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Hallo zusammen
Ich habe hier eine Statik aus 2011 vorliegen. Der Kollege hat die Sparren mit L/200 bemessen. Nun ist es so, das die sich augenscheinlich sehr stark Durchbiegen (das sieht wirklich so aus..) Nu will man ihm an die Karre p... weil er nicht l/300 gerechnet hat... Da sind noch andere Dinge im argen.... aber kann man ihm deswegen etwas...? Es ist natürlich nichts vereinbart, was die zul. Durchbiegung angeht... Wie ist da der (rechtssichere) Stand der Technik bez. der Durchbiegungen über die letzten Jahre..? (früher habe ich Garagensparren auch noch mit l/200 gerechnet, das war dann irgendwann vorbei.. aber ich weiß nicht mehr wann..) weiß da jemand genaueres.... ..
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Rechtssicher gibts nicht so einfach, da neben den DIN- Normen auch immer Gerichtsurteile Recht setzen. Es ist auch wichtig, ob eine Schaden vorhanden ist, oder nur ein Schönheitsfehler. Als Erstes mal feststellen welche Norm gültig war, dann nachlesen, aber halbwegs rechtssicher gibt's nur beim teuren Gutachter.
--> ist nur meine Meinung. |
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Wieviel biegen sie denn bei welcher Stützweite durch?
Fraglich ist auch immer, ob es eine elastische Durchbiegung ist oder ob die Krümmung des Sparren einfach nach unten gelegt wurde. Heute guckt vor der Abbundmaschine keiner mehr nach der Vorkrümmung. |
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Letzte Änderung: von Jens01.
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Hallo,
nach der DIN 1052-2004 waren die Durchbiegungsnachweise teilweise erheblich lascher als heute. In der Bemessungssituationen: quasi ständig (Endverformung) und selten (Endverformung) wurden nach den gängigen Tabellenwerten L/200 zugelassen. Die könnten bei leichten Dächern maßgebend sein. Wenn aber nur die elastischen Verformungen wG,inst bzw, wQ,inst mit L/200 nachgewiesen wurden hat der Kollege ein Problem. Und wenn der Kollege die Nachweise in 2011 nach DIN 1045-88 gemacht hat dann sowieso. |
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es handelt sich um ein Garagendach mit 12° Neigung und 6,2m Stützweite
Gemessen hängt das Dach bis zu 5cm durch. WZ: 2 SL: 1 Konstr. 0,12KN/m² Belag 0,59KN/m² Unterdecke: 0,39 vorh. sind 8/22cm Sparren alle 75cm Tabelle NA.13 Spalte 2 für Garage (nicht überhöht) Bei der Durchbiegungsbemessung komme ich bei winst mit l/200 klar(0,88) auch w fin mit l/150 passt exakt mi 1,0 Ausnutzung wnet, fin passt natürlich nicht. Aber hier habe ich ein Verständnissproblem. Muss ich wnet, fin überhaupt nachweisen, wenn ich gar keine Überhöhung habe?? Ich meine nicht. Dann würde es also rechnerisch passen, oder? Bleibt nur die Frage warum messtechnisch eine Durchbiegung von 5 cm?? Zu nass eingebaut?? ..
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Zur Statik kann ich wenig sagen, weil ich nicht so im Thema bin, dass ich mich ohne Nachgucken dazu äußern könnte.
Ob die Durchbiegung nach Statik paßt oder nicht, kann man bei der fertigen Konstruktion nur sehr schlecht messen, da die Verformung im unbelasteten Zustand nicht bekannt ist. Die Statik sagt nur etwas über die Verformung der Konstruktion durch Belastung (okay Kriechen auch noch). Andererseits ist die Konstruktion auch noch gar nicht richtig belastet, da sicher noch kein Schnee drauf liegt. Wurden bei der Messung vielleicht andere Bautoleranzen mit einbezogen z.B. Toleranzen im Auflager? Wurden vielleicht Verformungen irgendwelcher durchbiegenden Pfetten berücksichtigt? Wenn zu nasses Holz eingebaut wird, kann es (bei NKL1+2) nachtrocknen und entsprechende Festigkeiten erlangen. Gelesen habe ich aber gerade, dass im Einbauzustand unterschiedliche Feuchtezustände im Querschnitt beim Trocken entstehen können. Aber eigentlich ist es so, dass der Sparrren unten zuerst trocknet und sich dadurch eher nach oben wölbt. Kann man aber nur über eine Feuchtemessung über die Querschnitthöhe feststellen. P.S.: Welche Nutzungsklasse wurde angesetzt? Garage-> NKL2 |
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Letzte Änderung: von Jens01.
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