Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:

THEMA:

ReTeil2 HILFE !! DIN 1054 Tabellen für Frostfreiheit 20 Aug 2004 10:13 #4508

Hallo zusammen

wie sieht es den mit den umlaufenden Streifenfundamenten außen aus.
Wenn diese >80cm unter späteres Terrain liegen kann der Frost das mittig liegende gemeinsame Fundament nicht mehr tangieren. Es handelt sich um ein innenliegendes Fundament wo nur die Statik die Höhe vorgibt. Und die Statik für den 50cm breiten
Fundamentstreifen schuldet dir der Statiker. Kommt er nur mit 65cm Breite hin, muß er sich was überlegen
Gruß Andreas
..

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReHILFE !! DIN 1054 Tabellen für Frostfreiheit 20 Aug 2004 10:15 #4509

  • Klaus M
  • Klaus Ms Avatar Autor
das fax werde ich von zu hause die zukommen lassen

bis dann

Klaus

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReHILFE !! DIN 1054 Tabellen für Frostfreiheit 20 Aug 2004 10:18 #4510

Hallo Klaus

den MW-Kalender hatte ich zufällig

vielen Dank

vielen Dank auch mit dem Wochenende...
ich muß noch bis 18.00 UHR

Gruß
Andreas
..

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Teil3 HILFE !! DIN 1054 Tabellen für Frostfreiheit 20 Aug 2004 19:11 #4515

Woher weis die DIN 1054, wieviel ich anschütte oder auch nicht?
Wenn es vertraglich heißt: Streifenfundamente nach DIN 1054 Tabelle 1 bei einer angenommenen zul. Bodenpressung von 250kn, nach statischen erfordernissen!!!
Wie muß dann gegründet werden? Sagt die DIN 1054 da laut Tabelle 1 bei einer Breite b = 0,50m nicht eine Einbindtiefe von 0,80m aus. Also lautet die Frage: Wonach richtet sich die Einbindtiefe!!! Unteres Ende ist doch die Fundamentsohle, das ist klar. Aber wo enden oben die 0,80m. Eine Anschüttung ist doch keine Einbidung und auch keine Gründung(Grund=Baugrund=Gründung). Es gibt ja noch mehr Tabellen in dieser DIN, wobei es sich hier doch um nur um die Veränderung des Baugrundes dreht. GOK= Geländeoberkante, wo ist die GOK beim Gründen. Bei uns wurde die Grasnabe abgezogen und dann mit einem Minibagger und manuell die Fundamentgräben ausgehoben. Ist das nicht die Gründung/GOK gemäß DIN 1054 ?
Ein Anschütten wurde/wird ja erst notwendig, wenn die Einbindtiefe nicht ausreichen ist und damit die Frosfreiheit nicht gewährt wird ...oder gibt es sonst noch einen Zweck dafür?
Der Bauträger hat auch noch ohne unser Wissen die auf den Fundamentstreifen aufbauende Aufmauerung zur Bodenplatte zum Ausgleich des Gefälles im Gelände erhöht. Das hat doch keinen Einfluss auf die in der DIN 1054 genannten Gründungstiefen, oder?
Also nochmal meine abschließende Frage: Die in der DIN 1054 genannten Einbindtiefen in den Tabellen werden angewendet, um einem Grundbruch vorzubeugen.
1.Die Einbindtiefen beziehen sich auf ??
a.) Fundamentsohle (Unterkante der 0,80m, bei zul. 250kn und b=0,50)
b.) Oberkante vom Gewachsenen Grund, da dieser in der Tabelle berücksichtigt wird.
c.) Oberkante fertiges Gelände mit Anschüttung oder auch ohne.
d.) Unterkante der Bodenplatte
e.) Es muß eigentlich überhaupt nicht eingebunden werden. Verschalte Fundamente
auf dem gewachsenen Baugrund reichen aus. Einfach 0,80m anschütten, fertig.

2. Beim Anschütten von außen beim Haus ohne Keller, müssen auch die
Zwischenräume unter dem Haus mit verdichtungsfähigen Material verfüllt und
verdichtet werden ?

3. Als Fundament wird verstanden: Der bewehrte oder auch unbewerte
Betonstreifen, ohne Aufmauerung ?

Was ist also nun die Oberkante der 0,80m ?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReHILFE !! DIN 1054 Tabellen für Frostfreiheit 20 Aug 2004 19:33 #4516

  • Stefan
  • Stefans Avatar Autor
Hallo,
es ist doch sehr interesant was jetzt eine frostfreie Gründung ist, dabei ist es doch eigentlich sehr einfach. Im allgemeinen reichen 80cm von der Oberkante des fertigen Geländes bis zur Unterkante des Fundaments. Wobei man aber auch unterhalb des Fundamentes auch ein Teilbereich zum beispiel durch Schotter ersetzt werden und dann beträgt die Fundamentdicke nur 50cm und ist trotzdem frostfrei. Es geht darum das der (bindige) Boden nicht durch Frost sich ausdehnen und zusammenziehen kann und dies zu einem Schaden führt. Dies ist nicht möglich bei einem nichtbindigen Boden. Der Grundbruch ist ein anders Thema, denn wenn man die Tabellen der DIN1054 nimmt muss ein Fundament mindestens 50cm breit sein um in den Diagrammen untergebracht zu werden und hier hat man dann nur 50cm Einbindetiefe wenn man darunter geschottert hat. Ein passender Link ist hier: diestatiker.de/diestatiker/index.php?opt...catid=4&id=1653#1653

Gruß
Stefan

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReHILFE !! DIN 1054 Tabellen für Frostfreiheit 20 Aug 2004 22:42 #4517

Unter den Fundamentstreifen ist kein Schotter oder Grobkiespackung o.ä.. Im gewachsenen Boden sind wir mit 0,54m und dann habe ich selber von Schotter angeschüttet. Da wir keinen Keller haben, entsteht bedingt durch die Fundamentaufmauerungen Hohlräume unter dem Haus. Diese Hohlräume sind mit Erde verfüllt worden. Ist das denn do i.O. ?
Für das Anschütten oder den Bodenaustausch benötigt man geeignete Materialien und unter dem Haus wird einfach Erdaushub reingeschüttet.
Gibt es eine Ausführungsbestimmung bezgl. der Grobkiespackung/Schotter für unter den äußeren Fundamentstreifen? Bei geringerer Einbindung als 0,80 ist dies wohl nötig, oder ??????
..., wer kann mir meine noch nummerierten,offenen Fragen beantworten und auch nach möglichkeit belegen oder auch Vorschriften, Gutachten, Rechtsprechungen nennen. Der Gutachter ist meinem Eindruck nach voll neben der Spur und macht einen ...labilen, keinen guten Eindruck.
Ich habe Angst das der sich Lullerkam aus den Fingern zieht. Gleiches ist mir schon beim Bauamt passiert. Ich hatte das Fotografiert und dem Amt gemeldet und die gehen hin schreiben den Statikersteller an, welcher das nicht rechnerisch oder örtlich geprüft hatte an. Dieser reicht beim Amt eine Nachtragstatik auf Aussagen des Rohbauerstellers ein. Das bauamt hat wieder einen verantwortlichen und wir stehen wieder dumm da. Jetzt stellen wir wieder Fest, das auch die Nachtragstatik nicht stimmt und zeigen dies wieder beim Amt an. Am Montag bekommt der Amtsleiter der Bauaufsicht in der allwöchentlichen Montagsbesprechung vorgelegt.
Das Amt schreibt dann bestimmt wieder den Statiker an und bittet um eine Stellungnahme..... .Da kommt bestimmt wieder nur eine Nachtragsstatik raus, die wir nicht nachrechnen können und das Bauamt hat wieder einen Verantwortlichen.
Dem Statiker traue ich keinen Millimeter mehr über den Weg, da er auch eine Freund vom bauträger ist. Wenn wir das einem anderen Statiker zum nachrechnen geben kostet das wieder Geld. So reiten wir uns als Spielball der Bürokratie immer tiefer rein und verlieren alles an Geld und eventuell auch noch ein ausstehendes Klageverfahren gegen den Bauträger.
Wo können wir da noch vernünftig ansetzen. Wir wollen nichts was uns nicht zusteht,
aber für ein Fundament bezahlen was nur noch knapp die hälfte darstellt wie das was anfänlich berechnet wurde ? Da wird einfach nochmal und nochmal und nochmal nachgerechnet und angepasst bis es statisch noch reicht. Wir haben doch Rechte !!!
Also was sollen wir tun? Es darf nichts Kosten und soll effektiv sein !!
Können wir den Statiker abwählen und dem Bauträger einen anderen vorsetzen den er imgrunde genauso bezahlen muß für eine Statik/Nachtragsstatik???
Ist es eigentlich üblich beim Hausbau Nachtragsstatiken solange nachzureichen, bis die Zahlen das wiedergeben was auch hergestellt wurde ???
Der Statikersteller war nicht Nachweisberechtigt zu dem Zeitpunkt als der Rohbau hergestellt wurde. Der Prüfstatiker den wir dann bezahlen mußten wurde nicht zu den Gewerken zur Prüfung herausgerufen und als der Statikersteller(Freund v. Bauträger) nun bei Bauende nachweisberechtigt war, unterschrieb ohne Prüfung den Standsicherheitsnachweis. Was ist das eigentlich für ein verhalten??? Ist das rechtens? Können wir das Bauamt irgendwie dazu bringen tätig zu werden.....also richtig tätig....kein larifari Brief , nach dem Motto.... köönten Sie die Standsicherheit bitte nochmal aufgrund der nun vorliegenden maße neu erstellen !!

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten