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Statiksoftware für neues Büro 07 Okt 2015 11:15 #56745

übrigens sollte dies hier sich jeder mal reinziehen:
www.hoai-gutachter.de/pdf/WEKA_Die%20HOA...0Planungsprozess.pdf

Absatz "Unterschreitung der Mindestsätze"
Die Unterschreitung der Mindestsätze erfüllt den Tatbestand wettbewerbswidriges Verhalten im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Dies kann eine strafbewehrte wettbewerbsrechtliche Abmahnung bis hin zur Erhebung einer Unterlassungsklage nebst Festsetzung eines bis zu 250.000€ Ordnungsgeld für den AG als auch für den AN zur Folge haben.

Oder auch sehr interessant, dass nach dem Willen des Gesetzgebers der Mittelsatz vorgesehen ist!
Der Mindestsatz ist also laut dem Willen des Gesetzgebers schon der "Kampfpreis"!
Ein sehr interessantes Dokument: Plenarprotokoll des deutschen Bundestages von 1984 aus dem dies eindeutig hervorgeht
www.hoai-gutachter.de/pdf/mittelsatz.pdf

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Letzte Änderung: von IBSz.

Statiksoftware für neues Büro 07 Okt 2015 11:30 #56747

IBSz schrieb: übrigens sollte dies hier sich jeder mal reinziehen:
www.hoai-gutachter.de/pdf/WEKA_Die%20HOA...0Planungsprozess.pdf

Absatz "Unterschreitung der Mindestsätze"
Die Unterschreitung der Mindestsätze erfüllt den Tatbestand wettbewerbswidriges Verhalten im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Dies kann eine strafbewehrte wettbewerbsrechtliche Abmahnung bis hin zur Erhebung einer Unterlassungsklage nebst Festsetzung eines bis zu 250.000€ Ordnungsgeld für den AG als auch für den AN zur Folge haben.

Oder auch sehr interessant, dass nach dem Willen des Gesetzgebers der Mittelsatz vorgesehen ist!
Der Mindestsatz ist also laut dem Willen des Gesetzgebers schon der "Kampfpreis"!


Und Du meinst wenn Du dieses mal Deinen AGs zufaxt, dass Du dann noch angefragt wirst?
Nicht wirklich, oder?

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Statiksoftware für neues Büro 07 Okt 2015 11:47 #56748

DeO schrieb:

IBSz schrieb: übrigens sollte dies hier sich jeder mal reinziehen:
www.hoai-gutachter.de/pdf/WEKA_Die%20HOA...0Planungsprozess.pdf

Absatz "Unterschreitung der Mindestsätze"
Die Unterschreitung der Mindestsätze erfüllt den Tatbestand wettbewerbswidriges Verhalten im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Dies kann eine strafbewehrte wettbewerbsrechtliche Abmahnung bis hin zur Erhebung einer Unterlassungsklage nebst Festsetzung eines bis zu 250.000€ Ordnungsgeld für den AG als auch für den AN zur Folge haben.

Oder auch sehr interessant, dass nach dem Willen des Gesetzgebers der Mittelsatz vorgesehen ist!
Der Mindestsatz ist also laut dem Willen des Gesetzgebers schon der "Kampfpreis"!


Und Du meinst wenn Du dieses mal Deinen AGs zufaxt, dass Du dann noch angefragt wirst?
Nicht wirklich, oder?


Für was gibt's Gesetze, wenn sich keiner dran hält?
Im Streitfall übrigens, wenn der AG mal nicht zahlt, irgendwelche fiktiven Planungsfehler gegenrechnet usw. - wie das viele Bauträger gerne machen - hat der AG dann schlechte Karten, da Honorare unter den Mindestsätzen wettbewerbswidrig sind. Da in so einem Fall das Vertrauensverhältnis so wie so dahin ist, kann man als Gegenzug den Mindestsatz einklagen.
Den man im Regelfall auch zugesprochen bekommt. Abzüglich eventueller Planungsfehler und daraus resultierenden Honorarabzügen, die der AG geltend macht, kommt dann unterm Strich trotzdem ein großes Plus bzw. eine fette Nachzahlung seitens des AG heraus.
Das Risiko einer Mindestsatzunterschreitung besteht für den AG deshalb darin, dass er seinen Planer gut behandeln muss, ihn immer pünktlich bezahlen sollte, bei kleineren Planungsfehlern eigentlich alle Augen zudrücken sollte usw. um keine Klage auf den Mindestsatz zu riskieren. Viele sind sich dessen gar nicht bewusst.

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Statiksoftware für neues Büro 07 Okt 2015 11:56 #56751

IBSz schrieb: Das Risiko einer Mindestsatzunterschreitung besteht für den AG deshalb darin, dass er seinen Planer gut behandeln muss, ihn immer pünktlich bezahlen sollte, bei kleineren Planungsfehlern eigentlich alle Augen zudrücken sollte usw. um keine Klage auf den Mindestsatz zu riskieren. Viele sind sich dessen gar nicht bewusst.


