Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:

THEMA:

Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 21 Jul 2010 05:48 #33100

Naja Abstützungen in den Momentennullpunkten klingt mir sehr nach einem Nachweis mit dem Ersatzstabverfahren.
Ich finde es sehr zweifelhaft wenn der Unternehmer Deine Statik nicht einhält (Bulldog...), Verstärkungen benötigt und dann auch noch gegen Dich klagt. Hast Du auch die HEB Profile verlangt oder handelt es sich dabei um die "Verstärkungen".
Hast Du Chancen noch mehr Abweichungen von Deiner Statik und Plänen zu finden? Damit hast Du schon mal einen ganz schön grossen Hebel.

Gruss

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 21 Jul 2010 07:15 #33104

OOOOhhhhh,

es geht nur um ein bischen Anschlüsse an eine Holzbalkenlage.

Na dann muß man ja auch 6 Jahre streiten...


Wahrscheinlich ist keiner der Baupraktiker durch deine 50-Seiten R-Stab-Statik durchgestiegen und als die Holzbalkenlage nicht steif genug war hat der Bauleiter richtiger Weise sich Hilfe von einem anderen Statiker geholt.


Viel Spaß noch - ich bin raus
:)
Me transmitte sursum, Caledoni!

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 21 Jul 2010 08:45 #33106

Hallo mgoetz,
bahauptet hat der BU den nachträglichen Einbau von HEB, tatsächlich vorgefunden wurden HEA.

Hallo gustavgans, auch Deinen Spott werde ich in der Sache noch ertragen können. Das gehört wohl auch dazu bei Kollegen und man kennt Dich sicher auch nicht anders.

Möchte mich jetzt nicht weiter mehr äußern und melde mich wieder wenn die Sache abgeschlossen ist.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 05 Apr 2011 07:51 #35763

Anbei ein PDF mit einer Zeichnung zum aktuellen technischen Stand der Geschichte. Nach über 5 Jahren Gerichtsverfahren hat der Kläger immer noch nicht die vollständige Statik des von ihm beauftragten
Privatgutachters vorgelegt. Es gibt noch kein Urteil. Nach über 5 Jahren wurde noch kein von mir benannter Zeuge zur Klärung verschiedener Sachverhalte vom Gericht gehört. Der Privatgutachter ist hauptberuflich als Prüfingenieur tätig, das Bauvorhaben selbst war nach damaligem Baurecht von der Prüfung befreit (Spannweite kleiner 12m). Der vom Gericht bestellte Gutachter äüßert sich in sehr wichtigen Punkten nur pauschal, z.B. wurde behauptet, daß die nachgerüsteten Bauteile wohl erforderlich waren, denn sonst wären diese ja nicht vom Privatgutachter des Klägers gefordert worden. Da kommt man sich dann vor wie bei einer Theologie-Diskussion...
Der von mir privat beauftragte Professor für Stahlbau hat bestätigt, daß die nachgerüsteten Bauteile nicht erforderlich waren um den vereinbarten Vertrag zu erfüllen. Am Bauvorhaben wurden Veränderungen vorgenommen (massiver Melkstand und Traufwand mit verschiebbarer Planenwand, dadurch andere Windlasten welche nicht mir angelastet werden können.
Bertholt Brecht:"Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren."
Ich kämpfe um zu gewinnen!
Weiterer Bericht folgt.

Anhang Geometrie_3D_frei_von_Namen-20110405.pdf wurde nicht gefunden.

Anhänge:

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von siehan.

Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 06 Apr 2011 14:48 #35804

Nun ein Problem bei der Einschätzung "was darf" ist das Bauen lokaler Verwaltung unterliegt.
Es ist sehrwohl stark Zuständigkeits teils Bearbeiter abhängig was man darf und was nicht.

In unserer Region (arbeite selber beim Prüfer) ist es weitgehend so das man dem Prüfingenieur als Baupolizei anerkennt. Da es eine solche Behörde gar nicht mehr gibt aber sehrwohl im Interesse des Bürgers eine fachmänische Bewertung von Gefahren gewünscht ist.

Ich kann daher zB bei Gefahr im Verzug (zumindest mein Chef kann, müsst ich ihn infomieren) auf jedenfall Maßnahmen anordnen.
Das sind zwar meist kleine Dinge, im Zweifel ist er aber berechtigt eben die echte Polizei zu bestellen und eine Stilllegung bis zu Klärung durchzusetzen.

Kontruktive Änderungen bedürfen der entsprechenden Zuarbeit des Statikers. Wenn es aber darum geht ein Kantholz die nächste Größe zu wählen oder auch an allen Stützen Kopfbänder zu fordern, muss ich das nicht vom Aufsteller gegenrechnen lassen. Wie auch? Geprüft wird mit Vergleichsrechnung und mal bekomme ich mehr raus mal weniger.
Wir könnten uns nun streiten wer recht hat nur um an Ende zu merken das wir Ingenieure sind und eben gerade niemand "Recht" hat sondern wir nur mit Annahmen und vereinfachungen arbeiten.
Recht hat bei unserem Beruf nunmal die "sichere Seite" sofern kein genauerer Nachweis existiert.

Ähnlich würde ich eben im vorliegendem Fall
agumentieren, im Interesse der Allgemeinheit/des Bauherrn hat der Prüfer von sich aus eine Verstärkung vorgenommen. Soetwas über den Kopf von jemanden zu entscheiden um dann Kosten geltend zu machen, halte ich für nicht tragbar.
Aber wie es letztlich dazu kam weis bestimmt keiner mehr ihr streitet da doch nur noch ums Recht.
Ich würde auch der Gegenseite zunächst keine Bosheit unterstellen. Im Rahmen von Zeitdruck usw. musste schnell eine Entscheidung her. Die rechnerisch einfache Lösung ist vieleicht konstruktiv etwas fett aber warum soll ich mit dem spitzen Bleistift rechnen wenn der Aufsteller gewisse Nachweise unterschlägt (was ja auch üblich ist..).


Und das wird uns in den nächsten Jahren noch merklich auf die Füße fallen. Neue Normen, NAD, EC, "Auslegungshilfen" usw. usw. Niemand hat einen Überblick was man wo noch alles beachten könnte oder müsste.
Aber das haben wir letztlich selber zugelassen.
Oh ich schweife ab.

Zum Problem vor Gericht selber. Wie will man aus der Sachen rauskommen? Aus einem Problem das man unter Fachleute sicher hätte klären können wenn man geredet hätte, ist eine Gutachterschlacht und hohe Kosten geworden.
Dazu kommt natürlich ein persönlich empfundener "Ansehensverlust".
Natürlich wird der eine seine Forderung verteidigen und Du nicht klein beigeben.
Und da kann man 100 Leute im Forum befragen wer was darf oder was fair ist.
Einzige Hilfe die ich geben kann: sowas in jeder Instanz versuchen zu vermeiden. Man muss eine gemeinsame Lösung finden, in unserem Beruf hat man nie zu 100% Recht oder gar eine "richtige Lösung".

Natürlich gibts Sturköpfe die auf sowas nicht eingehen.
Blöde Situation..

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 06 Apr 2011 16:12 #35807

Hallo,

den Thread habe ich nur stichpunktartig überflogen..

Jackie251 schrieb:
Ich kann daher zB bei Gefahr im Verzug (zumindest mein Chef kann, müsst ich ihn infomieren) auf jedenfall Maßnahmen anordnen. [/quote]

ja, bei "Gefahr im Verzug" sind die entsprechenden Maßnahmen zur Sicherung ohne weiteres anordnugnsfähig, ohne Rücksprache.

Das scheint hier aber nicht der Fall gewesen zu sein. Hier ging es um den Eindruck einer möglicher Schwingungsanfälligkeit, wohl noch im Zuge der Bauphase. Das ist was anderes, zumindest weit weg von "Gefahr im Verzuge".

Die statische Prüfung als baupolizeiliche Maßnahme erstreckt sich auf die Prüfung des Nachweises der Standsicherheit im Sinne der öffentlichen Sicherheit. Nicht auf die Gebrauchstauglichkeit. Da muss man heute als Statiker aufpassen, denn wenn der Prüfer sagt "ist ok" bezieht sich das auf die Standsicherheit und eben nicht auf die Gebauchstauglichkeit, z.B. Rissweiten oder Durchbiegungen.

Kontruktive Änderungen bedürfen der entsprechenden Zuarbeit des Statikers.


Üblicherweise wird der Aufsteller im Zuge der Prüfung vorab informiert. Wenn der sich nicht wehrt wird es eingetragen und die Sache ist weg. Größere Eintragungen hingegen sollten immer vom Aufsteller abverlangt werden. Eine tiefgrüne Statik macht sich ja auch nicht so gut.

Ähnlich würde ich eben im vorliegendem Fall
agumentieren, im Interesse der Allgemeinheit/des Bauherrn hat der Prüfer von sich aus eine Verstärkung vorgenommen. Soetwas über den Kopf von jemanden zu entscheiden um dann Kosten geltend zu machen, halte ich für nicht tragbar.


zumal wenn es, wie wohl dargelegt, erst einmal nur um die gefühlte Gebrauchs(un)tauglichkeit geht.

Zum Problem vor Gericht selber. Wie will man aus der Sachen rauskommen?


Es wurde wohl schon angesprochen... Man hat es versäumt die Aufsteller die Möglichkeit der Stellungnahme einzuräumen und möglicherweise war es nur eine temporäre Schwingungsneigung während der Bauphase.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten