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@saibot
Ich verstehe es ja eigentlich auch so wie Du. Aber die UBA hat mir halt was anderes erzählt. §67(2)"Bei Gebäuden der GK 1-3 muss der Standsicherheitsnachweis von einer Person erstellt sein, die in die Liste....." Da steht halt leider nicht: "Bei Gebäuden der GK 1-3 (ausgenommen Sonderbauten nach §2(4)) muss der Stan..." DAS sagt zumindest unsere UBA. Werde das morgen mit meinem Chef besprechen. Mal sehen, was der sagt. |
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traehe00 schrieb:
Lass Dich nicht irritieren. Es ist eine Eigenschaft dieses Forums dass sich mit zunehmener Threadlänge die Bedenken zum Thema anhäufen und letztlich kaum noch eine Frage klar beantwortet wird. Es gibt immer jemanden glaubt noch ein Haar in der Suppe gefunden zu haben. Und selbstverständlich wird immer jemand aufkreuzen der das übliche Geleier von wegen Haftung und so weiter auf den Tisch bringt. Solche Aussagen haben zwar keinerlei Nutzwert, aber sie wirken wichtig, in erster Näherung zumindest. Und natürlich arbeiten hier alle voll nach HOAI, kennen alle Normen, Regeln der Technik und Konstruktionsweisen auswendig und das setzen alles auch bei den kleinsten Bauvorhaben perfekt um. Eine Mio Nachweise in einem Carport. Du findest hier nur die besten der besten der besten. (von wegen) |
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traehe00 schrieb:
Dann hast Du da einfach Blödsinn (das Geleier von der Haftung kam von Dir selbst) geschrieben: Finanziell schon. Sollte aber ein Schüler abstürzen weil mein Geländer nicht richtig geplant war, geht der strafrechtliche Teil mit mir heim. Und daher wüßte ich schon gerne vorher, ob ich das überhaupt darf. Du bekommst offensichtlich von Deiner eigenen Behörde und auch von der Ingenieurkammer keine schriftliche Antwort, schon gar keine rechtsverbindliche Antwort! |
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Letzte Änderung: von siehan.
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Letzte Änderung: von siehan.
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traehe00 schrieb:
Ich denke, dass die UBA hier auf dem Holzweg ist. Wie so soll ein Bauwerk, für das eine prüfpflicht besteht unbedingt von einem nachweisberechtigten Tragwerksplaner bearbeitet werden, nur weil es der GK3 entspricht. Vielleicht solltest Du mal bei der oberen/obersten Bauaufsichtsbehörde nachfragen. Die haben die LBO schließlich zu verantworten. |
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saibot2107 schrieb:
Die UBA denkt ja selbst, dass es bescheuert und eigentlich ein Fehler in der LBO ist. Sie sagen aber, man kann es so wie es da steht eigentlich nicht anders auslegen. Daher ja auch der Vorschlag von der UBA es in illustrerer Runde zu diskutieren und eine Lösung zu finden. @siehan: Ich weiß nicht was Du willst. Auch in dem Zitat, dass Du hier immer wieder bringst, habe ich nicht geschrieben, dass ich die strafrechtliche Verantwortung an jemand anders abtreten will. Im Gegenteil. Ich schrieb ja, "der strafrechtliche Teil geht mit mir heim"!!! Und weil das so ist, möchte ich vorher wissen, ob ich sowas überhaupt machen darf. |
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