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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 07 Mär 2013 08:59 #46066

Du schreibst


Eintrag als TWP wäre somit Pflich bei Schulen bis GK3, ab 4 nicht mehr. Widersinnig, aber so steht es drin.


Widersinnig ist das nicht,denn ab GKL 4 kommt der Prüfingenieur zum zuge und prüft.
Somit kann dann ab GK3 die Putzfrau die Tragwerksplanung übernehmen.

Gruß

Jupp

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 07 Mär 2013 09:05 #46067

Nein traehe00, da gibt es gar nichts falsch zu verstehen!

traehe00 schrieb:

Finanziell schon. Sollte aber ein Schüler abstürzen weil mein Geländer nicht richtig geplant war, geht der strafrechtliche Teil mit mir heim. Und daher wüßte ich schon gerne vorher, ob ich das überhaupt darf.

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 07 Mär 2013 10:11 #46070

@Jupp
Doch es ist widersinnig. Denn eine Schule wird IMMER geprüft. Sie kann aber auch GK3 sein und dann ist Eintrag als Tragwerksplaner Pflicht und dennoch wird geprüft weil Schule=Sonderbau.

@siehan
Wo habe ich da geschrieben, dass ich die Verantwortung für mein Handeln auf jemand anderen abwälzen will? Nirgends! Ich will nur, bevor ich Verantwortung übernehme erst mal wissen, ob ich das überhaupt darf.
Sollte wirklich was passieren und der Richter sagt dann "Wie kamen sie eigentlich dazu die Statik zu machen, das hätten Sie doch gar nicht gedurft, bla bla bla", dann steh ich blöd da.

Weiß auch nicht warum Du Dich so da dran aufhängst. :huh:

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 07 Mär 2013 10:35 #46071

@traehe

An Deiner strafrechtlichen Verantwortung ändert sich gar nichts, zu keiner Zeit.

Zusätzlich hast Du bisher auch keine (rechtsichere) Antwort oder Bestätigung ob du darfst oder ob Du nicht darfst, und das ist völlig unabhängig von der strafrechtlichen Verantwortung.

Ich hänge mich daran auch nicht auf, DU hast die Fragestellung aufgeworfen und jetzt willst Du davon nichts mehr wissen.

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 07 Mär 2013 10:44 #46073

traehe00 schrieb:

@Jupp
Doch es ist widersinnig. Denn eine Schule wird IMMER geprüft. Sie kann aber auch GK3 sein und dann ist Eintrag als Tragwerksplaner Pflicht und dennoch wird geprüft weil Schule=Sonderbau.


Tut mir leid, aber ich verstehe die LBO Saar immer noch anders.

Gebäudeklasse 1 bis 3 => vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach §64 => keine Prüfung der Statik => Standsicherheitsnachweis durch Nachweisberechtigten

Schule => Sonderbau => Genehmigungsverfahren nach §65 => Prüfung des Standsicherheitsnachweis immer Pflicht => Nachweisberechtigung nicht erforderlich.
Selbst wenn eine Schule formal der Gebäudeklasse 3 entspricht (z.B. Gebäudehöhe kleiner als 7 m), fällt so ist es dennoch ein Sonderbau für den eine Prüfpflicht besteht und für den somit keine Eintragung in die Liste der nachweisberechtigten Tragwerksplanern erforderlich ist.

Und zu §67 Absatz (1) bis (3): Wer verbietet eigentlich einem Bauherrn, auch Gebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3 von einem Prüfingenieur prüfen zu lassen? Die LBO sagt hier doch nur aus, dass die "Nicht-Prüfung" der Regelfall ist, was aber nicht bedeutet, dass ein Bauherr nicht trotzdem einen Prüfingenieur und gleichzeitig einen "nicht-nachweisberechtigten" Tragwerksplaner zu beauftragen. Aus Kostengründen wird dies vor allem ein öffentlicher Bauherrn allerdings wohl sicherlich nicht tun.

Davon unabhängig gibt es in §8 BauVorlVO einen Kriterienkatalog, der soweit ich weiß auch für die GK 1 bis 3 erfüllt sein muss, damit die Prüfpflicht entfällt.

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 07 Mär 2013 10:45 #46074

Sorry siehan, aber das ist echt Quatsch was Du hier schreibst. Nie habe ich die Frage aufgeworfen, wie ich um die strafrechtliche Verantwortung herumkomme.

Mir war immer klar, dass das nicht geht.

Ich wollte einzig und allein wissen, ob ich Statik aufstellen/einreichen darf.

Dass ich hier keine rechtsverbindliche Antwort bekommen kann, ist auch klar. Trotzdem kann man doch mal Fragen und sich Meinungen anhöhren, oder? Wozu ist sonst ein Forum da?

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