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traehe00 schrieb:
Du verstehst nicht, dass der strafrechtliche Teil nichts damit zu tun hat, ob Du darfst oder ob Du nicht darfst!!!! Aber Du wiederholst Dich dabei auch noch ständig??? |
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Sollte es tatsächlich zu einem Strafprozess kommen, dann spielt es also keine Rolle, ob ich überhaupt befugt war so eine Statik aufzustellen/einzureichen oder nicht?
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Hole Dir (gegen die Angst) doch eine rechtssichere Stellungnahme von Deiner Behörde oder von der Ingenieurkammer!
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Genau das mache ich doch gerade. Wie Du sicher gelesen hast, konnte die UBA mir aber bisher keine derartige Auskunft geben und weitere Schritte sind geplant.
Nebenbei: Es geht in erster Linie mal darum, dass die UBA die Statik, die wir dann einreichen, auch akzeptiert! |
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