen.
Da bleibt dann kein Gewinn mehr übrig.

Wenn man die Mindestsätze unterschreitet (und dies bekannt wird) besteht außerdem die Gefahr, dass man von einem seiner Kollegen zivilrechtlich verklagt wird - wegen unlauterem Wettbewerb. Das kann dann sogar bei Erfolg der Klage so weit gehen, dass man von der Ingenieurkammer aus der Liste der qualifizierten Tragwerksplaner entfernt wird.


Ich muss dazu aber sagen, dass ich keine EFHs mache, sondern eher größere Gebäude.
Und dort nur die Ausführungsplanung. Dort bin ich noch NIE unter den Mindestsatz gegangen.
50% der Aufträge bekomme ich dadurch nicht. Aber ich kann auch ganz gut von den anderen 50% gut bezahlten Aufträgen leben. Ich bin sogar in der komfortablen Lage, dass ich manchmal aus Kapazitätsgründen Aufträge ablehnen muss.

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Letzte Änderung: von IBSz.

Statiksoftware für neues Büro 05 Okt 2015 14:17 #56692

IBSz schrieb: Honorar Lph4, HZ II, Mindestsatz:
2.370,- EUR netto


na schau an ... sach' ich doch. Alle kochen mit dem gleichen Wasser. Ich würde sogar eher die Zone III aktivieren. Das ist aber letztlich völlig unerheblich weil am Ende ein makrtfähiger Preis stehen muss. Der Kunde erwartet eine gewisse Leistung und die muss definiert sein. Wenn das klar beschrieben ist ist alles gut.

Ich würde sagen, dass die HOAI damit eine einfache Grundlage darstellt, die Preise zu vergleichen, da sie auf den Baukosten beruht. Die Baukosten wiederum sind nach BKI mit Regionalfaktoren behaftet.


wir orientieren uns an den Vordersätzen welche die Ämter zur Ermittlung ihrer (Prüf)Gebühren ansetzen. Die sind sogar offen einsehbar.
Das können für ein EFH z.B. 118 €/m² sein. Wenn ich jetzt die 140 m² mal zu m³ umrechnen können das so 630 m³ sein, also 74.000,- €. Passt schon zusammen. Ich lande dann so bei 3.000,- €. welche aber nicht durchsetzbar sind. Wenn ich den Preis schreiben möchte kann ich mir die Zeit für das Angebot sparen. Also wird soweit reduziert bis es augenscheinlich passt. Der Rest ist Glückssache.

Und wenn man dann für meinswegen 2.200,- den Zuschlag erhält hat man 4 AT Zeit. Wenn man nicht in der Lage ist in der Zeit eine vernünftige Statik mit ein paar Detailskizzen und einem ansehnlichem Positionsplan aufzuziehen liegt das Problem bei einem selbst und nicht am Preis.

Ich muss dazu aber sagen, dass ich keine EFHs mache, sondern eher größere Gebäude.
Und dort nur die Ausführungsplanung. Dort bin ich noch NIE unter den Mindestsatz gegangen.
50% der Aufträge bekomme ich dadurch nicht. Aber ich kann auch ganz gut von den anderen 50% gut bezahlten Aufträgen leben.


Wenn man wieder gefragt wird ist es ja ok. Die eigentliche Gefahr der nicht erhaltenen Aufträge liegt darin, dass sich bei dem AG ein anderer Statiker breit macht. Dann hat man nicht nur einen Auftrag verloren sondern gleich einen Auftraggeber. Das ist dann nicht mehr so lustig.

Ich bin sogar in der komfortablen Lage, dass ich manchmal aus Kapazitätsgründen Aufträge ablehnen muss.


sh. oben, wenn dadurch ein neuer Statiker in den eigenen Kundenkreis infiltriert ist das ein kräftiges Warnsignal wert.

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Letzte Änderung: von DeO.

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