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Hallo,
vorab ich bin Bauherr und Laie. Folgendes hat sich zugetragen: Streifenfundamente für DHH´s sollen laut Statikersteller 0,80m Beton-Streifenfundamente im gewachsenen Boden sein, auf denen zum Höhenausgleich eine Aufmauerung bis zu Bodenplatte erfolgen soll. Trennfundamente sollen je DHH je 0,40 breit sein, also insgesamt 0,80 breit + Trennfuge. Hergestellt sind nun laut Gutachter 0,54 - 0,58m Beton-Streifenfundamente im gewachsenen Boden und anstelle der Trennfundamente wurde nur ein Streifenfundament hergestellt, welches nur 0,50m breit ist. Was sagt den nun die DIN 1054 darüber aus (Tabelle1)? Die Herstellung nach DIN 1054 Tabelle 1 gemäß statischen Erfordernissen ist vertraglich geschuldet und auch vom Statiker berechnet worden. Wie ist die DIN 1054 Tabelle1 anzuwenden. bei einer breite von 0,5m und einer angenommenen Bodenpressung von 250kn? Ist damit eine Frostfreiheit auszuwerten, oder geht es bei den Werten um eine Einbindtiefe? Wie ist zu gründen? Gewachsener Boden? Anschütten? Ich brauche unbedingt eine verwertbare Info, da der Gutachter von einem Termin (...muß 0,8 tief im gew. Boden sein), zum heutigen Termin(...muß 0,8 tief ab GOK sein) pendelte und alles relativiert. Der gute Mann machte auf mich einen unwissenden Eindruck und war durch jeden außer mich wohl zu beinflussen. Also, was hat das nun aufsich mit der Gründungstiefe? Ist hier der gewachsene Boden (Erdschalung) laut DIN 1054 0,80m tief anzusetzen und jeder cm der durch Aufmauerung gewonnen wird ist im Rahmen von Frostfreiheit ein Plus? Was sagt die DIN 1054 Tabelle1 genau aus und gibt es anhänge zur DIN die das erklären/klären wie das zu betrachten ist. ich habe das gefühl hier verschaukelt zu werden!!! Die Frostfreiheit erreiche ich durch eine Tiefe von 0 - 0,80 m + eine eventuelle Anschüttung.....das ist klar. Bitte unbedingt um verwertbare Aussagen und Infos wie ich das Belegen kann. Erfahrungen, Urteile und Infoblätter etc. würde ich gerne entgegnnehmen. Ich bin nervlich am Ende nach dem heutigen Termin......HILFE. |
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hallo,
also vorab: ich kann im Moment (da keine Literatur zur Hand) keine kongrete Hilfe geben. Allerdings müssen Sie für die Experten, die sich wohl morgen über diese Frage hermachen werden mal kongret sagen, wo Ihre Bedenken sind und verschiedene Angaben machen. Man gründet auf gewachsenem Boden, frostfrei. D.h. ca 0,8 m unter GOK. Das grössere Problem verstehe ich allerdings in der Tatsache, dass die Fundamente zu schmal und nicht getrennt sind. Machen Sie sich nicht mit der DIN verrückt. Wenn sie Tabelle mal sehen: da gibt es fast zu jeder Zahl eine Bemerkung mit Sonderfällen bzw. Umstände, die zu beachten sind. Das ist nichts für Laien. Zu den Infos: -wie viele Etagen hat das Haus (wg. zul. Bodenpressung)? -wissen Sie welcher Baugrund (Boden) vorliegt? -evtl. Wasserhaltung (wenn Sie dazu was wissen) Das hört sich für mich nämlich nach Beschiss an. Beton sparen usw. Machen Sie auf jeden fall Fotos MIT lesbarem Zollstock von den Fundamenten. Ausserdem: Wenn auf dem Plan 2 mal 40cm Fundamente mit Trennfuge eigezeichnet sind, warum sind die Dinger dann nur 54-58 breit und ohne Trennfuge? Fragen sie mal den Bauunternehmer, ob sein Zollstock in Meter misst, oder womit er sich eine Abweichung von ca. 24cm erklären kann. Als nächtes würde ich ihm dann diese 30%ige Abweichung als Korrekturwert des Preises vorschlagen. Das Haus wird nicht umfallen, es kann aber Setzungen geben, das führt zu Rissen, Wertminderung,usw. trotzdem schon mal für die Nacht Schönen Gruss Timo |
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guten morgen,
zum problem frosttiefe: die frosttiefe wird immer von GOK gemessen, dh. ein fundament mit einer dicke von zb. 40 cm ist auch frostfrei wenn die aufmauerund 40 cm ausgeführt wird; zusätzlich kann die sohlplattendicke hinzu gerechnet werden soweit die GOK = OK sohle ist. ---- zur fundamentbreite: die fundamentbreite richtet sich nach der auflast auf dem fundament sowie nach der zulässigen bodenpressung. ausmittig belastete fundamente erforden größere breiten als mittig belastete fundamente. bei ihrer ausführung als ein gemeinsames fundament unter der gebäudemittelwand kann somit ein schmaleres fundament ausgeführt werden, was natürlich statisch noch nachzuweisen ist, ob es in der breite von 50 cm ausreichend breit ist. ein fundament mit trennfuge hat den vorteil schallbrücken zu trennen, was in ihrem fall nun durch zusätzliche maßnahmen zu erfolgen hat, da durch die fehlende trennfuge eine schallbrücke (wand - sohle - wand )entstanden ist. folgendes ist zu tun: 1.) es ist nachzuweisen ob die vorhandenen fundamentbreiten die lasten aus den wänden aufnehmen kann; 2.) maßnahmen zum schallschutz (trennwand der gebäudehälften) 3.) prüfen ob alle UK fundamente (auch die außenfundamente) >= 80 cm unter GOK sind also ganz ruhig bleiben !!! sollten noch fragen sein bitte melden :: gruß klaus sind die fundamente frostfrei |
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Ich kann Klaus M nur zustimmen! Doch können alle hier gesagten Dinge nur als hilfreiche Stütze dienen. Ich rate dringend an, so schnell wie möglich einen Fachmann vor Ort zu Rate zu ziehen und ob der Möglichkeit von Pfuscherei und ähnlichem die weitere Bauausführung bis zur Klärung der Unstimmigkeiten zu untersagen. Jetzt ein paar Euronen zu investieren kann sich später hoch auszahlen!
Gruß von Arno Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur Schlüterstraße 49 14558 Nuthetal Tel: 033200/51189 Fax: 033200/51194 e-mail: info@arnostatik. |
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In diesem Fall ist grundsätzlich erstmal von einem Mangel auszugehen:
Bei Nichtunterkellerung ein Trennwandfundament ohne Fuge herzustellen, widerspricht eindeutig den Maßnahmen zum Schallschutz (Bei DH höhere Werte als bei Wohnungstrennwand erforderlich). Ich glaube nicht, daß ein Nachweis hier gelingen wird. Bei den Fundamentbreiten ist eben ein erneuter Nachweis vom Kollegen Statiker vorzulegen. Die Kosten hat der Anordnende für die Ausführungsart zu tragen. über den Fostschutz siehe obige Beitäge. Im Grunde alles ganz einfach, warum wird da herumgeeiert? |
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sehr geehrter herr trost,
warum sollte das nicht gelingen ?! bei gebäudetrennwänden mit erhöhtem schallschutz ist ein schalldämmaß R`w von 67 db erforderlich. bei einer zweischaligen wandausführung mit einer schalendicke der einzelschale von 17,5 cm, einer min 30 mm trennfuge mit mw-platte typ t und einer steinrohdichte >= 2,00 erreicht man einen R`w,R wert von 71 db. das durchgehende fundament kann mit einem abschlag von ca. 3 db berücksichtigt werden, somit bleib ein R`w,R von 71-3= 68 db übrig der größer als 67 db ist. gruß klaus m |
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