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"Mit dem Bauherren vereinbaren..." 16 Dez 2013 12:12 #50231

DeO schrieb: ok, ich stufe das dennoch eher als Theorie ein.
Nach meiner Erfahrung und Beobachtung verhalten sich die Bauherren sehr distanziert bis ablehnend, wenn ihnen während der Planungsphase immer wieder Unterschriften abverlangt werden oder per "wenn Du nicht widersprechen solltest gilt ... als vereinbart" die Pistole auf die Brust gesetzt wird. Auch 20-seitige Anlagen zu Angeboten und Verträgen sind man so eine Sache und man schießt sich damit selber raus ("boah, der ist wohl sehr kompliziert, den lass' mal raus")


Wenn Sie den Auftrag bearbeiten wollen, dann müssen Sie doch bestimmte Randbedingungen festlegen. Es ist kein "unter Druck" setzen des Bauherrn / AG wenn man diesem die Randbedingungen vorher mitteilt und im Besten Fall sogar die Unterschrift dafür erhält. Im Gegenteil, es ist eine Frage des Umgangs und der Offenheit in der Geschäftsbeziehung! Schließlich hat der Bauherr dann in jedem Fall die Gelegenheit zur Reaktion und zur Vorgabe eigener Grenzwerte. Aber das Thema "Durchbiegungen" völlig aus dem Gespräch zu halten (weils der Bauherr angeblich sowieso nicht versteht) ist doch fahrlässig. Und wenn man darüber sprechen kann (muss), dann kann man das Besprochene auch schriftlich festhalten. So ein Gespräch ist immer auch eine schöne Gelegenheit um zusammen mit dem Bauherrn über die neue EC-Normung zu schimpfen, das baut Druck ab! Das Problem ist natürlich der Aufwand zur Vermittlung der Fragestellungen (Gebrauchstauglichkeit? Durchbiegungen?) an den Bauherrn. Besondere Lastannahmen (z.B. Schüttgüter) müssen ja genauso (wie schon immer) besprochen und festgelegt werden. Wenn ein Bauherr / AG die Vereinbarungen nicht unterschreiben mag, dann wird das wohl auch einen Grund haben und auf manche Bauherrn kann man ja auch verzichten. Viele Bauherrn sind auch sehr gut vom Architekten informiert und da wird schon mal versucht den Statiker zu überlisten, da kenne ich viele Beispiele besonders wenn es um die Prüfung geht (Stichwort "Kriterienkatalog").

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"Mit dem Bauherren vereinbaren..." 16 Dez 2013 12:13 #50232

hi,

ich lese vorne i.w. nur über durchbiegungen. das ist ein relativ kleiner ausschnitt
und wer glaubt, sich auf "ich rechne, also bin ich" zurückziehen zu können, kann
von glück reden, wenn jeder bau -bzgl. statisch-konstruktiver anforderungen -
undokumentiert sein haftungsende (heisst, 10 jahre nutzung) anspruchslos erreicht ..

toi, toi, toi - markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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"Mit dem Bauherren vereinbaren..." 16 Dez 2013 13:31 #50234

im Grunde ist es doch so... das sogar wir "Praktiker" uns in den seltensten Fällen auf einen
Standard einigen können.
Hier im Forum passiert das so gut wie nie das jemand eine Diskussion in den Raum stellt, und alle sich einig sind.
Speziell (auch weil hier mehrfach erwähnt) das Thema der zul. Durchbiegungen, und wie man was realisiert...!!

Das ist doch dann unrealistisch, zu meinen ich könnte einem Laien die Komplexität solcher Entscheidungen
erklären, und dieser würde dann aufgeklärt und nüchtern eine rationale Entscheidung treffen. Wenn nicht einmal wir uns hier einig sind.....!!!

Die Entscheidung trifft der Kunde weil wir als Statiker ihm etwas raten. Sei es schriftlich oder mündlich.
Er trifft diese Entscheidung auf unseren Rat hin, weil er uns vertraut.
Aber sich einzureden wenn ich es schriftlich mache, ist es auf einmal seine Entscheidung, und ich bin
rechtlich und moralisch aus der Haftung, ist blauäugig, und aus meiner Sicht falsch.


(Ausgenommen sind natürlich Vereinbarungen mit nicht baufremden Bauherren wie zum Beispiel
Architekten, Bauträger oder eben Fachpersonal der öffentl. Hand)
..

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Letzte Änderung: von Andreas.

"Mit dem Bauherren vereinbaren..." 16 Dez 2013 15:00 #50237

Ob grüne oder blaue Augen spielt dabei gar keine Rolle. Jeder muss sehen wie er mit den Vorgaben der neuen Normung zurechtkommt und da offensichtlich jeder eine andere Meinung dabei hat wird die Praxis und die Rechtsprechung zeigen was dabei herauskommt. Denken Sie doch nur an die Vereinbarungen zur Anwendung von EC oder DIN in der Übergangsphase. Auch alles zu schwierig für den Bauherrn aber dennoch erforderlich. Was hat das mit Moral zu tun?? Aber es ist mal wieder so, dass die Mehrzahl der praktischen Anwender keinen Einfluss auf die Formulierungen in den neuen Normen hatte und auch in der Zukunft nicht haben wird. Die Bauingenieure in Deutschland haben keine Interessenvertretung!!

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Letzte Änderung: von siehan.

"Mit dem Bauherren vereinbaren..." 16 Dez 2013 17:30 #50238

„Denken Sie doch nur an die Vereinbarungen zur Anwendung von EC oder DIN in der Übergangsphase.“

Na ja, im konkreten Fall sollte (muß) man schon eine eigene Meinung haben.

Ich hatte mal den Fall (mein AG war ein Baukonzern) nach Ablauf der Übergangszeit DIN 1045 – 1045-1.
DIN 1045-1 war alleine verbindlich, der Bauantrag war aber noch kurz vorher gestellt worden.

Ich habe meinem AG empfohlen die Standsicherheitsnachweise auf Grundlage der DIN 1045 zu führen, da nach meiner Auffasung dies

a) formal zulässig ist

b) DIN 1045-1 trotz verbindlicher Einführung damals nicht Stand der Technik (mangels Erprobung) war und in vielen Punkten nicht eindeutig war und schon binnen kurzer Zeit erheblicher Erläuterungsbedarf absehbar war.

c) DIN 1045 dagegen sehr wohl in der Praxis erprobt und bewährt war

Die Konzernjuristen, der Bauherr und der PI sind meiner Argumentation gefolgt.

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"Mit dem Bauherren vereinbaren..." 16 Dez 2013 17:58 #50239

statiker99 schrieb:
Na ja, im konkreten Fall sollte (muß) man schon eine eigene Meinung haben.

Die Konzernjuristen, der Bauherr und der PI sind meiner Argumentation gefolgt.


Genau, und Sie haben sich das natürlich auch schriftlich bestätigen lassen!

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