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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 06 Mär 2013 15:35 #46032

Gut. Also.

Da ich nur im Bereich weiterführende Schulen tätig bin, und daher ALLES zum PI muss, selbst wenn es nur eine einfachste gerade Stahltreppe ist oder ein Ballfangzaun, kann ich also ruhig die Statik dafür machen.

Ein Eintrag bei dern Ing.Kammer ist nicht notwendig.

Da wird mein Fachdienstleiter sich freuen :cheer:

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 06 Mär 2013 16:03 #46034

Und plötzlich keine Angst mehr vor der strafrechtlichen Verantwortung?

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 06 Mär 2013 16:32 #46035

siehan schrieb:

Und plötzlich keine Angst mehr vor der strafrechtlichen Verantwortung?


Was hat denn das Eine mit dem Anderen zu tun?

Die strafrechtliche Verantwortung ist doch wohl unabhängig vom Eintrag in die Liste der Tragwerksplanern immer vorhanden? Oder bin ich, wenn ich in diese Liste eingetragen bin, plötzlich nicht mehr strafrechtlich verantwortlich?

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 06 Mär 2013 16:41 #46036

Die Frage bzw. Angst hat traehe selber aufgestellt, lese doch!

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Letzte Änderung: von siehan.

Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 07 Mär 2013 06:47 #46058

Nein, siehan, das hast Du von Anfang an falsch verstanden.

Natürlich kann kein Statiker (und auch sonst niemand) die strafrechtliche Verantwortung für sein Handeln an jemand anderen abtreten. Das ist mir durchaus klar und war auch die letzten 11 Jahre im Ing.-Büro nicht anders.

Ich wollte nur wissen, ob wir rechtlich einwandfrei sind, wenn ich Statik aufstelle und einreiche.

So wie ich die LBO verstehe ist das der Fall. Aber ich bin halt kein Jurist und dachte hier hätte vielleicht jemand mehr Erfahrung mit dem Thema.

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 07 Mär 2013 08:45 #46065

Für die, die es interessiert:

Habe heute mit unserer UBA gesprochen. Der Kollege kannte die Problematik bereits, hat sich auch noch mal eingelesen.

Seiner Meinung nach, liegt ein Fehler in der LBO vor. Denn nach der aktuellen LBO wäre §67 eindeutig so zu verstehen, dass bis GK 3 ein Eintrag in der Liste Pflicht ist, ab GK 4 nicht mehr.
Hintergrund: Bis GK 3 wird nicht geprüft.
Bei Schulen (=Sonderbauten) wird aber immer geprüft. Sonderbauten werden aber auch Gebäudeklassen zugeordnet und somit kann eine Schule durchaus auch GK 3 sein. Eintrag als TWP wäre somit Pflich bei Schulen bis GK3, ab 4 nicht mehr. Widersinnig, aber so steht es drin.

Möglicherweise wird es eine Einigung der hiesigen UBAs mit uns geben, dass sie entsprechende Statik dennoch akzeptieren. Das wird nun aber wohl auf höherer Ebene geklärt werden müssen.

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