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"Mit dem Bauherren vereinbaren..." 17 Dez 2013 12:29 #50254

Ja Andreas, Sie sollten besonders den ersten Beitrag mit der Fragestellung einmal genau lesen. B)

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"Mit dem Bauherren vereinbaren..." 17 Dez 2013 12:37 #50255

schriftlich oder wie auch immer....?

Das wesentliche ist doch bei einem möglichen Streitfall die Beweisbarkeit der gemeinsam abgestimmten
Vorgehensweise und der vorherigen Aufklärung.

Hierzu ist die Schriftform eine Möglichkeit. Was soll das penetrante rumreiten " schriftlich geben lassen" .... :unsure:

Im konkreten Fall wurde dies per mail-Verkehr bestätigt, und das sollte wohl reichen.

Aber, sollte es im Nachhinein zum Streit kommen wird man seine „Taten“ (= Vorgehensweise)
so oder so begründen müssen.
(Egal ob mit oder ohne Bestätigung)

So ganz raus aus seiner Verantwortung wird man nie kommen wobei der Unterschied zum „Laienbauherrn“
wohl im erhöhten Aufwand bei der Aufklärung liegt.

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"Mit dem Bauherren vereinbaren..." 17 Dez 2013 12:44 #50256

Ja genau, es geht um die Beweisbarkeit. Übrigens sind Tonbandaufnahmen ohne Einverständnis unzulässig und sogar strafbar.... Ohne schriftliche Bestätigung (gerne auch per Email) wirds also schwierig mit der Beweisbarkeit. :laugh:

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"Mit dem Bauherren vereinbaren..." 17 Dez 2013 18:45 #50258

hallo,

mit dem bauherren vereinbaren klingt gut.
ich habe früher statik gerechnet. seit einigen jahren bin ich in der projektsteuerung.
als statiker und projektsteuerer habe ich bemerkt dass viele architektenentwürfe unwirtschaftlich sind und manchmal konstruktiv unsinnig. Lasten werden spazieren geführt und das ist teuer. die ganzen verformungen und risse sind die folgen.
deswegen muss bei unseren projekten der architekt eng mit dem statiker zusammenarbeiten.
das sind unsere vorgaben und vereinbarungen.

gruss

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