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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 07 Mär 2013 11:28 #46082

traehe00 schrieb:

@siehan: Ich weiß nicht was Du willst. Auch in dem Zitat, dass Du hier immer wieder bringst, habe ich nicht geschrieben, dass ich die strafrechtliche Verantwortung an jemand anders abtreten will. Im Gegenteil. Ich schrieb ja, "der strafrechtliche Teil geht mit mir heim"!!! Und weil das so ist, möchte ich vorher wissen, ob ich sowas überhaupt machen darf.


Du verstehst nicht, dass der strafrechtliche Teil nichts damit zu tun hat, ob Du darfst oder ob Du nicht darfst!!!! Aber Du wiederholst Dich dabei auch noch ständig???

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 07 Mär 2013 11:59 #46084

Sollte es tatsächlich zu einem Strafprozess kommen, dann spielt es also keine Rolle, ob ich überhaupt befugt war so eine Statik aufzustellen/einzureichen oder nicht?

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 07 Mär 2013 12:18 #46086

Hole Dir (gegen die Angst) doch eine rechtssichere Stellungnahme von Deiner Behörde oder von der Ingenieurkammer! ;)

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 07 Mär 2013 13:04 #46089

:huh: Genau das mache ich doch gerade. Wie Du sicher gelesen hast, konnte die UBA mir aber bisher keine derartige Auskunft geben und weitere Schritte sind geplant.

Nebenbei: Es geht in erster Linie mal darum, dass die UBA die Statik, die wir dann einreichen, auch akzeptiert!

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