!
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Statiksoftware für neues Büro 07 Okt 2015 12:03 #56754

IBSz schrieb:

DeO schrieb: Und Du meinst wenn Du dieses mal Deinen AGs zufaxt, dass Du dann noch angefragt wirst?
Nicht wirklich, oder?


Für was gibt's Gesetze, wenn sich keiner dran hält?


Die Frage ist damit jedoch nicht beantwortet.

Wenn Du Deinen Angeboten ebenjenes Schriftstück oder den Ausdruck Deines Beitrages beiheftest bis Du bei dem für alle Zeiten raus. Die fragen dich nicht einmal mehr an.

Im Streitfall übrigens, wenn der AG mal nicht zahlt, irgendwelche fiktiven Planungsfehler gegenrechnet usw. - wie das viele Bauträger gerne machen - hat der AG dann schlechte Karten, da Honorare unter den Mindestsätzen wettbewerbswidrig sind.


klar, die Gerichte entscheiden danach. Das geht für den nichtzahlen wollenden AG ganz schnell ganz kräftig nach hinten los.

Den man im Regelfall auch zugesprochen bekommt. Abzüglich eventueller Planungsfehler und daraus resultierenden Honorarabzügen, die der AG geltend macht, kommt dann unterm Strich trotzdem ein großes Plus bzw. eine fette Nachzahlung seitens des AG heraus.


jup, selber schon gehabt-

Das Risiko einer Mindestsatzunterschreitung besteht für den AG deshalb darin, dass er seinen Planer gut behandeln muss, ihn immer pünktlich bezahlen sollte, bei kleineren Planungsfehlern eigentlich alle Augen zudrücken sollte usw. um keine Klage auf den Mindestsatz zu riskieren. Viele sind sich dessen gar nicht bewusst.


solche Fälle sind auch alltäglich und sollte sich rumsprechen das Du geklagt hast, bist Du auch raus aus dem Markt. ich finde es nicht gut, sehe aber der Realität ins Auge.

Das heißt nicht, dass ich Kampfpreise unterstütze und abgebe. Niemals! Ich habe jetzt aber wieder drei Angebote laufen zu sehr luxoriösen EFH (2 Mio-Klasse) und eingen MFWH wo ich gegen jeweils mindestens drei andere halten muss. Schaun mer mal....

Das erschreckende ist ja, dass gute Behandlung eines Kunden keine Aufträge bringt. Es sichert lediglich das man Dich fragt, aber der Auftrag geht zum günstigsten Angebot.


übrigens .. zu Deinem HOAI-Aufsatz.
Biete Dich mal bei einem angeblich ach so HOAI-konformen Büro als externer Unterstützer an und dann rede mit denen über den Preis. Auch die werden dich auslachen wenn Du mit der HOAI kommst. Die zahlen am wenigsten weil sie sehr genau abschätzen können wie lange man wirklich braucht.

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Statiksoftware für neues Büro 07 Okt 2015 12:51 #56757

DeO schrieb: übrigens .. zu Deinem HOAI-Aufsatz.
Biete Dich mal bei einem angeblich ach so HOAI-konformen Büro als externer Unterstützer an und dann rede mit denen über den Preis. Auch die werden dich auslachen wenn Du mit der HOAI kommst. Die zahlen am wenigsten weil sie sehr genau abschätzen können wie lange man wirklich braucht.


Kann ich nicht bestätigen.
Eher das Gegenteil. Große Büros suchen derzeit händeringend externe Ingenieure / Konstrukteure, die Lph5 machen und finden kaum welche. Der Preis ist dann erst mal zweitrangig. Wichtig ist, dass sie überhaupt jemanden finden, der gerade freie Kapazität hat, entsprechenden Referenzen und Erfahrungen hat und so ein größeres Projekt eigenständig und termingerecht und möglichst fehlerfrei durchziehen kann.
Mittlerweile gibt es einige sehr fair agierende große Büros, die kein Preis-Angebot anfordern, sondern sagen: wir bekommen so und so viel nach HOAI, laut Siemon Tabelle beträgt ihr Anteil für Bewehrungspläne so und so viel. Haben sie Kapazität und sind damit auskömmlich?
Mit dieser Methode fragen sie natürlich auch bei verschiedenen Büros an. Aber hier geht dann die Auswahl nicht über den Preis (da ja alle das gleiche Honorar bekommen), sondern über die Referenzen und die Qualität des angefragten Planers.
Dies neue Vorgehensweise ist vermutlich dem geschuldet, dass man in den vergangenen Jahren mit der Auswahl des Billigsten oft sehr schlechte Erfahrungen gemacht hatte und dies im Endeffekt wesentlich teurer war.

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