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Seltsame und langwierige Diskussion.
Nochmals mein (hoffentlich richriger ) Standpunkt: - Statik darf erstmal jeder, unabhängig (unbelastet) von Wissen, Geschlecht, Hautfarbe, Glauben, Nationalität und was auch immer - Um eine Statik zu erstellen fordert meines Wissens der Gesetzgeber keine Haftpflichtversicherung. Im Regelfall fordert dies der Auftraggeber. Trotzdem empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme. - Die Mitgliedschaft in einer Kammer ist zur Erstellung einer Statik nicht erforderlich, auch für kleinere Bauvorhaben nicht. - Das Thema "Nachweisberechtigter" ist ein seperates Thema. Durch die Aufweichung des 4 - Augenprinzips wurden ursprünglich hoheitliche Aufgaben an den Planer delegiert mit entsprechenden Auflagen. |
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GustavGans schrieb:
Wie heißt es so schön: Wo kein Kläger da kein Richter! Im Schadensfall bleibt das an dem hängen, der gegenüber dem Bauamt die Bauüberwachung (auch in statisch-konstruktiver Hinsicht) übernommen hat. |
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traehe00 schrieb:
Häh? Eben hattest Du noch unendliche Steuergelder zur Verfügung? Verstehe ich jetzt nicht, wenn die vom Bauamt sagen alles klar und Du darfst, wie ist dass denn dann mit dem strafrechtlichen Teil? Willst Du Dir das erstmal schriftlich geben lassen das Dein Arbeitgeber alle Verantwortung (auch strafrechtlich) für Dich übernimmt? |
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Welcher Arbeitgeber übernimmt denn eine strafrechtliche Verantwortung für seine Mitarbeiter?
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Andreas schrieb:
Kann mal jemand mein Auto waschen? PS: Meinst du NS oder Nds????? ... schnell weg hier Me transmitte sursum, Caledoni!
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Niemand kann das. Daher wäre es schon ganz gut wenn man erst mal klärt, ob man das überhaupt darf.
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