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Gast
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traehe00 schrieb:
Wieso fragst Du nicht direkt bei der Ing.-Kammer oder beim Bauamt nach? Das ist scheinbar in jedem Bundesland etwas anders und Du sitzt doch an der Quelle, sind doch alles Kollegen von Dir. |
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Ist schon in Arbeit. Der Leiter der UBA wußte es aber leider auch nicht, hat auf einen Kollegen verwiesen. Den habe ich noch nicht erreicht.
Deswegen hab ich ja auch schon mal die LBO durchforstet und meiner Meinung nach, darf ich Statik machen. Ich dachte halt, hier könnte mir spontan jemand sagen: "Jepp, Du hast die LBO richtig interpretiert.". |
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Dann teile die konkrete abschließende Antwort bitte mit.
Sonst einfach mal ausprobieren, Dein Arbeitgeber steht doch sowieso für alles gerade. |
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Letzte Änderung: von siehan.
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Nächster Fall:
Einfamilienhaus, Statiker eingetragen - alles nach Vorschrift. Dann wird die Decke als Filigrandecke umbemessen... der Ersteller ist nur Bautechniker.... Wie oft das wohl so im Jahr vorkommt Me transmitte sursum, Caledoni!
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Finanziell schon. Sollte aber ein Schüler abstürzen weil mein Geländer nicht richtig geplant war, geht der strafrechtliche Teil mit mir heim. Und daher wüßte ich schon gerne vorher, ob ich das überhaupt darf.
Ich befürchte aber, die Kollegen von der UBA werden mir das auch nicht sagen können. Sind halt auch alles nur Ingenieure. Das hieße dann Rechtsamt einschalten. Puh, wenn man 11 Jahre in der Privatwirtschaft war, ist eine gewisse Eingewöhnungsphase schon notwendig Ergebnis werde ich mitteilen. |
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also ich bin im Moment etwas in Eile....
frage mich aber gerade warum ich denn dann überhaupt Mitglied einer Kammer bin????? Total geil ist auch, ich bin sogar Mitglied in zwei Kammern....!!!!! Kann denn mal einer der Kollegen sich das Telefon schnappen bei einer Kammer (vorzugsweise NRW oder NS) anrufen und das mal final klären....!!!!!!!!!!!!! Also noch einmal!! Als ich damals in die Kammer eingetreten bi, gab es keine andere Möglichkeit... wie da heute ist....sehen wir dann??? ..
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