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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 03 Dez 2011 12:56 #38891

Hallo W.E.,
Du hast vollkommen recht, wenn ich berechtigte Ansprüche durchsetzen möchte, dann ist das gerichtlich angeordnete selbständige Beweisverfahren der richtige Weg.
Mein Gegner hat sich, gewollt oder ungewollt, für eine andere Vorgehensweise entschieden. Wenn Du dann verklagt wirst, mußt Du Dich trotzdem zur Wehr setzen, sonst haste schon verloren. "Wer sich nicht wehrt der lebt verkehrt." Der von meinem Gegner privat beauftragte Sachverständige/Prüfingenieur ist hier bei uns landesweit hoch angesehen.
Das hat vor Gericht keine Wirkung? Na ja, theoretisch vielleicht nicht.
Über die Rolle der Anwälte in der ganzen Sache könnte ich auch ein Buch schreiben.
Grüße

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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 03 Dez 2011 13:26 #38893

Hallo,
ich arbeite gelegentlich für eine Baukanzlei.Die Dummheiten vieler Anwälte sind bekannt. Da der Gegenstandswert die Rechnungshöhe mit bestimmt, machen auch die Plinsen priv. Baurecht. Vor Architektenrecht und öff. Baurecht wird doch leicht gescheut, das ist intensiv und risikoreich. Lasst euch nicht beeindrucken. Es gibt jüngere Fachanwälte f.B. die gerade erst ihren Berufsabschluss haben und denen das "Fach-" die ARGE bezahlt hat. Immer eine ausgewiesene Spezialkanzlei aufsuchen ! Bei Erstberatung nach Referenzen fragen. Leider werden oft Stundensätze >200 € verlangt.Kann man runterhandeln, sind alle nicht mehr voll beschäftigt.
Gruss W.E.

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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 04 Dez 2011 13:03 #38913

Hallo

die Stundensätze der Rechtsanwälte sind doch egal.
Wenn du Recht bekommst zahlt doch deine Versicherung...

Andreas
..

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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 04 Dez 2011 16:35 #38914

Hallo,

Zitat: Wenn du Recht bekommst zahlt doch deine Versicherung...

Nein, der Gegner.

Fruß
mmue

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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 05 Dez 2011 13:04 #38922

Hallo Jackie251,

"Ich würde auch der Gegenseite zunächst keine Bosheit unterstellen. Im Rahmen von Zeitdruck usw. musste schnell eine Entscheidung her."

Es hat beinahe 2 Jahre gedauert bis die "Verstärkungen" eingebaut wurden, im Winter als sonst nichts zu tun war.
Anschließend kam die Klage. Zeitdruck scheidet daher aus.
Der Kläger hat völlig andere (schwerere) Profile eingebaut als von "seinem" Prüfingenieur vorgegeben und nochmals andere (schwerere) Profile in der Klage behauptet. Keine Bosheit?

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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 12 Dez 2011 08:21 #39026

Seit Dezember 2011 ist ein neues Gesetz gültig, das "Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren..". Bisher war es ausschließlich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (!) möglich, sich über ein überlanges Gerichtsverfahren zu beschweren und eine entsprechende finanzielle Entschädigung zu erhalten. Obwohl es bereits viele Urteile vom BGH darüber gibt, daß überlange Gerichtsverfahren dem Grundgesetz widersprechen. Es soll ja vorkommen, daß manche Sachen einfach nicht bearbeitet werden oder durch einen Richterwechsel verzögert werden oder ältere Sachen sind wichtiger... usw.

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