Willkommen,
Gast
|
|
Der Planer muss seine Beratungspflicht erfüllen. Mit dem Eurocode gehört nun eben auch die Beratung zur Gebrauchstauglichkeit dazu. Zur Dokumentation der Erfüllung dieser Beratungspflicht braucht man die Bestätigung/Unterschrift des Bauherrn bzw. Auftraggebers, das ist die Vereinbarung.
Es ist natürlich mühselig und auch ein (kein kleines) Problem dem Bauherrn diese Fragestellungen überhaupt zu vermitteln, denn der Bauherr will eine Planung für ein Bauwerk und dass soll "halten" (was auch immer alles in diesem Begriff drinsteckt). Als Planer macht man auf den "normalen" Bauherrn schon einen merkwürdigen Eindruck, wenn man nun etwas erzählt von möglichen Verformungen (horizontal und vertikal) und dass nun der Bauherr eine Entscheidung treffen soll, welche Verformungen im Niveau der Gebrauchstauglichkeit nicht überschritten werden sollten. Der Bauherr weiß normalerweise davon nichts und will davon auch nichts wissen, das Bauwerk soll halt funktionieren. Wie soll der Bauherr das denn alles kapieren oder von der Wertigkeit einsortieren? Dennoch sind wir gezwungen, den Bauherrn damit zu belasten. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
alles richtig. Nur wie setzt man den Bauherren "unter Druck", ohne ihn zu verstimmen. Letzteres sorgt nämlich erst richtig für negative Stimmung. Schon klar, dass man sagt "egal, er muss", aber das beantwortet die Frage nicht. Ich habe es z.B. mal erlebt, dass ein Bauherr partout nicht die Antworten geben wollte und das beauftragte Büro darauf sagte "ok, dann können wir so lange nicht weitermachen". Der Bauherr fühlte sich bewogen ein anderes Büro auf Kosten des ersteren zu beauftragen und damit ist der Bauherr durchgekommen. Begründung: Ein Fachbüro muss in de Lage sein die angemessenen Entscheidungen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit selber zu finden, weil genau diese Fähigkeit zeichne ein Fachbüro aus. Punkt. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Wenn der Bauherr keine Unterschrift zu einer Vereinbarung leisten will?
Dann werden übliche Werte für die vorgesehene Bauweise festgelegt (sowieso vorab als Vorschlag zur Vereinbarung), der Bauherr wird davon in Kenntnis gesetzt mit dem Hinweis darauf, dass er innerhalb einer angemessenen Frist widersprechen oder Bedenken anmelden kann und andererseits die angegebenen Werte als vereinbart gelten. PUNKT. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
hi,
hoai 2013: grundleistungen heissen endlich wieder grundleistungen. gut. ingenieure sollen mit bauherren reden: schlecht. ![]() im einzelfall wird es künftig nicht einfach sein, bauherren zu (mitunter unnötigen) dialogen zu zwingen. einfach war´s noch nie, darum wurde es wohl seltenst gemacht. inzwischen gehört der abschluss jeder vp-lph zu den grundleistungen .. oder funktioniert das "Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergeb- nisse" auch im stillen kämmerchen? von dem erw. urteil hätte ich gerne das az, wenn´s nicht zuviele umstände macht. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Naja, grundsätzlich geht das aber schon. Man darf natürlich nicht eben mal so die Arbeit einstellen und man muß einen Grund haben, der einen behindert. Und -und das ist ganz wichtig- man muß einen RA (und das können nur wenige bis keine. Meine persönliche Meinung!) haben, der das einem Richter auch verständlich macht. Zum Thema: Bei den Holzbauern gibt es das schon länger. Da muß man in best. Bereichen nämlich den Holzschutz mit dem Bauherrn ausdiskutieren. Diese Diskussion sollte aber nicht im Ingenieurbüro zwischendurch stattfinden, sondern schon beim Verkauf des Hauses/ vor Vertragsschluß.Diese Punkte wie z.B. Durchbiegung müssen m.E. im Vertrag schon verankert und ausdiskutiert sein. Verständlich kann man das dem Bauherrn über Vergleiche machen: "Wenn wir ne l/300 machen, dann hast Du eine Durchbiegung wie bei allen anderen Häusern auch. Wenn wir l/200 machen, dann kostet es weniger Geld, aber die Decke kann schon sichtbar durchgebogen sein." Grundsätzlich ist es aber so, dass mehr Verantwortung zu den Planern verschoben wird. Wenn du dem Bauherrn die Umstände nicht verständlich erklärt hast, dann ist das dein Ding. Z.B. dann wenn sich die Decke bei l/300 für den Bauherrn zu stark durchbiegt. Noch was: Früher war es auch so, dass für best Gebäudearten eine Durchbiegung galt. Da wurde die Decke in der Scheune mit l/200 bemessen. Jetzt ist es so, dass keine feste Regel dafür mehr gibt. Der Landwirt darf seine Durchbiegung selbst bestimmen. Also gehst Du zu dem Landwirt und sagst: "L/200 ist für deine Scheune gut. Das biegt sich mehr durch, aber kostet weniger." Der Landwirt sagt : ""kostet weniger" Jo mach" Der Landwirt könnte nach der neuen Vorgehensweise aber auch darauf kommen zu sagen: "Ich will in meiner Scheune kaufkräftige Kunden bewirten. Bitte mach eine l/300 Decke. Die Kosten sind mir egal." |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von Jens01.
|
|
Grundsätzlich ist es obskur, das ein seit "25 Jahren im Geschäft tätiger" Ingenieur sich an einer so banalen Frage aufhält. Natürlich sind diverse Angelegenheiten durch einen Bauherren zu entscheiden. das war auch schon vor 25 Jahren so und wird auch so bleiben. Grundsätzlichist nicht davon auszugehen, dass der Bauherr stets der Nachbar mit seiner Wochenedfinka gemeint ist. Der Bauherr ist gerade für jemanden der in großen Büros arbeitet doch ganz klar ein Bauherr der diverse Planer an der Hand, die für Ihn diese Entscheidungen treffen, z.B. der Haustechnikplaner gibt dem Statiker vor, wie groß die Durchbiegungen seiner Decke sein darf, damit eine an der Decke hängende Maschine weiterhin als "eben" gilt.
Der Fassadenplaner gibt dem Statiker vor, wie groß die Durchbigung des Balkens sein darf und in diesem Fall berät sich der Bauherr mit dem Fassadenplaneru nd gibt dem Statiker die erforderliche FOrderung vor. Danach kann der Statiker dann eben , da ja "Beratung" dem Bauherrn erzählen, dass dann der Träer 20mm höher wird, damit teurer und der Lichteinfall kleiner wird, u.s.w. tse tse tse 25 Jahre und davon sogar 10 Jahre in einem Büro, wo es sogar Doktoren gab... ![]() |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten