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Hallo zusammen,
also ich habe mir gerade nochmal die ganze Diskussion, die schon ein Woche läuft durchgelesen und dabei festgestellt, dass teilweise völlig am Thema vorbeigeredet wird. Ich glaube, dass liegt einfach daran, dass immer noch nicht klar ist, wo hier die kongreten ängste liegen, also was das eigentliche Thema ist. Das Haus steht doch. Es wird auch nicht einfach in sich zusammenfallen. Ob der Statiker nun ein Fundament von 50cm errechent oder eins der Breite 1m macht im Preis der Statik nichts aus. Das einzige, wo hier der Beschiss liegt ist in der Ausführung. D.h. Sie haben für mehr Beton und eine nicht vorhandene Trennfolie bezahlt. Zur DIN: Seit zich Jahren streiten sich die Geotechniker bzw. Bodenmechaniker über Beiwerte, die man zur statischen Berechnung von Erdkörpern verwendet. Wir leben nunmal in einem Staat mit einem Normenurwald (...wie war das nochmal mit der Normenflut.de?). Diese Normen und auch Tabellen sollen Helfen Probleme zu lösen, erzeugen ihrerseits allerdings auch Probleme. Zum Frostschutz nach DIN ist alles gesagt in den Beiträgen, was Ihre Befürchtung zur Einbindetiefe und Frostschutz angeht. Leider ist es heute so, dass man am besten nicht nur ein Bauchfach sondern auch ein Jurafach im Studium belegen sollte, um in der Baubranche zu überleben. Deshalb macht es keinen Sinn nach einem anderen Statiker zu rufen. Es wird einer kommen, den der Bauträger auch kennt. über das Bauamt will ich erst gar nicht schreiben. Wir rechnen im Bauwesen mit einer 35%igen bzw. 50%igen Beaufschlagung der Last und einer 10%igen Abminderung auf der Materialseite. Am Ende sind Sie ein haufen Geld los, und irgendeiner hat das Fundament da hingerechnet, wo es hin soll. Rundungsfehler, Kommastellen, usw. sind dabei eine gute Hilfe. Und warum das alles? Nur um zu sehen, was zu sehen ist: DAS HAUS STEHT und die Praxis hat die Theorie besiegt. Legen sie doch mal einem Statiker eine Holzbohle hin und sagen zu ihm, er soll das Ding für eine Schubkarre voll Dreck nach NORM dimdnsionieren. So eine Bohle will ich nicht tragen. Und trotzdem hält die normale Bohle (ist natürlich kein Gebr.taugl.NW). Diese Juristerei macht keinen Sinn und kostet nur Geld. Diesen ganzen Hick Hack können Sie nämlich nochmal von vorne anfangen, wenn Sie einen Riss im Putz haben. Dann lohnt es sich allerdings, weil etwas passiert ist, was nicht passieren darf. Es wird jetzt selbst im schlimmsten Fall niemand das Haus anheben und Ausbesserungen anstellen. Es wird eher solange gerechnet bis es passt! Schönen Gruss Timo |
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...ach ja, die Antworten. Ich habe Ihnen mal ein paar Definitionen aus der DIN kopiert:
3.1.1.1 Baugrund gewachsener, geschütteter oder künstlich hergestellter Boden oder Fels, auf dem eine bauliche Anlage gegründet bzw. in dem eine bauliche Anlage eingebettet wird 7.1.2 Schutz der Gründung vor Frost Die Sohlfläche der Gründung dauernd genutzter Bauwerke muss frostsicher sein. Sofern die Frostsicherheit nicht auf andere Weise nachgewiesen wird, muss der Abstand von der dem Frost ausgesetzten Fläche bis zur Sohlfläche der Gründung mindestens 0,80 m betragen. Anm.: Die dem Frost ausgesetzte Fläche ist die OBERFLäCHE GOK, egal ob angeschüttet, aus Schotter, Dreck oder Schokolade. Sohlfläche Gründing ist UK Fu. Tabelle A.1 . Aufnehmbarer Sohldruck Sigmazul für Streifenfundamente auf nichtbindigem Boden auf der Grundlage einer ausreichenden Grundbruchsicherheit mit den Voraussetzungen nach Tabelle A.7 Anm.: Hier steht jetzt die ominöse Tabelle mit ihren schönen Zahlen...(hätte ich eigefügt, geht aber nicht) Einbindetiefe: ...das Frostproblem ist geklärt, oder? Statisch brauch man die Einbindetiefe auch noch um ein Gleiten in der Sohlfuge bzgl. des Gewichtes zu vermeiden. Bei Winkelstützmauern z.B. kann man sich die Erde zu Hilfe nehmen, in die das Bauwerk eingebunden ist. Damit wird die Horizontalkraft, die auf die Mauer wirkt nicht nur über die Reibung in der Sohlfuge abgetragen. (soll man allerding nicht machen, da im Grenzfall die Mauer abhaut, wenn mal jemand vor der Mauer einen Graben zieht) Ich glaube nicht das Ihr Haus wegrutscht... ![]() zu2) Wie wollen sie denn unter dem Haus verdichten? Vielleicht im Wohnzimmer heftig rummspringen? Das Gebäude trägt die Last über die Fundamente in den Boden ab, nicht über die Bodenplatte(indirekt). zu3) keine Ahnung...mit, ohne ,weil ,sonst, unter Zuhilfenahme von.... Der Beton mit oder ohne Bewehrung ist das Fundament. Ich würde sagen, die aufmauerung gehört dazu. hat einer eine andere Meinung? gruss Timo |
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Hallo Herr Buss,
Ihr Beitrag zeigt ein grundsätzliches Misssverständniss: Sie möchten ganz billig bauen, aber beste Qualität bekommen. Das funktioniert beim Hausbau genausowenig wie beim Radiokauf. Und jetzt versuchen Sie per Internet ein kostenloses Gutachten zu bekommen. Das Funktioniert auch nicht! Suchen Sie sich einen Bauingenieur in Ihrer Nähe ( www.bundesingenierkammer.de ) , zu dem Sie vertrauen haben, der Sie fachkundig berät und vertritt. Je früher, desto besser! Grüße aus Berlin Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Hallo Herr Busse,
einmal losgelöst von dieser ganzen Gründungs-Problematik betrachtet: Dieser Fall ist ein Paradebeispiel dafür, das ein Architekt (wenn er seine Aufgaben ernst nimmt) sein Geld dann doch wert ist. Aber die meisten Bauherren können verständlicherweise nicht begreifen, warum jemand so viel Geld bekommt für so wenig sichtbare, greifbare Leistung. Wenn ein Architekt seinen Job gut macht, gibt es auf der Bau- stelle ja schließlich keine Probleme. Wenn in diesem Fall ein Architekt die Bauleitung gehabt hätte, denke ich wäre dieses Problem mit der Gründung - zumindest in diesem Ausmaß - nicht aufgetreten. Ansonsten kann ich den Ausführungen von Herrn Muthmann nur zustimmen. Gruß Michael Hülshorst P.S.: Auch wenn es den Anschein hat, ich bin selbst kein Architekt sondern Statiker ![]() |
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Also, zum einen vielen Dank für die weisen RatSCHLäGE.
Ich glaube nicht, das ein Haus für 150 TSD Euro billig ist und gespart werden sollte da auf keinen Fall. Der vom Bauträger beauftragte Architekt, war der Bauleiter. Dieser wurde von uns als Bauherren zu keinem Zeitpunkt auf der Baustelle angetroffen und wir waren täglich da. Insbesonder in der Phase, als Eigenleistungen erbracht wurden. Der Architekt war eine Architektin und wurde uns auch nicht vorgestellt. Weder als Architektin, noch als Bauleiterin. Ich erkenne ja schon, das es hier von meiner Seite Irrtümer im Bereich Gründung und Ausführung der Gleichen gibt, das beantwortet aber nicht warum die Ausführung von der eingereichten Statik exorbitant abweicht. Was ich hier lediglich erhofft habe, sind Informationen mit denen ich meine weiterführenden Probleme beenden kann oder zumindest feststellen kann, ob unsere Existenz ernsthaft gefärdet ist. Für Geld bekomme ich überall alles, nur ensteht mit den zusätzlichen Kosten für RA, Gericht und Gutachter eine Situation, bei der wir kostengünstige Hilfe willkommen ist. Grundsätzlich hatte ich schon vertrauen zum Bauträger, Architektin und Bauleiterin , Statikersteller, Prüfstatiker, Rohbauer und Bauamt. Das Ergebnis ist einfach Niederschmetternd. Was gestern noch schriftlich bezgl. der Ausführung zugesagt wurde, entpuppt sich als unwahr. Bei der schriftlichen Zusagen wurde sich verschrieben und alles wurde wohl falsch verstanden. Die beim Bauamt eingereichte Statik wurde mit einer Nachtragsstatik neu berechnet und dies erst nachdem wir uns via Selbstanzeige beim Bauamt gemeldet hatten. Den selbst beim Schlüsselfertigen Bauen, ist der erste Ansprechpartner und verantwortliche noch immer der Bauherr. Jetzt wurde diese neue Statik wieder in Frage gestellt, da die verwendeten Maße für die erste Nachtragsstatik auch nicht richtig waren. Das kann doch nicht normal sein, das eine Statik erstellt wird für etwas, was nicht so gebaut wurde wie es geplant wurde und dann nochmal eine um das zu berechnen, was dann hätte mindestens vorhanden sein sollen , aber nicht ist. Keiner Statiker hat auf der Baustelle die entsprechenden Gewerke abgenommen und auch kein Bauleiter hat einen Statiker gerufen der das soll. Jetzt sagt der Bauträger auch noch, das wir selbst den Prüfstatiker/Nachweisberechtigten hätten rufen müssen. Wem sollen wir den da noch vertrauen ?? Krähen hacken sich kein Auge aus !!! Der Versuch einen andern Prüfstatiker um Hilfe zu bitten, endete damit das dieser ablehnte wegen Intressenkonflikt. Der Prüfstiker arbeitet ca. 80 Km von der Baustelle entfernt, kennt aber die Firma und den Statikersteller. Wie weit soll das gehen, wie weit muß ich fahren um einen zu bekommen der nichts mit dieser Baustelle und den daran beteiligten zu tun hat ?? Wenn ich hier im Netz keine Hilfe finde, bin ich am Ende. Geld ist eigentlich keines mehr da und der Bauträger steckt mit sicherheit nicht auf. Der Gutachter wird nun das seine dazu tun und uns geht es lediglich nur noch darum, wie wir das finanziell überleben und wielange das noch so weitergeht. Die Nerven der ganzen Familie liegen blank und wir können nichts tun, außer uns im Netz zu informieren und warten. Für den Bauträger ist das alles so wie es ist i.O. und sieht da kein verschulden seiner seits. überhaupt ist er wohl an nichts schuld, auch an der Bauzeitverzögerung von fast 3 Monaten sei er nicht schuld. Der Energieversorger sei daran Schuld....etc. etc. etc. Vielen Dank an alle die gehofft haben mir zu helfen und an die die glauben, das ich billigen Beistand suche....., denn genau so ist es. |
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HBuss schrieb:
der bt ist ihr vertragspartner? dann diskutieren sie nicht mit/über architeuse, baufirma, statiker! haben sie schon alle rechnungen bezahlt? mängel formal richtig angemeldet? an anderer stelle: wer hat den denn "eingeschaltet" - nicht etwa der bauträger? ![]() weiteres vorgehen analog muthmann - aber imho zuerst zum rechtsanwalt (mit ahnung von baurecht/-schäden) - evtl. fristenwahrung. der wird (auch) klären, ob überhaupt schadensdiskussionen sinn machen, oder ob bspw. e. gestörter verlauf des kaufgeschäfts vorliegt. googeln sie mal nach "beratungshilfe" oder "prozesskostenhilfe". Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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