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Hallo zusammen,
Die 71 dB bei Rohdichte 2,0 und Normalmörtel sind sicherlich richtig. Aber ich glaube die 3dB Abzug sind zu wenig. Meines Wissens empfiehlt Gösele (wohl Stand der Technik) einen Abzug von 3 db bei unterkellerten Gebäuden, wo die zweischaligen Kellerwände auf einem Fundament/Bodenplatte stehen (durch flankenübertragung an den Außenwänden) . Bei durchgehendem Fundament nichtunterkellerter Gebäude empfiehlt Gösele 6dB Abzug, und dann passt es nicht mehr. Lasse mich gerne eines besseren belehren, da so der erhöhte Schallschutz allgemein sehr schwer nachzuweisen ist. Gruß Andreas ..
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Also erst einmal vielen Dank für die rege Beteiligung un die versuchte Hilfestellung.
Was die Ausführung des Hauses/Fundamentes betrifft: 1. Das Haus hat 2 Etagen ein EG und ein OG. 2. Das haus steht schon und wurde bezogen. 3. Ein Gutachter wurde eingeschaltet, doch der scheint unwissend zu sein. 4. Was sagt die DIN 1054 aus? Einbindung in gewachsenen Boden 0,8m oder Einbindung von 0,8m mit Anschüttung, also fertige GOK ? 5.Die mittleren Trennfundamente sollen je 0,40m sein + 3cm Trennfuge. 6.Es gibt keine Trennfuge und damit nur ein Trennfundament mit Breite 0,50m. 7.Das sind also in der Breite 0,30m weniger wie errechnet wurde. 8.Ich habe das beim Bauamt angezeigt und der Statiker hat schon einmal eine Nachtragsstatik nachreichen müssen. Da ist er von einer Breite von 0,65m für deas Trennfundament ausgegangen. Ausgegangen, weil kein Abnahmeberechtigter oder Prüfstatiker gerufen wurde. 9.Jetzt sind aus den geplanten 0,8m -> 0,65m nachgereicht worden -> 0,50m Breite nachgemmessen worden. 10.Es wurde kein Bodengutachten vor Baubeginn gemacht. 11.Die Tiefe der Fundamentstreifen ist 0,35 - 0,58m im gewachsenen Boden(je nach Hausseite). Ein Anschütten ist hier unbedingt notwendig und wurde von uns selbst gemacht. 12.Die Herstellung erfolgte also nicht Frostfrei und auch nicht nach DIN 1054, obwohl vertraglich zugesichert. 13. Das Haus sollte schlüsselfertig gebaut werden. Werden noch Infos zum Sachverhalt benötigt......bitte einfach Fragen. |
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hallo und guten morgen andreas ,
mit den 6 db abzug hast du recht, jedoch komme ich auf einen abzug von 3 db weil auch eine verbesserung (schallentkoppelung) durch die aufgebrachte bitumenbahn auf der sohlplatte zum erdreich angesetz werden kann. diese beträg nach gösele ca. 3-4 db (also zt noch bessere werte ergeben kann)--- also 71-6+3=68 db. ich gehe natürlich davon aus, daß die abklebung auch vorhanden ist (sollte zumindes so sein). als weiteres gehen wir immer von einem erhöhte schallschutz, aus die meiner ansicht nach vertraglich verhandelt werden müßten. jedoch sind für og. bauvorhaben all diese angaben nutzlos, schade. gruß klaus |
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Guten Morgen Klaus
Ich muß gestehen das ich den Ansatz der Bitumenbahn nicht kenne. Wo liegt die Bitumenbahn genau. Vielleicht bist du so freundlich und faxt oder mailst du mir die Seiten von Gösele mal durch Vielen Dank im vorraus Andreas Fax: 05458932615 ..
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Hallo,
zur Einbindung der Fundamente nach DIN 1054: Je tiefer ein Fundament in den Baugrund einbindet umso geringer ist die Grundbruchgefahr. Beim Grundbruch weicht der Boden neben dem Fundament seitlich aus und das Fundament sackt ab. Deshalb nehmen auch die zulässigen Bodenpressungen nach DIN 1054 mit wachsender Einbindetiefe zu. Es spielt deshalb auch keine Rolle, ob die Einbindung im gewachsenen Boden oder wie meistens in einer Auffüllung liegt. Maßgebend ist der minimale Abstand UKFund bis OKG bzw OKBopla. Grüsse Thomas. |
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hallo andreas,
die sache mit der bitumenplatte steht im mauerwerkkalender 1981 seite 278 pkt 4.6 ein schönes wochenende (für mich fängt es in einer halben stunde an) gruß klaus |
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